mister-ede.de » EU-Aufnahmezentren http://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 4. Fortschrittsbericht zum EU-Türkei-Abkommen: Bilanz eines europäischen Versagens http://www.mister-ede.de/politik/bericht-eu-tuerkei-abkommen/5930 http://www.mister-ede.de/politik/bericht-eu-tuerkei-abkommen/5930#comments Wed, 28 Dec 2016 15:06:27 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5930 Weiterlesen ]]> Die seit Abschluss des EU-Türkei-Abkommens am 18. März 2016 von der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen veröffentlichten Fortschrittsberichte offenbaren eine katastrophale Bilanz der europäischen Flüchtlingspolitik [1]. Zwar ist die Zahl der irregulären Einreisen von Flüchtlingen nach Griechenland deutlich zurückgegangen, jedoch bleibt die Situation dort weiterhin katastrophal.
Wie der am 8. Dezember erschienene 4. Fortschrittsbericht einräumt, sind die Aufnahmekapazitäten auf den griechischen Inseln inzwischen längst ausgeschöpft und für über 16.000 Schutzsuchende stehen dort in den offiziellen Aufnahmezentren gerade mal 7.450 Plätze bereit. Außerdem droht eine weiter zunehmende Überbelegung, weshalb sich die Sicherheitslage in den Camps zusehends verschlechtert. Hierzu trägt auch bei, dass viele Schutzsuchende auf den griechischen Inseln noch immer kaum oder keine Informationen über ihren Status erhalten haben und nicht wissen, wie es mit ihnen weitergehen wird.

Daneben bleiben die von anderen EU-Ländern versprochenen Hilfen weit hinter den Anforderungen und auch hinter den einstigen Zusagen zurück. So konnte das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, kurz EASO, seit März dieses Jahres lediglich 39 Sachbearbeiter für die griechischen Inseln aus anderen EU-Ländern auftreiben. Das ist nur etwas mehr als ein Drittel des eigentlich vorgesehenen Personals zur Unterstützung der griechischen Behörden. Entsprechend lange ist der Rückstau bei der Bearbeitung der Asylanträge. Gerade mal 6.000 Entscheidungen sind in den neun Monaten seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens auf den Inseln gefällt worden und von den bislang eingegangen 2.014 Einsprüchen wurden erst 838 gerichtlich überprüft. Überdies musste etwa die Hälfte dieser Entscheidungen wieder revidiert werden und gerade in Bezug auf die Zulässigkeit eines Asylantrags wurden lediglich 17 Entscheidungen in zweiter Instanz bestätigt, während in 390 Fällen die vorherige Nichtzulassung zum Asylverfahren aufgehoben wurde. Hinzu kommt, dass noch immer das Urteil des obersten griechischen Verwaltungsgerichts aussteht, ob die zwischenzeitlich auf den Inseln neu eingeführten Rechtsbehelfsausschüsse überhaupt mit griechischem Recht vereinbar sind.

Ferner funktioniert auch die Rückführung irregulärer Migranten und abgelehnter Asylbewerber in die Türkei nur schleppend. Zwar nimmt die Türkei nach einer längeren Unterbrechung wieder Flüchtlinge aus Griechenland auf, allerdings bleibt die Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden weiterhin schwierig. Seit dem Sommer konnten deshalb lediglich 170 Personen auf Basis des EU-Türkei-Abkommens aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt werden, während die Rückführung in 137 Fällen an fehlenden Genehmigungen der Türkei scheiterte. Damit kommen noch immer weit mehr neue Schutzsuchende auf den griechischen Inseln an, alleine 5.687 seit Ende September, als in die Türkei abgeschoben werden. Seit Beginn des Jahres haben aber zumindest 5.710 Personen, die sich überwiegend auf dem griechischen Festland aufhielten, Griechenland freiwillig wieder verlassen und sind in ihre Heimatländer zurückgekehrt.
Jedoch sind gleichzeitig auch in der anderen Richtung zahlreiche Flüchtlinge mit Hilfe von Schleusern von den griechischen Inseln auf das Festland weitergereist, weshalb nun die Europäische Grenz- und Küstenwache zusätzlich an den griechischen Landesgrenzen zu Mazedonien und Albanien eingesetzt wird. Somit schafft die EU in Griechenland nun tatsächlich einen neuen Eisernen Vorhang, der Menschen, wie es einst schon in der DDR der Fall war, am Verlassen des Landes hindert und de facto in Griechenland einsperrt.

Dublin-Abkommen erzwingt neuen Eisernen Vorhang für Flüchtlinge (www.mister-ede.de – 04.09.2015)

Außerdem wurden von den 3 Mrd. Euro, die zur Flüchtlingsversorgung in der Türkei vorgesehen waren, bislang lediglich 677 Mio. Euro ausgezahlt. Auch die Umsetzung des im EU-Türkei-Abkommen vereinbarten humanitären Aufnahmemechanismus befindet sich seit der Einigung vor neun Monaten ergebnislos in der Beratung. Allerdings sind über den sogenannten 1:1-Mechanismus inzwischen 2.761 von der Türkei ausgewählte Syrer in der EU angesiedelt worden. Die Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland, die zwar kein Bestandteil des EU-Türkei-Abkommens ist, aber die dortige Situation entschärfen könnte, kommt hingegen weiterhin kaum voran. So konnte seit dem September 2015 nur für 6.212 Flüchtlinge ein anderes EU-Land gefunden werden, das diese Schutzsuchenden aufnimmt [2].

Insgesamt liefert die EU damit ein so erschreckendes Bild, dass man eigentlich von Stillstandsberichten und nicht von Fortschrittsberichten sprechen müsste. Obwohl das EU-Türkei-Abkommen die Zahl der in die EU kommenden Flüchtlinge von rund 200.000 im September 2015 auf ca. 20.000 pro Monat im Herbst 2016 reduziert hat, die hauptsächlich über Libyen nach Italien kommen, bleiben die Europäer beim Management dieser Krise komplett überfordert.
Oder anders ausgedrückt: Im Vergleich zu dieser EU-Flüchtlingspolitik muss man ein Auto mit abgestochenen Reifen, gebrochener Achse, kaputtem Getriebe, defektem Motor, Elektronikfehler und leerem Tank als voll funktionsfähig bezeichnen.


Ähnliche Artikel:
Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

9-11 im Mittelmeer und das Zuschauen der EU (www.mister-ede.de – 23.10.2016)

Eine Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik der letzten 12 Monate (www.mister-ede.de – 16.05.2016)

Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten (www.mister-ede.de – 23.01.2016)


[1] Fortschrittsberichte der EU-Kommission zur Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens:
Link zur PDF des 1. Fortschrittsbericht auf ec.europa.eu

Link zur PDF des 2. Fortschrittsbericht auf ec.europa.eu

Link zur PDF des 3. Fortschrittsbericht auf ec.europa.eu

Link zur PDF des 4. Fortschrittsbericht auf ec.europa.eu

[2] Information der EU-Kommission vom 8.12.2016 u.a. zur Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland (Link zur Nachricht auf ec.europa.eu)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/bericht-eu-tuerkei-abkommen/5930/feed 0
EU-Flüchtlingspolitik: Was endlich angepackt werden muss! http://www.mister-ede.de/politik/eu-fluechtlingspolitik/5537 http://www.mister-ede.de/politik/eu-fluechtlingspolitik/5537#comments Sun, 09 Oct 2016 15:15:19 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5537 Weiterlesen ]]> In den letzten Monaten ist zwar die Zahl der irregulär in die EU kommenden Flüchtlinge deutlich gesunken, für eine dauerhaft erfolgreiche EU-Flüchtlingspolitik muss allerdings noch immer ein weiter Weg zurückgelegt werden. Zum einen muss die irreguläre Migration weiter reduziert werden und zum anderen müssen endlich reguläre Wege für die Migration geschaffen werden, damit die EU auch ihrer humanitären Verantwortung gerecht wird.

Blick auf die Ägäis-Route

In den letzten Monaten kamen schon deutlich weniger Schutzsuchende nach Griechenland, allerdings gibt es noch immer kaum reguläre Wege für z.B. syrische Kriegsflüchtlinge in die EU. Auch umgekehrt wurden zumindest bis zum Sommer nur diejenigen Personen aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt, die in Griechenland keinen Asylantrag gestellt haben. Die überfüllten „Hot Spots“ auf Lesbos und anderen griechischen Inseln deuten an, dass sich daran in den letzten Monaten nicht viel geändert hat. Ob also Rückführungen abgelehnter Asylbewerber in die Türkei rechtlich und faktisch möglich sind, ist somit noch immer offen. Die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens bleibt daher eine vordringliche Aufgabe.

Blick auf die Libyen-Italien-Route

Libyen ist weiterhin ziemlich instabil, weshalb die Hauptroute der irregulären Migration zurzeit von dort über das Mittelmeer nach Italien führt. Soll diese Route geschlossen werden, muss entweder Libyen selbst stabilisiert werden oder es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, um die von dort irregulär einreisenden Personen z.B. in UN-Camps in Nachbarländern unterzubringen.
Um eine Zunahme der irregulären Migration aus Marokko, Algerien, Tunesien und Ägypten zu verhindern, müssen Rückführungen in diese Länder forciert werden. Das Problem ist hierbei allerdings, dass selbst bei zwei zugedrückten Augen z.B. Ägypten nicht wirklich als sicher gelten kann. Nachdem allerdings die geographische Lage nun mal so ist, wie sie ist, bleibt kaum ein anderer Weg, als mit Aufbauhilfe, Fördergeldern und einer Zusammenarbeit bei der Flüchtlingsversorgung darauf hinzuarbeiten, dass der Flüchtlingsschutz auch in Ägypten faktisch gewährleistet ist. Als Gegenleistung für weitere Hilfszahlungen wären dann Rückführungsabkommen denkbar, die rechtlich wie ethisch vertretbar sind. Nur bis dorthin ist es eben noch ein verdammt weiter Weg.

