mister-ede.de » Finanzmärkte https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 StandPUNKT: Scheitern der Fusion von Deutscher Bank und Commerzbank ist begrüßenswert! https://www.mister-ede.de/wirtschaft/fusion-db-commerzbank/8800 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/fusion-db-commerzbank/8800#comments Sun, 05 May 2019 17:33:14 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=8800 Weiterlesen ]]> Bei Deutscher Bank und Commerzbank handelt es sich um die beiden letzten verbliebenen börsennotierten deutschen Großbanken mit mehr oder weniger flächendeckendem Vertriebsnetz. Wettbewerbstheoretisch ist ein Duopol einem Monopol unbedingt vorzuziehen. In Kombination mit den Genossenschaftsbanken und Sparkassen ergibt sich so in Deutschland ein einigermaßen aktiver Wettbewerb im normalen Kundengeschäft. Diesen Wettbewerb zu erhalten muss Priorität haben, da ausländische Institute oder kleinere Privatbanken lediglich an einzelnen Standorten vertreten sind und ansonsten die Alternative nur bei Online- bzw. Direktbanken liegt.
Da Sparkassen kommunal oder frei organisiert sind, erscheint es auch weitgehend unproblematisch, wenn der Bund, also eine andere staatliche Ebene, Teileigentümer der Commerzbank bleibt. Dies ist dem Verschwinden der Commerzbank aus dem Verbrauchergeschäft durch Fusion mit der Deutschen Bank auf jeden Fall vorzuziehen.


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Finanztipp „Deutsche Bank“ https://www.mister-ede.de/wirtschaft/finanztipp-deutsche-bank/5551 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/finanztipp-deutsche-bank/5551#comments Tue, 11 Oct 2016 17:38:52 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5551 Weiterlesen ]]> Der heutige MisterEde-Finanztipp zur Deutschen Bank:

Die GIF wurde mit imgflip.com erstellt und natürlich ist das Satire (vielleicht auch nur Comedy) und stellt weder eine Kauf- noch Verkaufsempfehlung dar.


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Der Euro und seine falsche Einstufung als Landeswährung (The Euro and the wrong classification as a domestic currency) https://www.mister-ede.de/politik/euro-keine-landeswaehrung/5273 https://www.mister-ede.de/politik/euro-keine-landeswaehrung/5273#comments Fri, 26 Aug 2016 11:12:34 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=5273 Weiterlesen ]]> Dieser Beitrag stellt dar, was der Euro bzw. eine Landeswährung (domestic currency) ist und warum der Euro finanzökonomisch keine Landeswährung von beispielsweise Deutschland sein kann.

Der Euro:

Der Euro ist das offizielle Zahlungsmittel der Euroländer. Er wird von der Europäischen Zentralbank ausgegeben, die eine Institution des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ist, also der Gesamtheit der Zentralbanken der Euroländer.

Der Begriff „Landeswährung“:

Als Landeswährung wird zum einen das Zahlungsmittels eines Landes (engl. „local currency“) bzw. das offizielles Zahlungsmittel (engl. „offical currency“) verstanden und zum anderen die Währung der Zentralbank des jeweiligen Landes (engl. „domestic currency“). Der Begriff „Landewährung“ hat somit unterschiedliche Bedeutungen, für die es im Englischen auch verschiedene bzw. präzisere Begriffe gibt.

Der Euro als Landeswährung:

Unstreitig ist der Euro unsere local und official currency und in dieser Bedeutung ist seine Bezeichnung als Landeswährung auch unproblematisch. Hingegen ist die Einordnung des Euro als domestic currency von beispielsweise Deutschland, Frankreich oder Italien zumindest finanzökonomisch falsch. Es geht hier also nicht darum, dass der Euro in Deutschland als Landeswährung bezeichnet wird oder der deutschen Sprache die Wörter fehlen, sondern um die Tatsache, dass der Euro fälschlicherweise als domestic currency eingestuft wird, was z.B. zu Lücken bei der Bankenregulierung führt.

Der Begriff „domestic currency“:

Die domestic currency ist die Währung der Zentralbank des jeweiligen Landes und damit im Normalfall auch die official currency dieses Landes. Ob sie darüber hinaus auch in anderen Ländern als local currency genutzt wird oder in diesem Land parallel noch andere local currencies existieren, ist für die domestic currency unerheblich. Das Gegenstück zur domestic currency (Landeswährung) ist in Statistiken und in der Finanzökonomie die foreign currency (Fremdwährung), wobei die jeweilige Betrachtung als Fremd- oder Landeswährung natürlich subjektiv ist. Für die USA ist der Dollar die Landeswährung und der Rubel die Fremdwährung, für Russland ist es genau andersherum.
Der Grund für die Aufteilung zwischen domestic und foreign currency liegt in den unterschiedlichen Risiken, wie z.B. dem Risiko eines sich zu Ungunsten ändernden Wechselkurses, das es so natürlich nur bei einer Fremdwährung gibt. Ein US-amerikanisches Unternehmen, das nur in Dollar (der dortigen „domestic currency“) Geschäfte macht, hat diese Fremdwährungsrisiken nicht, genauso wie ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das nur in Euro handelt. Bis zu den Wechselkursrisiken hat der Euro damit die Eigenschaften einer „domestic currency“, allerdings enden hier die Parallelen.

