Neues Leistungsschutzrecht kommt: Bloggyismus unterliegt Demokratie

Nachdem ich hier eine eigene Internetseite betreibe, habe ich mich natürlich auch mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Verleger befasst. Ich persönlich weiß nicht, wieso ich mit dem neuen Leistungsschutzrecht als nicht-kommerzieller Blogger kollidieren sollte. Es besteht weiterhin das Recht zu zitieren oder Textauszüge im Zusammenhang mit eigenen Arbeiten zu verwenden. Ich hatte deshalb weder Anlass aus persönlichen Erwägungen die Neuregelung zu befürworten oder abzulehnen.

Dennoch freut es mich, dass nun das Leistungsschutzrecht, obwohl ich das nicht erwartet habe, verabschiedet wurde. Aus meiner Sicht war das ein Sieg der Demokratie über den Lobbyismus. Sie wundern sich vielleicht. Aber ja sage ich Ihnen, denn es war nur eine kleine aber laute Minderheit, die glaubte es sei rechtens fremdes Eigentum zum eigenen Nutzen zu verwenden. Und genau dieser Bloggyismus von einer kleinen Gruppe ist das, was gemeinhin als Lobbyismus bezeichnet wird. Nun ist Lobbyismus nicht per se etwas schlechtes, allerdings müssen am Ende immer demokratisch legitimierten Volksvertreter abwägen und dann die Entscheidung zum Wohle der Allgemeinheit treffen. Viel zu oft habe ich hierbei das Gefühl, dass derjenige, der am lautesten schreit, das bekommt was er fordert. Und daher bin ich froh, dass sich vorgestern die demokratischen Vertreter nicht vom Bloggyismus eines Teils der Netzgemeinde beeindrucken ließen.

Meines Erachtens hat bei dieser Diskussion auch schlicht die populistische Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht abgeschreckt. Und so hat das „Herumkreischen“, wie Herr Lobo diese „Strategie“ bezeichnet [1], den Bloggyisten gegen das Leistungsschutzrecht wohl mehr geschadet als genutzt. Wenn von selbsthochgeredeten Schützern der Netzgemeinde und Verteidigern der Netzfreiheit der Untergang der Medienvielfalt prophezeit wird, dann lässt dies auch einfach jede Bodenhaftung vermissen.

Ohne diesen selbstherrlichen Größenwahn, der dementsprechend nur die Maximalforderung „Stop LSR“ zuließ, wäre vielleicht ein Kompromiss möglich gewesen. Denn klar ist auch, dass der Gesetzgeber für den Schutz des Eigentums sorgen muss und lediglich Schranken, wie z.B. beim Zitieren, einbauen kann. Wenn aber eine Seite grundsätzlich die Abschaffung von Eigentum im Netz anstrebt, ist eine einvernehmliche Lösung mit den Verlagen auf der anderen Seite schlicht unmöglich.

Wobei ich hier sowieso den Eindruck habe, dass in der individualisierten Netzwelt Kompromisse nicht mehr wirklich angestrebt werden. Zu bequem ist das Nebeneinander der Ideen im Vergleich zur Kompromisssuche und die sachliche Betrachtung des Themas zu wenig Öffentlichkeitstauglich. Die unendlichen Diskussionen ohne Ergebnis bei der Piratenpartei sind auf dieselbe fehlende Kompromissfähigkeit und damit mangelnde Politikfähigkeit zurückzuführen.

Nun wird sich zeigen, ob in der Zukunft das von den Netz-Bloggyisten aufgestellte Schreckensszenario tatsächlich eintritt. Sofern sich aber keine wirklichen Probleme zeigen, wird die Netz-Bloggy einen ähnlichen Imageschaden davontragen wie die AKW-Lobby, die bei einer Abschaltung der AKW Blackouts und das Zusammenbrechen der Stromversorgung beschworen hat.

Vielleicht lernen die Netz-Bloggyisten dadurch zumindest, dass Inhalt und Sachlichkeit nicht durch Geschrei ersetzt werden kann, und eine Gesellschaft ohne Kompromisse nicht existieren kann, weil am Ende eben ein Nebeneinander von Lösungen nicht möglich ist. Auch deshalb bin ich froh, dass sich der Bloggyismus gegen das Leistungsschutzrecht nicht durchgesetzt hat.


[1] Artikel von Sascha Lobo vom 22.03.2013 zur Verabschiedung des neuen Leistungsschutzrechts (Link zum Artikel auf saschalobo.com)

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