Blick auf die EU

Das Dublin-System muss grundlegend überarbeitet und durch ein funktionierendes, humanitäres und solidarisches Modell ersetzt werden, z.B. durch ein EU-Migrations- und Asylsystems im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU. Notwendig sind hierbei Kapazitäten für die Arbeitsmigration und humanitäre Kontingente für Schutzsuchende. Ferner muss die Möglichkeit geschaffen werden, Asylgesuche schon außerhalb der EU zu stellen. Daneben braucht es klare und gemeinsame Regeln, wer wann wie und wo Schutz bekommt oder ein Aufenthaltsrecht in der EU. Auch die Kosten- und Lastenverteilung unter den EU-Ländern muss überdacht und künftig solidarischer ausgestaltet werden, damit einzelne Länder nicht überfordert werden. Genauso muss der Schutz der Außengrenzen verbessert werden, um die Grenzüberwachung auch in schwierigeren Situationen tatsächlich gewährleisten zu können.
Eine Lösung muss auch für jene Menschen gefunden werden, die bislang ohne Aufenthaltsrecht in der EU leben, aber auch nicht abgeschoben werden können. Hier wäre eine Altfallregelung erforderlich, um solche langjährigen Fälle aus ihrem unklaren Status herauszuholen und sie entweder tatsächlich abzuschieben oder ihnen eine echte Chance zur Integration zu geben.

Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

Blick auf Wirtschaft und Handel

Die Wirtschafts- und Handelspolitik der EU-Länder muss auf den Prüfstand, insbesondere die Handelsabkommen mit Entwicklungsländern. Auch die Frage nach der Kostenträgerschaft für die Folgen des Klimawandels muss gestellt werden. Daneben sollte die europäische Entwicklungszusammenarbeit inhaltlich wie strukturell neu ausgerichtet werden, z.B. durch die Einrichtung eines EU-Flüchtlingshilfswerks, dem Ausbau der Generaldirektion der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit und der inhaltlichen Fokussierung auf die Etablierung regionaler Wirtschaftskreisläufe.

Eine Neuausrichtung der europäischen Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik (www.mister-ede.de – 29.09.2016)


Ähnliche Artikel:
Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2016)

Ein Überblick über die Herausforderungen der Europäischen Union (www.mister-ede.de – 20.04.2014)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/eu-fluechtlingspolitik/5537/feed 0
Eine Neuausrichtung der europäischen Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik http://www.mister-ede.de/politik/eu-entwicklung-migration-asyl/5437 http://www.mister-ede.de/politik/eu-entwicklung-migration-asyl/5437#comments Thu, 29 Sep 2016 10:23:30 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5437 Weiterlesen ]]> Die sich verändernde Welt macht auch vor Europa keinen Halt. Klimawandel, Kriege, Bürgerkriege, Terrorismus und die wachsende globale Ungleichheit, zu der auch die europäische Wirtschaftspolitik beiträgt, vertreiben immer mehr Menschen aus ihrer Heimat. Hunderttausende begeben sich deshalb in der Hoffnung auf ein besseres Leben in Europa auf einen teuren und oftmals tödlichen Weg.
Währenddessen stehen die Europäer dieser Entwicklung eher passiv beobachtend als aktiv gestaltend gegenüber. So wurden europaweit Abschottung und das Schließen der Grenzen, z.B. zwischen Österreich und Ungarn, im nationalen Kleinklein zur favorisierten Lösung für diese globale Herausforderung.
Im Gegeneinander und mit punktuellen Maßnahmen, wie Grenzschließungen oder kleinen Kontingenten für die Aufnahme von Schutzsuchenden, werden die EU-Länder diese Herausforderung allerdings nicht meistern können. Anstelle von Tunnelblick und Kleinstaaterei braucht es daher einen breiten Ansatz und ein gemeinsames Handeln.

Die europäische Wirtschafts- und Handelspolitik

Gerade in Bezug auf den afrikanischen Kontinent steht Europa oftmals nicht nur am Ende von Flucht und Migration, sondern mit Blick auf die Gründe und Ursachen auch schon am Anfang. Doch was nutzt es Europa, wenn deutsche Großschlachter ein paar Euro mehr verdienen und dafür die kleinbäuerliche Struktur in afrikanischen Ländern zerstört wird?
Die EU und andere europäische Länder, z.B. die Schweiz, müssen daher ihre Wirtschafts- und Handelspolitik auf den Prüfstand stellen. Statt maximalem Freihandel und radikaler Marktöffnungspolitik, sollten künftig Aufbaupartnerschaften vereinbart werden, um einen behutsamen Wandel in wirtschaftlich schwach entwickelten Ländern zu ermöglichen und die dortigen Volkswirtschaften zu stärken. Insbesondere die aktuellen Verhandlungen zu Wirtschaftspartnerschaften mit Entwicklungsländern (EPA) sollten deshalb konsequent neu und auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Möglich wäre auch, in diesem Rahmen die Frage nach den Kosten des Klimawandels und einer Entschädigung durch die Industrieländer zu behandeln.

Entwicklungszusammenarbeit

Neben einer fairen Handelspolitik, die schwächere Volkswirtschaften nicht ausbeutet, sondern stärkt, braucht es Instrumente, die es den Europäern erlauben, die Lebensverhältnisse der Menschen außerhalb Europas aktiv zu verbessern und mittel- bis langfristige Perspektiven zu schaffen.
Um die europäische Entwicklungszusammenarbeit effektiver zu gestalten, sollten die Maßnahmen der einzelnen EU-Länder gebündelt werden. Hierzu könnte die bereits existierende Generaldirektion der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit zu einer EU-Agentur weiterentwickelt werden, welche nicht nur die nationale Entwicklungszusammenarbeit koordiniert, sondern in größerem Umfang auch in eigener Verantwortung gemeinsame EU-Projekte auf den Weg bringt.
Inhaltlich muss dabei allerdings noch mehr als bisher der Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe im Vordergrund stehen, um z.B. die Selbstversorgung der Bevölkerung zu ermöglichen. Außerdem muss die Entwicklungszusammenarbeit künftig neben der Ökonomie noch stärker die Entwicklung von Gesellschaft und Staat in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorantreiben, z.B. durch Hilfen bei der Einrichtung sozialer Sicherungssysteme oder Unterstützung bei der Korruptions- oder Terrorbekämpfung.

EU-Migrations- und Asylsystem

Auch das konsequente Nebeneinander der verschiedenen nationalen und internationalen Regelungen zum Schutz verfolgter und vertriebener Personen, z.B. nach der Genfer Flüchtlingskonvention, zum Schutz aus humanitären Gründen und Regelungen zur Arbeitsmigration und sonstigen freiwilligen Migration hat sich mittlerweile als untauglich erwiesen. Statt einer Vielzahl paralleler Systeme, sollte hier im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU auf eine Einwanderungs-, Flüchtlings- und Asylpolitik aus einem Guss gesetzt werden.
Den institutionellen Rahmen könnte hierbei eine EU-Migrations- und Asylbehörde bilden, die außerhalb der EU eng abgestimmt mit einem neugeschaffenem EU-Flüchtlingshilfswerk arbeitet, das seinerseits durch die oben angeführte europäisch koordinierte Entwicklungszusammenarbeit unterstützt wird. Auf einer solchen EU-Migrations- und Asylbehörde aufbauend, könnten dann einheitliche Verfahren eingerichtet werden, die für Schutzsuchende und Migranten auch schon in EU-Nachbarländern oder Herkunftsländern zugänglich sind. Solche ordentlichen und rechtsstaatlichen Verfahren wären ein wichtiger Bestandteil, um die heutige irreguläre und unkontrollierte Einreise künftig durch eine geregelte Migration zu ersetzen.

Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

Grenzsicherung

Zusätzlich zu einem System der regulären Einreise für Schutzsuchende und Arbeitsmigranten müssen die Außengrenzen aber auch gegen irreguläre Grenzübertritte geschützt werden. Selbst wenn es reguläre Wege gibt, wird es auch weiterhin Personen geben, die wegen fehlender Einreiseberechtigung abgewiesen werden müssen.
Hierzu sollten vornehmlich Rückführungsabkommen, wie sie u.a. im EU-Türkei-Abkommen vom Frühjahr vereinbart wurden, konsequent weiter ausgebaut werden. In Kooperation mit den EU-Nachbarländern kann so die Ordnung an den Grenzen in humanitär vertretbarer Weise und mit verhältnismäßig geringem Aufwand wiederhergestellt bzw. aufrechterhalten werden. Auf die aktuelle Hauptroute von Libyen über das Mittelmeer kann dies so aber nicht angewendet werden, weshalb hier UN-Camps, z.B. im angrenzenden Ägypten oder Tunesien, ein Ansatzpunkt sein könnten, um nicht schutzberechtigte Personen, die von Libyen aus in die EU einreisen, wieder zurückzuführen. Ob so etwas tatsächlich ethisch vertretbar und im Einklang mit geltendem Recht gestaltbar ist, müsste aber zunächst eingehender geprüft werden. Wenn in solchen Camps ein vollwertiger Zugang zu einem wie oben beschriebenen EU-Migrations- und Asylsystem besteht, wäre das aber sicher schon ein guter Schritt in diese Richtung.


Ähnliche Artikel:
Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

Ein Überblick über die Herausforderungen der Europäischen Union (www.mister-ede.de – 20.04.2014)

Flüchtlinge in der EU: Grenzsicherung durch Rückführungsabkommen (www.mister-ede.de – 05.02.2016)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/eu-entwicklung-migration-asyl/5437/feed 2
Skizze eines EU-Migrations- und Asylsystem http://www.mister-ede.de/politik/eu-migrations-und-asylsystem/5405 http://www.mister-ede.de/politik/eu-migrations-und-asylsystem/5405#comments Thu, 29 Sep 2016 10:17:33 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5405 Weiterlesen ]]> Das nachfolgend dargestellte EU-Migrations- und Asylsystem beruht auf einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU durch die Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Österreich, Portugal, Griechenland, Finnland, Slowenien, Luxemburg, Estland und Malta. Hierbei handelt es sich um EU-Länder, die sowohl Mitglied in der Eurozone sind als auch das Schengener-Abkommen uneingeschränkt anwenden und je Einwohner mindestens 50% der durchschnittlichen Wirtschaftsleistung der Eurozone besitzen.
Die Euro-Länder Lettland, Litauen und die Slowakei würden bei diesem Konzept wegen zu niedrigem BIP herausfallen und Irland und Zypern, weil sie Schengen nicht anwenden. Natürlich sind aber auch andere Zusammensetzungen möglich, sodass z.B. Schweden, das noch kein Euro-Land ist, in die verstärkte Zusammenarbeit einbezogen werden kann oder auch mit den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Island und Norwegen kooperiert werden könnte.