Warum der Euro keine domestic currency ist:

Als Währung der Zentralbank des jeweiligen Landes ist die domestic currency eine besondere Währung. Die Zentralbank kann sie beeinflussen und mit geldpolitischen Maßnahmen, z.B. durch eine Änderung des Leitzinses, auf die wirtschaftliche Situation im jeweiligen Land reagieren. Beim Euro ist aber genau diese Einflussmöglichkeit für ein einzelnes Euroland bzw. seine Zentralbank im EZB-System so nicht mehr gegeben. Im Gegensatz zu einer echten domestic currency ist es sogar möglich, Euro aus einem Land in großem Stil abzuziehen, ohne dabei über den Wechselkurs stabilisierende Effekte auszulösen. Während also bei einer Krise in Japan dort liegende Yen nicht ohne einen den Wechselkurs drückenden Umtausch in einem anderen Land investiert werden können, ist dies bei Euroländern möglich. Im Falle Japans würde der Letzte, der Yen z.B. in Euro umtauschen will, kaum noch Euro für seine Yen bekommen. Hingegen kann aus dem griechischen oder italienischen Finanzwesen problemlos sämtliches Kapital z.B. Richtung Deutschland oder den Niederlanden abgezogen werden, ohne einen solchen Wechselkurseffekt zu erzeugen. Auch der letzte Euro, der aus Griechenland geholt wird, hat den Wert eines in Deutschland verwendeten Euros. Wenn aber, anders als bei einer echten domestic currency, dem Finanzwesen eines Eurolandes ohne dämpfende Wirkung das Vertrauen entzogen werden kann, so ist der Euro folgerichtig keine domestic currency.
Deutlich wird dies auch in fiskalischer Hinsicht, also beim Blick auf die Staatsfinanzen. Üblicherweise geht das nominale Kreditausfallrisiko bei Staatsanleihen, die in einer echten „domestic currency“ eines Landes ausgegeben wurden, gegen null, weil im Zweifelsfall einfach Scheine mit beliebig hohen Nominalwerten gedruckt werden können. Hingegen hat ein Euroland nicht diese Möglichkeit, einfach die Geldpresse anzuwerfen, wie man auch am Beispiel des griechischen Zahlungsausfalls gesehen hat.
Ein weiterer Unterschied zwischen einer domestic currency und dem Euro ist hinsichtlich der Zinsen für Staatsanleihen zu erkennen. Nachdem in Ländern mit einer echten domestic currency die Zinssätze für die Staatschulden über die Zentralbank einigermaßen gesteuert werden können, kann dort die Staatsverschuldung, zumindest im Inland, relativ weit ausgedehnt werden. Am Ende ist es für den Staatshaushalt unerheblich, ob der Staat bei einem Zinssatz von 5% pro Jahr mit 50% des BIP oder bei einem Zinssatz von 0,5% pro Jahr mit 500% des BIP verschuldet ist, weil in beiden Fällen Zinsen in Höhe von 2,5% des BIP fällig werden. Einem Euroland fehlt hingegen dieser Einfluss auf den Zins, so dass durch die Euroeinführung für diese Länder und ihre Finanzsysteme nun Zinsänderungsrisiken hinzugekommen sind, die es bei den vorherigen echten domestic currencies so natürlich nicht gab.

Die Folgen der falschen Einordnung:

Die fälschliche Einordnung des Euro als „domestic currency“ hat diverse Folgen. Bei der Bewertung der Staatsverschuldung bzw. der Bonität von Staaten werden die Ausfallrisiken und die Gefahren, die im Auseinanderlaufen der Schuldenquoten in der Eurozone liegen, erheblich unterschätzt. Dies spiegelt sich beispielsweise in der Finanzmarktregulierung wieder, die die auf Euro lautenden italienischen Staatsanleihen genauso behandelt [1] wie die auf Pfund lautenden britischen Staatsanleihen. Obwohl durch den Euro das Kreditausfallrisiko Italiens bzw. die Gefahr eines Zusammenbruchs des italienischen Finanzsystems gegenüber Großbritannien mit seiner echten „domestic currency“ erhöht ist, müssen Banken auch für italienische Staatskredite kein Eigenkapital hinterlegen.
Daneben kann die falsche Einstufung auch zu Fehlern bei Ratings von Banken führen oder zu einer Fehlregulierung von Lebensversicheren und anderen Finanzdienstleistern. Auch an den europäischen Stabilitätskriterien, die für die Euroländer schärfer sein müssten als für die Nicht-Euroländer, kann man die Folgen der falschen Einstufung des Euro als domestic currency sehen genauso wie am Fehlen von geeigneten Steuerungsinstrument für eine Konvergenz der Schuldenquoten.