Dublin-Abkommen oder gemeinsames Asylsystem

Das Dublin-System sieht die Verantwortung für einen Schutzsuchenden bislang bei demjenigen Land, in dem die betreffende Person zuerst den Boden der EU betritt. Indirekt unterstellt das Dublin-Abkommen damit, dass ein einzelnes EU-Mitglied Einfluss auf die Zahl der in das Land reisenden Schutzsuchenden hat und deshalb für sie zuständig ist.
Hingegen fußt das hier beschriebene Asylverfahren auf der Überzeugung, dass Verfolgung oder Vertreibung außerhalb der EU eine humanitäre Gesamtverantwortung der EU auslösen. Nachdem ein einzelnes EU-Land durch die Bindung an die Genfer Flüchtlingskonvention nur einen begrenzten Einfluss auf die Zahl der ins Land kommenden Flüchtlinge hat, sieht das EU-Migrations- und Asylsystem entsprechend einen echten gemeinsamen Flüchtlingsschutz vor, der nach den Fähigkeiten der einzelnen Länder von der Gesamtheit der beteiligten Länder getragen wird.

Politisches Asyl , humanitärer Schutz und Arbeitsmigration

Personen wollen aus vielen verschiedenen Gründen nach Europa, aber stets ist dieser Wunsch von der Hoffnung auf ein besseres Leben für die Kinder, die Eltern, die Familie oder auch sich selbst geprägt. Um dieses legitime Streben des Einzelnen, sein Überleben zu sichern und seine Lebenssituation zu verbessern, mit dem legitimen Anspruch eines Staates auf die Hoheit über sein Staatsgebiet in Einklang zu bringen, soll hier beides in einem menschlich wie rechtlich vertretbaren, chancengerechten, helfenden und fördernden EU-Migrations- und Asylsystem verbunden werden.
Das später noch genauer zu erläuternde gemeinsame Migrations- und Asylverfahren (GMA) richtet seinen Fokus dabei allerdings nicht nur auf einzelne Migrationsgründe, sondern versucht für alle diese juristisch unterschiedlich definierten Gruppen, von Verfolgten und Vertriebenen über diejenigen, die aus humanitären Gründen Schutz benötigen, bis zu jenen, die sich als Arbeiter und Arbeiterinnen auf den Weg nach Europa machen, eine Perspektive zu bieten. Innerhalb dieses Verfahrens bleiben aber weiterhin die individuellen Voraussetzungen einer Person, z.B. das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder das Vortragen von Schutzgründen, Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage, ob eine Einreise in die beteiligten EU-Länder bzw. der dortige Aufenthalt zulässig ist oder nicht.

Außereuropäischer Zugang zu einheitlichem Verfahren

Um die irreguläre, meist teure und oft tödliche Migration einzudämmen, setzt das hier beschriebene EU-Migrations- und Asylsystem auf den Abbau von Anreizen. Deshalb werden sowohl innerhalb der an diesem System beteiligten EU-Länder wie auch außerhalb der EU, z.B. in UN-Flüchtlingscamps, Zugänge zu einem einheitlichen gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) geschaffen. Sofern die Verfahren zur Gewährung der regulären Einreise bzw. zur Abschiebung bei fehlenden Einreisevoraussetzungen zügig durchgeführt werden, wird die Flucht aus Flüchtlingslagern nach Europa bzw. in ein spezielles EU-Land automatisch unnötig und auch unsinnig.

Um außerhalb der EU Zugänge zu einem solchen gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) zu schaffen, bedarf es allerdings einer breitflächigen Struktur, die an möglichst vielen verschiedenen Orten gleichzeitig ansetzt, damit ungewollte Dynamiken vermieden werden. Neben einer Einbindung der bereits existierenden Auslandsvertretungen der am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder sollte deshalb auch die Einrichtung eines eigenständigen EU-Flüchtlingshilfswerks in Betracht gezogen werden, das dann ausreichend Kapazitäten zur Betreuung und Verwaltung von Schutzsuchenden außerhalb Europas aufbauen kann.

EU-Flüchtlingshilfswerk

Mit einem EU-Flüchtlingshilfswerk werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Unter anderem könnte der UNHCR bei seiner Arbeit personell, finanziell und materiell unterstützt werden, damit in UN-Flüchtlingslagern zumindest eine ausreichende Versorgung gewährleistet und eine Chance auf Bildung für eine Perspektive vor Ort geschaffen werden kann. Daneben könnte ein EU-Flüchtlingshilfswerk Verwaltungsstrukturen aufbauen, um zu prüfen, ob in solchen Lagern Härtefälle vorliegen, die die Einreise einer Person in die EU erforderlich machen. Später könnte dies dann zu einem vollwertigen Zugang zum gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) ausgebaut werden.
Umgekehrt würde mit dem Aufbau solcher humanitär vertretbarer Flüchtlingslager auch die Grundlage für die Rückführung von Personen aus der EU geschaffen, die irregulär und ohne Schutzanspruch in die EU einreisen bzw. eingereist sind. Entsprechend dürfte ein solches EU-Flüchtlingshilfswerk nicht nur auf eine Perspektive „Europa“ ausgerichtet sein, sondern müsste genauso im Rahmen einer europäischen Entwicklungszusammenarbeit für Lebensgrundlagen vor Ort sorgen. Mit einer Verankerung des Bildungsgedankens in Flüchtlingscamps, einer Vergabe von Minikrediten oder der Förderung einer regionalen Subsistenzwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung und der in solchen Flüchtlingszentren lebenden Schutzsuchenden könnte ein EU-Flüchtlingshilfswerk dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

EU-Migrations- und Asylbehörde

Die EU-Migrations- und Asylbehörde ist im Rahmen des EU-Migrations- und Asylsystems die gemeinsame Behörde der beteiligten EU-Länder. Sie ist für die Bearbeitung der innerhalb dieser Länder und über außereuropäische Zugänge, z.B. bei Botschaften oder in UN-Flüchtlingslagern, eingehenden Migrations- oder Asylanträge zuständig. Diese werden nach einem einheitlichen Migrations- und Asylverfahren (GMA) bearbeitet, egal ob sie in einem Flüchtlingslager in Mali, der französischen Botschaft in Kairo, dem „EU-Hot-Spot“ auf Lesbos oder einer BAMF-Außenstelle in Deutschland gestellt werden.
Hierzu gibt die EU-Migrations- und Asylbehörde vor, welche Daten von den nationalen Behörden oder sonstigen Außenstellen wie erhoben werden sollen und die Sachbearbeiter der gemeinsamen europäischen Behörde bekommen die Möglichkeit, über Videokonferenzen direkt zu Gesprächen mit Antragstellern zugeschaltet zu werden oder auch vor Ort Gespräche durchzuführen. Daneben ist die EU-Migrations- und Asylbehörde auch zur Überwachung der verschiedenen nationalen Behörden und sonstigen Außenstellen berechtigt bzw. zur Verhängung von Geldstrafen, wenn z.B. Migrations- und Asylverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Gemeinsames Migrations- und Asylverfahren (GMA)

Zugang zum gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren haben alle Menschen – inklusive EU-Bürgern. Jeder hat die Möglichkeit, bei der EU-Migrations- und Asylbehörde Schutz zu beantragen, wenn er verfolgt oder vertrieben ist oder aus humanitären Gründen diesen Schutz benötigt. Außerdem hat jeder Nicht-EU-Bürger die Möglichkeit, über die EU-Migrations- und Asylbehörde ein Arbeitsvisum für jene Länder des EU-Migrations- und Asylsystem zu beantragen, die Arbeitsmigration zulassen.

GMA: Umgang mit Verfolgten und Vertriebenen

Wer verfolgt ist oder vertrieben wird, also nicht „nur“ in einer schlechten Situation lebt, sondern von seinem Staat diskriminiert oder gejagt oder von diesem zumindest nicht vor solcher Verfolgung oder Vertreibung geschützt wird, bekommt einen vollständigen Schutzanspruch. Er oder sie darf sich nach der Anerkennung als Verfolgter oder Vertriebener in einem beliebigen, am gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) beteiligten EU-Land niederlassen und wird dort wie ein EU-Ausländer behandelt. Darüber hinaus erhält er oder sie die notwendige Unterstützung, z.B. bei der Eingliederung oder beim Familiennachzug. Wer als Verfolgter oder Vertriebener anerkannt ist, verliert seine Aufenthaltsstatus für sich oder seine Familie auch dann nicht, wenn die Fluchtgründe im Heimatland beseitigt sind. Wenn hingegen in einem solchen Fall eine Rückkehr gewünscht ist, wird er oder sie bei der Rückkehr unterstützt. Anders ausgedrückt: Einem vor dem Holocaust aus Deutschland geflohenen Juden kann man zwar Unterstützung bei einer Rückkehr nach Deutschland anbieten, ihn zur Rückkehr zu zwingen, wäre hingegen zynisch.

Solange die Verfolgung oder Vertreibung besteht, werden demjenigen Land, das diese Fluchtgründe verursacht oder duldet, pro Schutzsuchendem und angefangenem Jahr von der EU-Migrations- und Asylbehörde Kosten in Höhe von 100.000 Euro in Rechnung gestellt. Wenn also 10.000 Schutzsuchende aus einem Balkanland wegen dortiger Diskriminierung und politischer Verfolgung in der EU leben müssen, hat das betreffende Land dafür einen jährlichen Unkostenbeitrag in Höhe von 1 Mrd. Euro zu entrichten, der dann z.B. mit gewährten Finanzhilfen verrechnet werden kann.

GMA: Umgang mit Arbeitsmigranten

Der Status als Arbeitsmigrant ist nur für Nicht-EU-Ausländer möglich und berechtigt diese zum Aufenthalt in einem einzelnen am gemeinsamen Migrations- und Asylverfahren (GMA) beteiligten EU-Land, um dort zu arbeiten. Dieser Status berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen EU-Ländern, nicht zum Familiennachzug und nicht zum Bezug von Sozialleistungen für andere Personen, wie z.B. Kindergeld. Ansonsten sind Arbeitsmigranten EU-Bürgern gleichgestellt, z.B. beim Wahlrecht auf kommunaler Ebene oder bei den Grundrechten.
Für den Status als Arbeitsmigrant ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages bzw. ein nicht länger als dreimonatiges Zurückliegen einer Beschäftigung zwingend genauso wie die Registrierung in einem einzurichtenden Zentralregister bei der EU-Migrations- und Asylbehörde. In einem solchen Zentralregister können dann z.B. Ausnahmen für einzelne Arbeitsmigranten festgehalten werden, um beispielsweise den Aufenthalt in anderen EU-Ländern zu ermöglichen. Entfallen die Voraussetzungen für den Status als Arbeitsmigrant, ist jenes Land für die Abmeldung aus dem Zentralregister und eine funktionierende Ausreise zuständig, in dem der letzte Arbeitgeber des Arbeitsmigranten sitzt.

Innerhalb dieses Rahmens entscheiden allerdings die einzelnen am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder selbst, ob und in welchem Umfang sie Arbeitsmigration zulassen. Auch können für Arbeitsmigranten günstigere Bedingungen festgelegt werden, wie z.B. die Möglichkeit des Familiennachzugs bei Fachkräften oder Personen, die sich über einen längeren Zeitraum bewährt haben.

GMA: Umgang mit Personen mit einem Schutzanspruch aus humanitären Gründen

Auch wenn keine politische Verfolgung vorliegt, darf eine Person nicht in ein Kriegs- oder Krisengebiet zurückgeschickt werden, weil ein Leben dort schlicht unzumutbar ist. Dies regelt schon die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt allerdings bereits bei Verfolgten und Vertriebenen den Schutzanspruche nur insoweit einzuräumen, bis jemand in einem für sich sicheren Gebiet angekommen ist. Hierauf zielt z.B. das EU-Türkei-Abkommen, das Rückführungen vorsieht, sofern der Flüchtlingsschutz in der Türkei gewährleistet ist. Entsprechend kann aber der Schutzanspruch aus humanitären Gründen unter dieser Bedingung ebenfalls eingeschränkt werden.
Gelingt es also, die EU-Nachbarländer oder den UNHCR in den Herkunftsländern von Schutzsuchenden mit einem EU-Flüchtlingshilfswerk soweit zu unterstützen, dass Menschen dort sicher sind und ordentlich versorgt werden können, wäre es möglich, den Schutzanspruch aus humanitären Gründen regelmäßig schon dort zu erfüllen. Um dabei der europäischen Verantwortung gerecht zu werden, muss dies aber auf der einen Seite mit echten Bildungs- und Perspektivangeboten vor Ort und auf der anderen Seite mit regulären Wegen nach Europa z.B. für Härtefälle oder zur Ausbildung verknüpft werden. Der notwendige medizinische Eingriff in einer modernen europäischen Klinik muss genauso möglich sein wie der Abschluss eines begonnenen Studiums, das durch einen Krieg unterbrochen wurde. Auch die erstmalige Aufnahme eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung in Europa sollte im Rahmen von Stipendien ermöglicht werden, um gerade für junge Menschen eine wirkliche Perspektive zu schaffen. Dies könnte z.B. mit einer gezielten Einbindung von Kommunen in den beteiligten EU-Ländern verbunden werden, die auf freiwilliger Basis gegen eine Entschädigung solche Personen für diese Zeiträume aufnehmen.
Daneben können Personen mit einem Schutzanspruch aus humanitären Gründen natürlich auch gezielt hinsichtlich der Möglichkeiten der Arbeitsmigration beraten oder durch sprachliche oder berufliche Qualifikation hierauf vorbereitet werden.

Kostenverteilung für das EU-Migrations- und Asylsystem

Die Aufwendungen der EU-Migrations- und Asylbehörde im Zusammenhang mit der Arbeitsmigration werden gesondert erfasst und über Gebühren von jenen Arbeitgebern getragen, die Arbeitsmigranten einstellen.
Die restlichen Aufwendungen der EU-Migrations- und Asylbehörde sowie die in den beteiligten Ländern anfallenden Kosten für die Aufnahme von Verfolgten und Vertriebenen oder Personen, denen aus humanitären Gründen ein Aufenthalt in Europa, z.B. für einen medizinischen Eingriff oder für ein Studium, gestattet wird, werden gemeinsam getragen. Dies trifft genauso auf die Kosten für das EU-Flüchtlingshilfswerk zu.
Die berechneten Gesamtkosten werden dann auf die am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder aufgeteilt, z.B. nach nachfolgendem Schlüssel: Deutschland (38%), Frankreich (19%), Italien (13%), Spanien (8%), die Niederlande (6,5%), Belgien (4%), Österreich (4%), Portugal (2%), Griechenland (2%), Finnland (2%), Slowenien (0,4%), Luxemburg (0,7%), Estland (0,3%) und Malta (0,1%).

Altfallregelung für Gedudelte

Im Wesentlichen ist das EU-Migrations- und Asylsystem auf den künftigen Umgang mit Asylsuchenden und Arbeitsmigranten ausgerichtet. Allerdings stellt sich in allen EU-Ländern, die an diesem gemeinsamen System beteiligt sind, auch die Frage nach einem Umgang mit Altfällen.
Bereits jetzt halten sich zahlreiche Personen unberechtigt z.B. in Deutschland auf, die nicht ausgewiesen werden können. Nachdem künftig Abschiebungen im Rahmen des EU-Migrations- und Asylsystem möglich würden, sollten auf nationaler Ebene Regelungen getroffen werden, inwiefern von dieser Möglichkeit dann auch Gebrauch gemacht werden soll oder eben nicht.
Eine sinnvolle Zielsetzung wäre dabei, jenen Geduldeten, die gut integriert sind, eine dauerhafte legale Bleibeperspektive zu eröffnen und umgekehrt jenen Geduldeten, die sich in unserer Gesellschaft nicht so gut zurechtfinden, z.B. in den letzten Jahren öfters straffällig wurden, einen Aufenthalt in der Nähe ihrer Heimatgesellschaften zu ermöglichen. Mit einer solchen Altfallregelung reduzieren die am EU-Migrations- und Asylsystem beteiligten Länder nicht nur bestehende Lasten z.B. im Justizsystem, sondern aktivieren auch die ungenutzten Potentiale vieler Geduldeter, die durch ihren Status bislang von der Teilhabe an der hiesigen Gesellschaft, z.B. vom Arbeitsmarkt, ausgeschlossen sind.


Ähnliche Artikel:
Eine Neuausrichtung der europäischen Entwicklungs-, Migrations- und Asylpolitik (www.mister-ede.de – 29.09.2016)

Die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung der letzten 12 Monate (www.mister-ede.de – 16.09.2016)

Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Herkunftsländern (www.mister-ede.de – 23.01.2016)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/eu-migrations-und-asylsystem/5405/feed 0
Eine Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik der letzten 12 Monate http://www.mister-ede.de/politik/12-monate-fluechtlingspolitik/5013 http://www.mister-ede.de/politik/12-monate-fluechtlingspolitik/5013#comments Mon, 16 May 2016 19:01:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5013 Weiterlesen ]]> Als im April 2015 bei starker Tendenz nach oben über 10.000 Schutzsuchende in Griechenland ankamen, wurde erkennbar, dass sich neben der bisherigen Fluchtroute von Libyen nach Italien, über die seit dem arabischen Frühling 2011 jährlich rund 100.000 – 200.000 Flüchtlinge irregulär in die EU einreisen, eine weitere etabliert. Bei über 50.000 Einreisen nach Griechenland alleine im Monat Juli und über 100.000 im August wurde jedoch schnell deutlich, dass die Flüchtlingszahlen, auch aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, auf dieser Strecke ganz andere Dimensionen erreichen werden.
Nachdem durch die Verschiebung der Fluchtrouten außerdem zusätzliche Länder von der Migration betroffen waren, wurde ab diesem Zeitpunkt in weiten Teilen der EU jener Handlungsbedarf gesehen, auf den Italien bis dahin vergeblich aufmerksam machte.

In der Folge reagierten die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit verschiedenen Maßnahmen, von einem Ausbau der Grenzsicherung über einen veränderten Umgang mit Asylbewerbern aus den Balkanländern bis hin zu einer verbesserten Ausstattung des Internationalen Flüchtlingshilfswerks UNHCR. Auch zahlreiche Asylrechtsdebatten waren die Folge, seien das Gesetzesänderungen oder die Auseinandersetzung über eine Obergrenze in Deutschland, die Einführung einer solchen in Österreich, die Aussagen osteuropäischer Regierungen, keine Muslime aufnehmen zu wollen, oder die aktuellen Änderungsvorschläge der EU-Kommission zum Dublin-Verfahren.

Reduktion der Zahl der in die EU kommenden Flüchtlinge:

Durch die Ausweitung der Finanzmittel für die Flüchtlingshilfe konnte in den letzten Monaten die gröbste Not in den Flüchtlingslagern rund um Syrien gelindert werden.
Auf einer Balkan-Konferenz im Herbst wurden Finanzhilfen für und eine bessere Zusammenarbeit mit den Nicht-EU-Ländern des Balkans vereinbart. Ergänzt um Maßnahmen der Mitgliedsstaaten, z.B. in Deutschland die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf die Balkan-Region, konnte damit die Zahl der Asylbewerber vom Balkan noch im Herbst 2015 deutlich gesenkt werden.
Zahlreiche EU-Länder reagierten überdies mit Grenzkontrollen an Binnengrenzen, wie z.B. Deutschland gegenüber Österreich, und an Außengrenzen, wie beim ungarischen Zaunbau zu Serbien. Gleichzeitig verstärkten die EU und ihre Mitgliedsstaaten die Zusammenarbeit mit der Türkei zum Schutz der Außengrenzen, was im März dieses Jahres in einem EU-Türkei-Abkommen mündete. Insgesamt führten diese Maßnahmen dazu, dass die Zahl der in die EU kommenden Flüchtlinge von über 200.000 im Oktober 2015 auf unter 20.000 im April 2016 gesunken ist.

Kleine Schritte der Harmonisierung und Koordination der Flüchtlingspolitik:

Daneben wurden die Mitgliedsstaaten durch die EU an die Verwendung des gemeinsamen Registrierungssystems für Flüchtlinge, Eurodac, erinnert, so dass heute der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten besser funktioniert. Außerdem wurde eine finanzielle und personelle Stärkung von Frontex verabredet und mit der EU-Verordnung Nr. 399/2016, die am 12.4.2016 in Kraft getreten ist, wurden im Rahmen des Schengener Grenzkodex neue Standards zur Grenzsicherung und zum Umgang mit Personen beim Grenzübertritt festgeschrieben.
Entgegen anderer Pläne der EU-Kommission, bleibt allerdings die Überwachung der EU-Außengrenzen, wie von den Mitgliedsstaaten gefordert, weiterhin die Aufgabe des jeweiligen Nationalstaats. Eine grundlegende Änderung der Systematik hin zu einer echten gemeinsamen europäischen Grenzsicherung findet damit nicht statt und bei der Reform des Dublin-Systems droht ähnliches. Auch hier stoßen schon die aktuellen Vorstellungen der EU-Kommission, die nur ansatzweise hin zu einem echten gemeinsamen Asylsystem gehen, auf zum Teil erbitterten Widerstand zahlreicher EU-Länder.

Mangelnde Bereitschaft, der humanitären Verantwortung gerecht zu werden:

Während es bei der Grenzsicherung noch gelungen ist, sich auf einen gemeinsamen Kurs zu verständigen, fehlt die Bereitschaft, Flüchtlinge aufzunehmen, gänzlich. So sind die dringend benötigten Umverteilungen aus Griechenland oder Italien bislang kaum vorangekommen und die Situation vieler Schutzsuchender in der EU ist noch immer beschämend. Auch die freiwilligen Kontingente zur Aufnahme von Flüchtlingen, wie sie im EU-Türkei-Abkommen vereinbart wurden, gibt es bislang nur auf dem Papier und auf noch größeren Widerstand der EU-Mitgliedsstaaten stoßen Mechanismen, bei denen die Nationalstaaten die Hoheit über die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Hand geben müssten, z.B. Quotensysteme.
Weiterhin fehlend damit jene regulären Wege nach Europa, mit denen die EU ihre humanitäre Verantwortung wahrnehmen könnte. Daneben ist bislang aber auch die Kontrolle unzureichend, ob der Schutz von abgewiesenen oder rückgeführten Personen in den Herkunfts- oder Drittstaaten tatsächlich gewährleistet ist. Und auch bei der Hilfe vor Ort bleibt die EU vieles schuldig und so fehlt z.B. eine Bündelung der Flüchtlingshilfe in einem gemeinsamen europäischen Flüchtlingshilfswerk, um Geflüchteten eng verknüpft mit einer europäischen Entwicklungszusammenarbeit in der Nähe ihrer Heimatregionen eine Perspektive zu geben.

Die Bilanz:

Fasst man zusammen, dann unternimmt die EU heute zumindest das Nötigste, um die Lage in den Krisengebieten und Flüchtlingslagern zu verbessern – aber eben auch nicht mehr. Die Asylmigration vom Balkan wurde gestoppt und häufig wurde das nationale Asylrecht verschärft. Weiterhin fehlen jedoch reguläre Wege in die EU, während die Zahl der irregulären Einreisen in Kooperation mit Herkunfts- und Drittstaaten reduziert wurde. Kleinere Schritte zur Harmonisierung des Grenzschutzes und zur besseren Koordination des Flüchtlingsmanagements wurden in der EU gegangen.
Insgesamt ist die Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik der letzten Monate damit durchwachsen und es bleibt noch viel Luft nach oben.


Ähnliche Artikel:
Die Hürden des EU-Türkei-Abkommens (www.mister-ede.de – 08.04.2016)

Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

Flüchtlinge in der EU: Grenzsicherung durch Rückführungsabkommen (www.mister-ede.de – 05.02.2016)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/12-monate-fluechtlingspolitik/5013/feed 0
EU-Türkei-Gipfel: Verbleib von Flüchtlingen in der Türkei http://www.mister-ede.de/politik/verbleib-fluechtlinge-tuerkei/4828 http://www.mister-ede.de/politik/verbleib-fluechtlinge-tuerkei/4828#comments Mon, 07 Mar 2016 16:25:51 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4828 Weiterlesen ]]> In den vergangen Monaten hat sich die Zahl der nach Europa kommenden Flüchtlinge zwar etwas reduziert, bislang gibt es aber keine Anzeichen dafür, dass es sich hierbei um eine echte Trendwende handelt. Die deutliche Mehrheit der Flüchtlinge kommt über die Türkei nach Griechenland und damit in die EU und gerade auf dieser Route sind die Zahlen verglichen mit den Vorjahresmonaten noch weiter angestiegen. So sind trotz des schlechten Wetters alleine im Januar 2016 über 60.000 Flüchtlinge auf diesem Weg nach Griechenland gekommen, was eine Vervierzigfachung gegenüber dem Januar 2015 mit weniger als 2.000 Flüchtlingen auf dieser Route bedeutet [1]. Zwar lässt sich diese Vervierzigfachung nicht einfach auf das Gesamtjahr hochrechnen, allerdings ist bei unveränderten Rahmenbedingungen auch nicht gerade davon auszugehen, dass sich bei besserem Wetter im Sommer weniger Flüchtlinge auf diesen Weg begeben werden als im Januar. Ohne geeignete Maßnahmen könnten die Flüchtlingszahlen in diesem Jahr daher sogar auf ein erneutes Rekordhoch steigen.

Entsprechend liegt auch der Schlüssel für eine wirksame Reduktion der Flüchtlingszahlen vor allem an der Grenze der EU zur Türkei und in der Beantwortung der zentralen Frage, wie mit Flüchtlingen, die über die Türkei einreisen, in der EU umgegangen werden soll. Soll also z.B. ein Syrer, der über die Türkei nach Griechenland einreist, Schutz in der EU bekommen?
Wird dies bejaht, werden weiterhin Hunderttausende wenn nicht gar Millionen Flüchtlinge auf dem Weg über die Türkei in die EU kommen, legal oder illegal. Deshalb wäre es deutlich humaner, weil ungefährlich, und solidarischer, weil auch die Schwachen eine Chance hätten, wenn in diesem Fall dann ein legaler Weg über die offiziellen Grenzübergänge geschaffen würde.
Verneint man hingegen den Schutzanspruch, sollte allerdings auch dies konsequent umgesetzt werden, z.B. indem mit der Türkei ein Rückführungsabkommen für illegal nach Griechenland oder auch nach Bulgarien eingereiste Personen vereinbart wird. Wie in anderen Artikeln beschrieben, wird auf diese Weise die teure und gefährliche Überfahrt von der türkischen Küste zu den griechischen Inseln für Flüchtlinge sinnlos und die Fluchtroute über die Ägäis könnte ohne großen Aufwand ausgetrocknet werden.

Daher wird es bei den heutigen Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei auch genau um diese Punkte gehen, wobei führende Politiker mittlerweile deutlich zu erkennen geben, dass sie die letztere Option bevorzugen. So drängen, z.B. EU-Ratspräsident Donald Tusk oder auch Kanzlerin Angela Merkel immer wieder darauf, ein Rückführungsabkommen mit der Türkei zu vereinbaren, um illegal eingereiste Personen direkt wieder in die Türkei abschieben zu können. Wie Merkel allerdings schon im vergangen Sommer darlegte, ist eine solche Vereinbarung auch von der Zustimmung der internationalen Partner, also eben der Türkei, abhängig.
Deshalb wird es auf dem Gipfeltreffen auch darum gehen, welche Forderungen die Türkei im Gegenzug stellt, z.B. Finanzhilfen, Reiseerleichterungen für türkische Staatsangehörige, die Unterstützung bei der Flüchtlingsversorgung in der Türkei, die Entlastung durch europäische Flüchtlingskontingente oder auch die Einrichtung einer Schutzzone in Syrien.

Bei all den Forderungen, die von der Türkei gestellt werden, sollte heute allerdings genauso auf den Tisch kommen, dass eine mangelnde Kooperationsbereitschaft seitens der türkischen Regierung ein Spiel mit dem Feuer wäre. Wenn nämlich durch eine fehlende Einigung weiterhin denjenigen in die Hand gespielt wird, die Russland hoffieren, von Le Pen über Orbán zur AfD, könnte das die türkische Regierung in eine sehr ungünstige Position bringen. Immerhin wäre es für die im Aufwind befindlichen Nationalisten ein Leichtes, im Kampf um die Regierungsmacht die Türkei zum Schuldigen zu erklären – und das nicht nur hinsichtlich der ungebremsten Flüchtlingsbewegung in der Ägäis, sondern auch in Bezug zum Syrienkonflikt selbst.
Umgekehrt sollte heute allerdings auch die EU daran denken, dass es eben nicht nur darum geht, die Flüchtlingszahlen in der EU zu reduzieren, sondern auch darum, gleichzeitig die (völker-)rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die europäischen Grundwerte zu wahren. Wenn also über Finanzmittel für eine menschenwürdige Versorgung der Schutzsuchenden in der Türkei oder über die Aufnahme von Kontingenten verhandelt wird, dann sind das eben nicht nur Gegenforderungen der türkischen Regierung, sondern liegt das genauso im ureigenen Interesse der europäischen Wertegemeinschaft.

Sowohl aus europäischer als auch aus türkischer Perspektive gibt es daher zahlreiche gute Gründe, sich bei den heutigen Gesprächen deutlich anzunähern. Und gelingt es, die Flüchtlingsbewegungen wieder in geordnete Bahnen zu bringen und gleichzeitig die Versorgung der Schutzsuchenden zu verbessern, nutzt das nicht nur der EU und der Türkei, sondern wäre auch ein humanitärer Gewinn.


Ähnliche Artikel:
Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten (www.mister-ede.de – 31.01.2016)

Flüchtlinge in der EU: Grenzsicherung durch Rückführungsabkommen (www.mister-ede.de – 05.02.2016)

Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)


[1] Aktuelle Flüchtlingszahlen des UNHCR zur Route Türkei-Griechenland (Link zu den Zahlen auf unhcr.org)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/verbleib-fluechtlinge-tuerkei/4828/feed 0
Der künftige Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten http://www.mister-ede.de/politik/schutz-bei-sicherer-herkunft/4721 http://www.mister-ede.de/politik/schutz-bei-sicherer-herkunft/4721#comments Sat, 23 Jan 2016 17:38:39 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4721 Weiterlesen ]]> Nachdem im vergangen Jahr die Flüchtlingszahlen in Deutschland und der EU deutlich angestiegen sind und es eine Wanderungsdynamik von Flüchtlingen unter anderem aus Syrien bis nach Schweden gab, wird aktuell viel über Obergrenzen, Kontingente, Hotspots oder die Sicherung der EU-Außengrenzen diskutiert. Die zentrale Frage aber, die es 2016 zu beantworten gilt, ist eine andere:

Wie wird künftig mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten umgegangen?

Zu beachten ist dabei, dass der Drittstaat das Land bezeichnet, aus dem eine Person in ein anderes einreist, während das Land, aus dem eine Person ursprünglich kommt, das Herkunftsland ist. So kommt z.B. ein Syrer mit Herkunftsland Syrien bei einem Grenzübertritt von der Türkei nach Griechenland aus dem Drittland Türkei und bei einem Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland aus dem Drittland Österreich.
Entsprechend steht die Frage nach dem künftigen Umgang mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten unabhängig davon im Raum, ob man, wie es die CSU macht, auf die Binnengrenzen innerhalb der EU schaut oder, wie es SPD und CDU machen, auf die EU-Außengrenzen.

Sowohl das deutsche GG (Art. 16a II) als auch die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33 I) verbieten nicht die Zurückweisung von Flüchtlingen, die aus einem sicheren Drittland einreisen wollen. Bereits jetzt ist diese Form der Zurückweisung in vielen Ländern der Welt und auch in EU-Mitgliedsländern lange geübte Praxis, so z.B. an den mit Zäunen gesicherten Grenzen zwischen Marokko und den spanischen Enklaven Melilla und Ceuta oder auch den Landgrenzen zwischen Bulgarien bzw. Griechenland und der Türkei.
Rechtlich ist es also unproblematisch, den Flüchtlingszustrom auf diese Weise zu reduzieren, sofern die jeweiligen Drittländer als sicher gelten. Die medial nicht so viel beachteten Versuche, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten auf europäischer Ebene z.B. durch die Türkei, Marokko, Algerien oder Tunesien zu ergänzen, zielen entsprechend auch genau darauf ab, dort einen sicheren Status auszuweisen.

Allerdings reicht die rechtliche Betrachtung alleine keinesfalls aus, um die Frage, wie mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittländern künftig umgegangen werden soll, vollständig zu beantworten. Denn gerade weil es die Rechtslage zulässt, die legale Einreise z.B. von der Türkei nach Griechenland zu verwehren, steigen ja Hunderttausende in Boote oder schlagen sich nachts durch die Gebüsche, wodurch genau diese Einreiseregeln in der Realität ausgehebelt werden. Solange dann aber die Drittländer nicht zu einer Rücknahme der illegal eingereisten Personen bereit sind, nutzt in diesen Fällen auch deren vorherige Einstufung als sicher wenig.
Bei der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten gehört daher zur Wahrheit dazu, dass die EU zwar einseitig diesen Status ändern kann, für eine wirksame Umsetzung der daran anknüpfenden Rechtsfolgen aber stets auf die Kooperation der jeweiligen Nachbarländer, z.B. in Form von Rückführungsabkommen, angewiesen bleiben wird. Doch selbst wenn sich die Nachbarländer der EU kooperativ zeigen, bleibt es immer noch schwierig, z.B. auf dem Mittelmeer gerettete Flüchtlinge eindeutig einem Land zuzuordnen. Hinzu kommt, dass mit Libyen zumindest einer der nordafrikanischen Mittelmeeranrainer definitiv als nicht sicher einzustufen ist.

Ähnlich ist die Problemlage an den Binnengrenzen der EU, wodurch die Parallelen auch noch einmal sichtbar werden. So hätte eine Entscheidung Deutschlands, die offiziellen Grenzen zu Österreich für Schutzsuchende zu schließen, mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls ein solches Ausweichverhalten der Flüchtlinge hin zur grünen Grenze zur Folge.
Und obwohl Rückführungen in der EU durch das Dublin-System bereits rechtlich verankert sind, so stellen auch diese immer wieder ein Problem dar, weil z.B. manche Flüchtlinge zuvor in keinem anderen Land registriert wurden oder die Zustände in anderen EU-Mitgliedsstaaten nach deutschem Recht eine Rückführung schlicht ausschließen.

Stellt man sich dennoch für einen Moment vor, dass die Umsetzung des rechtlich Zulässigen auch real möglich ist, bleibt noch immer die entscheidende Frage, ob die Zurückweisung von Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten auch ethisch vertretbar wäre. So ist in Bezug auf die deutschen EU-Binnengrenzen zwar der Hinweis richtig, dass z.B. auch in Österreich eine anständige Versorgung von Flüchtlingen gewährleistet wird, jedoch lässt dies außer Acht, dass eine solche teilweise Grenzschließung eine Kettenwirkung zur Folge hätte, welche die Lasten der Flüchtlingsversorgung auf den Balkan und nach Italien oder Griechenland verschieben würde. Gerade vor dem Hintergrund, dass immer wieder gefordert wird, Deutschland solle mehr Verantwortung in der Welt übernehmen, stellt sich deshalb die Frage, ob ein solches Kopf in den Sand stecken wirklich eine angemessene Reaktion für das größte Mitgliedsland der EU wäre.
Noch stärker drängt sich diese Frage allerdings in Bezug auf die EU-Außengrenzen auf. Was hätte es noch mit europäischen Werten zu tun, wenn Europa in dieser Krise einfach die Zugbrücken hochklappt und sich hinter Frontex und Co. verschanzt?
Wenn die EU künftig einen Großteil der EU-Nachbarschafft als sichere Herkunftsländer und damit auch als sichere Drittländer einstufen und Schutzsuchende abweisen oder zurückführen will, wird dies aus meiner Sicht daher nur dann ethisch vertretbar sein, wenn die EU gleichzeitig auf anderem Wege ihrer Verantwortung für die Flüchtlinge gerecht wird. Einige Milliarden Euro an Erdogan und die Türkei werden hierfür aber sicher nicht reichen. Anstatt die Flüchtlingsversorgung alleine den dortigen Behörden zu überlassen, müsste die EU zumindest eine Mitverantwortung für die ordentliche Versorgung der Schutzsuchenden in diesen künftig sicheren Ländern übernehmen. Ein EU-Flüchtlingskommissar mit gut ausgestattetem EU-Flüchtlingshilfswerk wäre hier beispielsweise ein denkbarer Ansatz. Desweiteren müsste es aber auch große Kontingente zur Aufnahme von Flüchtlingen geben, um damit die restriktiven Einreisebestimmungen ein wenig auszugleichen.

Bleibt hingegen die Frage, wie mit Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten umgegangen wird, weiterhin einfach unbeantwortet im Raum stehen, werden auch künftig Flüchtlinge versuchen, illegal aus der Türkei nach Griechenland und von dort unter anderem nach Deutschland zu reisen, um Asyl oder humanitären Schutz zu suchen. Wenn also die Zahl der nach Europa und Deutschland kommenden Flüchtlinge 2016 reduziert werden soll, wird man nicht umhin kommen, diese zentrale Frage zu beantworten.

Anmerkung: Text überarbeitet am 29.01.2016, um Drittstaaten und Herkunftsstaaten korrekt zu unterscheiden.


Ähnliche Artikel:
Flüchtlingspolitik: Der Unterschied zwischen Kontingenten und Obergrenzen (www.mister-ede.de – 23.11.2015)

Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

EU-Flüchtlingspolitik: Der Bumerang des deutschen Egoismus (www.mister-ede.de – 27.10.2015)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/schutz-bei-sicherer-herkunft/4721/feed 0
Flüchtlingspolitik: Ein Anfang ist gemacht, doch es bleibt ein weiter Weg http://www.mister-ede.de/politik/es-bleibt-ein-weiter-weg/4602 http://www.mister-ede.de/politik/es-bleibt-ein-weiter-weg/4602#comments Tue, 22 Sep 2015 08:23:08 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4602 Weiterlesen ]]> Fast alles, was ich im August und Anfang September eingefordert habe, ist mittlerweile zum Leitbild deutscher und zum Teil auch europäischer Politik beim Umgang mit Flüchtlingen geworden. An manchen Stellen zeigen sich hierbei auch schon erste Erfolge, allerdings bleibt es noch ein weiter Weg zur Bewältigung dieser Krise.

Hilfe vor Ort, EU-Außengrenze:

Die Forderung, die Flüchtlingshilfe in der Krisenregion des Nahen Ostens deutlich zu stärken, wurde mittlerweile aufgegriffen und parteiübergreifend wird nicht mehr von Milliönchen, sondern Milliarden gesprochen, wenn es um die Unterstützung für die Nachbarländer Syriens oder die Finanzausstattung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen geht. Zwar forderte Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) dies auch schon länger ein [1], doch erst jetzt scheint sein Realismus in der gesamten Bundesregierung zur Grundlage des Handelns zu werden. Sein Vorschlag, insgesamt 10 Milliarden Euro in die Hand zu nehmen und davon 5 Milliarden für die Flüchtlingsversorgung vor Ort in den Anrainerstaaten Syriens bereitzustellen, ist genauso richtig wie seine Mahnung zur Eile vor dem nahenden Winter [2]. Auch die EU-Kommission hat sich in diesem Punkt mittlerweile auf den richtigen Weg begeben und stellt der Türkei für die Versorgung von Flüchtlingen einen Milliardenbetrag in Aussicht [3]. Wichtig ist aber nun, dass diese Hilfe nicht nur angekündigt wird, sondern auch schnell und konsequent erfolgt.

Daneben wurde auch die Forderung nach einer Zusammenarbeit mit der Türkei in Bezug auf die Sicherung der Außengrenzen zwischen der EU und der Türkei aufgegriffen und führt schon jetzt zu ersten Erfolgen. So sind türkische Sicherheitskräfte schon im Vorfeld aktiv, um die Migration über die grünen und blauen Grenzen zu reduzieren und damit die europäischen Grenzregionen zu entlasten [4]. Auch Bulgarien [5] und Griechenland [6] haben ihrerseits die Anstrengungen bei der Grenzsicherung verstärkt, womit ein weiterer Punkt meines Maßnahmenkatalogs realisiert wurde. Daneben wird mit dem Grenzschutz bzw. dem Kampf gegen Schlepper aus den Regionen Nordafrikas ein weiterer Baustein zum Schutz der Außengrenzen hinzugefügt. Auch der Gedanke legaler Migrationsmöglichkeiten direkt aus den Flüchtlingslagern der Krisenregionen wird in einem gewissen Umfang aufgegriffen. So hat sich z.B. Großbritannien bereit erklärt, auf diesem Weg 20.000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen [7].

Wird nun tatsächlich die Hilfe für Flüchtlinge vor Ort intensiviert, die Möglichkeit direkter und legaler Migration aus den Krisenregionen geschaffen und gleichzeitig die Grenzsicherung der EU verstärkt, bin ich zuversichtlich, dass die aktuellen Migrationsbewegungen spürbar reduziert werden.

Der Westbalkan:

Auch in diesem Punkt wird nun mit zusätzlicher Entwicklungshilfe das angepackt, was ich beschrieben habe. So einigten sich die Teilnehmer der Westbalkan-Konferenz auf eine stärkere Förderung des Westbalkans, um den dort lebenden Menschen eine wirtschaftliche Perspektive vor Ort zu geben [8]. Zwar bleibt der Umfang der Unterstützung weiterhin deutlich hinter dem zurück, was ich für notwendig erachte, allerdings in Kombination mit entsprechenden Aufklärungskampagnen über die Asylchancen in Deutschland zeigen sich auch hier bereits erste Erfolge, so dass die Migration aus dieser Region zurückgeht.

Der Umgang mit Flüchtlingen in der EU:

Mittlerweile wird auch im Hinblick auf den europäischen Umgang mit der Flüchtlingskrise das anvisiert, was ich in meinen Artikeln forderte. Die Einrichtung zentraler EU-Aufnahmelager wird mit Nachdruck vorangetrieben, gemeinsame Asylverfahren werden angestrebt und die Diskussion um eine Verteilquote ist heute deutlich weiter als noch vor 4 Wochen [9].

Dennoch ist es auch hier notwendig, dass den Worten und Ansätzen nun Taten und Umsetzungen folgen. Vor allem auf dem Balkan, wo sich die Flüchtlinge jetzt erwartungsgemäß stauen, nachdem Ungarn seine Grenze zu Serbien geschlossen hat, muss nun geholfen und für eine Entlastung gesorgt werden.
Noch immer halte ich es dabei für den besten Weg, ein Notlager im Norden Griechenlands einzurichten, von dem aus eine Verteilung im Rahmen von Kontingenten z.B. nach Deutschland, Schweden oder Österreich erfolgt. Somit würde die Notwendigkeit für Flüchtlinge entfallen, sich überhaupt auf den Weg quer über den Balkan zu machen und bei einem weiterhin versperrten Weg nach Ungarn oder Kroatien kann gegebenenfalls sogar der Anreiz für eine Rückwanderung einiger Flüchtlinge entstehen. Auf diese Weise würden Mazedonien und Serbien und in der Folge eben auch Ungarn und Kroatien sowie ggf. Rumänien und Slowenien entlastet.

Der Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland:

Mit der Frage, wie Deutschland die große Menge an Flüchtlingen bewältigen kann, hatte ich mich bislang nicht beschäftigt, weil für mich zunächst die Gesamtsicht auf die Migration im Vordergrund stand. Sofern die Vor-Ort-Hilfe im Nahen Osten gewährleistet ist, die Grenzsicherung der EU funktioniert und die Migration vom Westbalkan zurückgeht, sind es nämlich mehrere hunderttausend Menschen weniger, die unter anderem in das deutsche Asylverfahren drängen. Anders verhält es sich hingegen mit Quotenregelungen in der EU oder gemeinsamen Asylverfahren, die zwar zu einem anderen Verfahrensablauf führen, jedoch nicht zu weniger Migration.

Was Deutschland selbst anbelangt, ist die Antwort auf die Frage nach der Bewältigung des hohen Aufkommens an Flüchtlingen recht simpel: Der Bund muss in die Hufen kommen und auf der einen Seite ausreichend Finanzmittel für untergeordnete Ebenen (Länder und Kommunen) bereitstellen, und zwar umgehend und nicht erst 2016, und gleichzeitig in seinem Zuständigkeitsbereich, z.B. im BAMF, die notwendigen Kapazitäten schaffen. Der Ausbau der von Bund und Ländern vorzuhaltenden Erstaufnahmeeinrichtungen ist hierzu ein richtiger Schritt [10].
Gelingt es dann, die Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland oder auf Basis gemeinsamer Regeln in EU-Aufnahmelagern z.B. in Griechenland zu beschleunigen, so müssen in der Folge diejenigen, die als nicht asylberechtigt eingestuft werden, gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Gleichzeitig können Asylberechtigte dann aber auch in den Kommunen von Anfang an ordentlich integriert werden, mit Sprach- und Integrationskursen, mit dezentraler Unterbringung und mit Zugang zum Arbeitsmarkt.

Fazit:

Mein Eindruck ist, dass die Lage heute weitaus realistischer eingeschätzt und die Dringlichkeit des Handelns erkannt wird. Zwar ist es noch ein gutes Stück zur Bewältigung dieser Aufgabe, aber zumindest hat sich die Politik nun auf den Weg gemacht, um genau das zu schaffen, wie es Angela Merkel (CDU) vor einigen Wochen auch ankündigte. Sollte sich der Flüchtlingszustrom im Winter wieder etwas legen, sehe ich zumindest eine Chance, ab 2016 wieder zu einem funktionierenden und geordneten Verfahren zurückzukehren.


Ähnliche Artikel:
Flüchtlinge in der EU: Deutschland ist akut gefordert (www.mister-ede.de – 05.09.2015)

Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

Weitere Artikel zum Thema Flüchtlingspolitik auf www.mister-ede.de


[1] Artikel auf Zeit-Online vom 17.08.2015 (Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[2] Artikel des Donaukurier vom 15.09.2015 (Link zum Artikel auf www.donaukurier.de)

[3] Artikel auf Zeit-Online vom 17.09.2015(Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[4] Artikel auf Spiegel-Online vom 15.09.2015 (Link zum Artikel auf www.spiegel.de)

[5] Artikel auf Zeit-Online vom 17.09.2015 (Link zum Artikel auf www.zeit.de)

[6] Artikel der Frankfurter Neuen Presse vom 16.09.2015 (Link zum Artikel auf www.fnp.de)

[7] Artikel auf Spiegel-Online vom 07.09.2015 (Link zum Artikel auf www.spiegel.de)

[8] Artikel des NDR vom 27.08.2015 (Link zum Artikel auf www.ndr.de)

[9] Tagesschau-Artikel vom 13.09.2015 (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

[10] Tagesschau-Artikel vom 16.09.2015 (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/es-bleibt-ein-weiter-weg/4602/feed 0
Dublin-Abkommen erzwingt neuen Eisernen Vorhang für Flüchtlinge http://www.mister-ede.de/politik/dublin-neuer-eiserner-vorhang/4321 http://www.mister-ede.de/politik/dublin-neuer-eiserner-vorhang/4321#comments Fri, 04 Sep 2015 19:02:06 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4321 Weiterlesen ]]> Genau an der Stelle, an der vor rund 25 Jahren die Ära des Eisernen Vorhangs zu Ende ging, an der ungarisch-österreichischen Grenze, zwingt nun das Dublin-Abkommen Ungarn zur Errichtung eines neuen Eisernen Vorhangs. Nur wer einen Passierschein in Form gültiger Papiere für die EU hat, darf noch die Grenze überqueren, während allen anderen Menschen die Ausreise nach Österreich verwehrt werden muss.
Wie stellen sich Merkel und Juncker das denn eigentlich vor, wenn sie von Ungarn verlangen, gemäß dem Abkommen die syrischen Flüchtlinge zu registrieren und für diese dort ein Asylverfahren durchzuführen? Soll an der Grenze demnächst wieder ein Schießbefehl gelten, damit die Flüchtlinge auch ja in Ungarn bleiben und nicht nach Österreich oder Deutschland weiterreisen?

Gerade jene, die paradoxerweise den Grenzzaun zu Serbien kritisieren, müssten doch spätestens jetzt erkennen, dass es ohne ein EU-weit einheitliches Asylverfahren unter Aufsicht der EU nicht funktionieren wird. Hätte man ein solches Verfahren, dann würde es für syrische Flüchtlinge keinen Unterschied mehr machen, in welches EU-Auffanglager sie kommen bzw. ob sie nun in Griechenland, Italien, Ungarn oder Deutschland EU-Asyl beantragen. Solange es das aber nicht gibt, werden z.B. Syrer verständlicherweise alles daran setzen, nicht in Ungarn Asyl beantragen zu müssen.

Nachdem über die letzten Monate nur zugeschaut wurde, gibt es in der akuten Situation wohl nur zwei Möglichkeiten: Entweder die nordeuropäischen Länder müssen mit Ungarn multilateral die Übernahme von Flüchtlingen regeln oder Ungarn wird gezwungen sein, unter dem massiven Protest tausender Flüchtlinge deren Weiterreise entsprechend den Dublin-Regeln zu verhindern.


Ähnliche Artikel:
Zur Kritik am ungarischen Grenzzaun zu Serbien (www.mister-ede.de – 04.09.2015)

Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU (www.mister-ede.de – 25.08.2015)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/dublin-neuer-eiserner-vorhang/4321/feed 1
Gedanken zu einer Europäisierung der Asylpolitik in der EU http://www.mister-ede.de/politik/gedanken-eu-asylpolitik/4303 http://www.mister-ede.de/politik/gedanken-eu-asylpolitik/4303#comments Tue, 25 Aug 2015 20:12:24 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4303 Weiterlesen ]]> Nachdem es inhuman, aber auch irrational ist, Syrer erst zu Schleppern zu zwingen, dann raus aufs Mittelmeer, um sie dort zu retten, in Italien zu registrieren, nach Deutschland ziehen zu lassen und sie dort nur zu dulden, weil sie ja eigentlich wieder zurück nach Italien müssten, wo man sie aber zurzeit nicht hin überführen darf – folgen ein paar Gedanken zu einer Neuordnung von Asylverfahren, Asylgewährung, Balkan-Politik und Grenzsicherung in der EU.

Grenzpakt:

Die Schengen-Länder sowie Bulgarien und Rumänien könnten einen Grenzpakt schließen, der vorsieht, dass, außer in Island und Norwegen, die Grenzsicherung eine gemeinsame Aufgabe der nationalen Behörden und der EU-Behörden wird. Die Außengrenzen werden dabei in „echte“ und „unechte“ Außengrenzen eingeteilt. Echte Außengrenzen sind Flughäfen und Häfen bei Verbindungen in und aus diesem Binnenraum, die offenen Seegrenzen sowie die Grenzen zu Russland, Weißrussland, Ukraine, Moldawien, Türkei und Marokko (z.B. Melilla). Unechte Außengrenzen sind die Grenzen zur russischen Exklave Kaliningrad und zu den Nicht-EU-Ländern des Balkans.

Die EU-Behörden legen dann eine Strategie zur Sicherung der echten und unechten Außengrenzen fest, die von den Außengrenzen-Ländern mit eigenem Personal und Material umgesetzt wird. Der hierfür kalkulierte Finanzbedarf wird zu 100% durch die Grenzpakt-Länder gemeinsam getragen genauso wie Investitionen in Grenzsicherungsanlagen bei „echten“ Außengrenzen.
Zusätzlich kann Frontex ausgebaut werden, um die Sicherung der Seegrenzen zu verbessern und langsam bis zu 25% der Sicherung der „echten“ Land-Außengrenzen in Zusammenarbeit mit den nationalen Grenzschutzbehörden zu übernehmen.

Gedanke:

Zum einen könnte so Schengen vorangebracht werden, weil Rumänien und Bulgarien langsam auch hineinkommen. Zum anderen würde sich ein geschlossenes Gebilde ergeben, das Kapazitäten freisetzt. Außerdem führt eine solche gemeinsame Lösung zu einer fairen Lastenverteilung und die Außengrenzen-Länder würden finanziell deutlich entlastet, so dass der Grenzschutz der EU nicht mehr von den Haushalten der einzelnen EU-Länder abhängt.
Hierdurch würde die Sicherheit der Außengrenzen einheitlicher und wahrscheinlich insgesamt auch besser z.B. in Bezug auf Schmuggel (Waren, Waffen, Geld, Kunst, Drogen). Durch den Ausbau eines europäischen Grenzschutzes würden dann auch z.B. deutsche oder französische Polizeibeamte eingebunden, so dass die Verantwortung für die Außengrenzen nicht einfach nur „abgedrückt“ wird. Durch den Aufbau eines europäischen Grenzschutzes würde zudem ein gemeinsames Projekt zum Zusammenwachsen entstehen, das zusätzlich ermöglicht, schnell und flexibel auf veränderte Anforderung an die Sicherheit der Außengrenzen einer bestimmten Region zu reagieren.

Balkan-Plan:

Die „unechten“ Außengrenzen sollten in diesem Fall vor allem durch gute Partnerschaft gesichert werden, was insbesondere für die an die EU grenzenden Balkanländer gilt. Ziel muss es sein, den Ländern eine Perspektive zu geben, so dass die Menschen nicht mehr von dort fliehen. Wenn in Deutschland 100.000 Asylprüfungen mit jeweils 3 Monaten Aufenthalt und einer Abschiebung weniger bezahlt werden müssen, sind das schnell mal ein paar hundert Millionen Euro, die z.B. in Schulen im Kosovo investiert werden können.

Gedanke:

Ziel muss es sein, die Fluchtursachen auf dem Balkan zu beseitigen und diese Länder langfristig zu stärken. Das würde dem Selbstverständnis der EU entsprechen und wäre dann auch tatsächlich nachhaltig.

Zentrale EU-Auffanglager, gemeinsames EU-Asylverfahren:

In EU-Ländern könnten Auffanglager eingerichtet werden, die vollständig von der EU verantwortet und finanziert werden. Wer ohne Aufenthaltsberechtigung aufgegriffen wird, wird in ein solches Auffanglager gebracht, bei Bedarf medizinisch untersucht und erfasst. Personen die kein Asylgesuch stellen, werden abgeschoben. Wird ein Asylgesuch gestellt, so wird zügig ein EU-weit einheitliches Asylverfahren durchgeführt. Bei Ablehnung wird ebenfalls abgeschoben und bei einer Asylgewährung wird der Flüchtling aus dem Auffanglager nach einem zu bestimmenden Modell auf die EU-Länder sowie die Schweiz, Norwegen und Island verteilt.

Gedanke:

Durch die schnelle Abschiebung von Personen ohne Asylgrund, besteht für diese kaum ein Anreiz, überhaupt den Versuch zu unternehmen in die EU einzureisen. Wer jedoch Fluchtgründe nach der Genfer Flüchtlingskonvention geltend machen kann, erhält schnell Schutz. Außerdem macht es für Flüchtlinge keinen Unterschied mehr, ob sie in Griechenland oder Deutschland einen Asylantrag stellen, weil sie überall das gleiche Verfahren erhalten. Sie müssen also nicht quer durch Europa ziehen.
Gleichzeitig erlaubt diese Umstrukturierung weg vom Dublin-Abkommen, Modelle zu finden, welche die Lasten fair verteilen, z.B. durch einen finanziellen Ausgleich für jenes Land, das einen Asylberechtigten übernimmt.

Zwischenfazit:

Die aufgeführten Punkte zielen darauf ab, die Flucht aus den Balkan-Ländern zu verringern, nach außen die Grenzen Europas undurchlässiger zu machen und innerhalb der EU eine gerechtere Lastenverteilung bei der Asylgewährung zwischen den Mitgliedsländern zu organisieren.
Überspitzt gesagt, helfen diese Punkte damit zwar Europa, weil die gesamteuropäische Herausforderung gesamteuropäisch angegangen wird, sie helfen jedoch nicht, die Probleme der Flüchtlinge zu lösen, die so auch weiterhin z.B. aus Syrien über das Mittelmeer fliehen müssten.

Dennoch halte ich diese drei Punkte für eine Diskussion wert, weil hiermit jene Kapazitäten frei würden, mit denen dann Flüchtlingen gezielt geholfen werden kann.

Genfer Pakt:

Mit einer solchen Vereinbarung könnte gezielt die Flucht aus europanahen Krisenregionen erleichtert werden. Die Träger der Hauptlast außerhalb der EU und die UN könnten hierzu finanziell unterstützt werden. Aktuell sollte dann z.B. der Türkei, dem Libanon und dem Irak bei der Versorgung von Flüchtlingen bzw. von Binnenflüchtlingen geholfen werden.
Daneben sollten bedarfsorientiert in einzelnen Staaten außerhalb der EU Behörden eingerichtet werden, in denen Personen mit bestimmter Nationalität ein begrenztes Aufenthaltsrecht zum Stellen eines Asylantrags in der EU erhalten. Das Aufenthaltsrecht berechtigt dann zum organisierten Transfer in ein festgelegtes EU-Auffanglager, um dort einen Antrag stellen zu können.
Betrachtet man Syrien als europanahe Krisenregion, so könnten in der Türkei und im Libanon solche Behörden eingerichtet werden, die es Syrern ermöglichen, sicher in die EU zu reisen und dort Asyl zu beantragen.

Gedanke:

In einem Kriegsgebiet können die Fluchtursachen nur sehr schwer beseitigt werden, allerdings kann durch die finanzielle Unterstützung von Nachbarländern zumindest die Flucht aus einer Region obsolet gemacht werden. Außerdem wird durch eine Vor-Ort-Hilfe am ehesten verhindert, dass sich die Krise in einer Region ausweitet. Man stelle sich nur vor, der Libanon versinkt nun auch noch im Chaos oder der türkisch-kurdische Konflikt flammt wieder richtig auf.

Fazit:

Während bei den ersten drei Punkten die Flucht vom Balkan, der Umgang mit Flüchtlingen und der Grenzschutz in der EU im Vordergrund stehen, zielt der vierte Punkt darauf ab, die Ausbreitung humanitärer Krisen zu verhindern und den Flüchtlingsschutz für die Bewohner einer festgelegten Krisenregion zu verbessern. Dies würde helfen, um z.B. Syrer eben nicht erst zu Schleppern zu zwingen, dann raus aufs Mittelmeer, um sie dort zu retten, in Italien zu registrieren, nach Deutschland ziehen zu lassen und sie dort nur zu dulden, weil sie ja eigentlich wieder zurück nach Italien müssten, wo man sie aber zurzeit nicht hin überführen darf.


Ähnliche Artikel:
Die globale Wirtschaft – Unsere Schuld und fremdes Leid (www.mister-ede.de – 12.12.2012)

Ein Überblick über die Herausforderungen der Europäischen Union (www.mister-ede.de – 20.04.2014)

Flüchtlinge in der EU: Deutschland ist akut gefordert (www.mister-ede.de – 05.09.2015)

]]>
http://www.mister-ede.de/politik/gedanken-eu-asylpolitik/4303/feed 0