Wie lässt sich der Euro klassifizieren?

Grundsätzlich ist es schon möglich, dass der Euro eine domestic currency wird, sofern ein passender Eurozonen-Staat entsteht, in dem dann Stabilitätsmechanismen (Finanztransfers, gemeinsame Budgets) implementiert werden können. In diesem Fall wäre der Euro für Deutschland dann wie früher die D-Mark für ein einzelnes Bundesland. Nachdem ein solcher Staat aber in den nächsten Jahren nicht existieren wird, handelt es sich beim Euro um so etwas wie eine „partial domestic currency“, die für die einzelnen Euroländer zwar einige Eigenschaften einer Landeswährung besitzt, aber eben nicht alle.

Mögliche Konsequenzen:

Neben einer grundsätzlichen Überprüfung von Regulierungsvorschriften und Stabilitätskriterien sollten vor allem die oben erwähnten Ausnahmen von der Eigenkapitalhinterlegung bei Staatskrediten in Landeswährungen nicht auf den Euro bzw. die Euroländer übertragen werden. Anstatt aber hierzu die Regulierungsvorschriften zu ändern [2], was unnötigerweise auch z.B. Großbritannien oder Polen betreffen würde, sollte der Euro in der Anwendungspraxis einfach nicht mehr als domestic currency der Euroländer eingestuft werden.
Darüber hinaus wäre natürlich auch die Entwicklung eines entsprechenden Staates mit dem Euro als domestic currency, z.B. die Europäische Föderation, eine logische Schlussfolgerung. Wenig ratsam scheint hingegen, einfach weiter so zu tun, als sei der Euro eine vollwertige Landeswährung für die Euroländer, und abzuwarten bis es irgendwann mal richtig kracht.


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[1] Art. 114 IV EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) (Link zum PDF auf eur-lex.europa.eu)

[2] Vorschlag findet sich u.a. im DIW-Wochenbericht vom 13.5.2015 (Link zum PDF auf www.diw.de)

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Wer war Nutznießer der Fehlentwicklung in Griechenland? https://www.mister-ede.de/politik/fehlentwicklung-griechenland/4065 https://www.mister-ede.de/politik/fehlentwicklung-griechenland/4065#comments Tue, 21 Jul 2015 14:42:48 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=4065 Weiterlesen ]]> Seit Beginn der Schuldenkrise in Griechenland wird hierzulande das Bild des faulen, unfähigen und verschwendungssüchtigen Griechen geprägt. Doch waren wirklich „die Griechen“ die einzigen Verantwortlichen für die Krise und die einzigen Profiteure der Verschuldung? Und ist es überhaupt sinnvoll, die Konfliktlinie auf der Ebene von Ländern und Bevölkerungen zu suchen?

Nachdem der Euro in Griechenland eingeführt wurde und in der Folge die Zinsen zurückgingen, stiegen die Staatsschulden genauso wie die Außenhandelsdefizite. Völlig unbestritten hat Griechenland sich als Staat damals überschuldet und sogar Statistiken gefälscht, um die Verschuldung über die erlaubten Grenzen hinweg ausweiten zu können. Profitiert haben von diesem Fehlverhalten und den dadurch ausgelösten Fehlentwicklungen jedoch alle, so wie dies bei einer Verschuldung bis zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit eben üblich ist.
In Griechenland wurden dank der günstigen Kredite Häuser gebaut, Autos gekauft, das Militär aufgerüstet, die Olympischen Spiele veranstaltet oder auch die Aufblähung des Staatsapparates finanziert. Hierdurch entstanden Arbeitsplätze, die Sozialkassen wurden gefüllt, die Steuereinnahmen stiegen – kurz gesagt, der Wohlstand in Griechenland stieg. Die Griechen haben also durchaus von der Verschuldung zunächst profitiert, auch wenn dabei die Wettbewerbsfähigkeit litt und die Finanzlage des Staates immer schlechter wurde. Daneben gab es aber auch noch zahlreiche weitere Profiteure dieser Verschuldung und der Entwicklung in Griechenland.
Außerhalb Griechenlands wurden Unternehmen wettbewerbsfähiger, weil griechische Produkte oder Dienstleistungen durch den schuldengetriebenen Aufschwung im Vergleich teurer wurden. Dazu kam der durch die Schulden gesteigerte Absatz in Griechenland, der zu wachsenden Importen aus der Eurozone, der EU oder dem Rest der Welt führte. Dabei sicherte jede nach Griechenland verkaufte Ware nicht nur Gewinne bei den exportierenden Unternehmen, sondern natürlich auch wieder Arbeitsplätze und damit Einkommen, Sozialbeiträge und Steuereinnahmen, z.B. in Deutschland. Daneben haben nicht zuletzt natürlich auch die Banken von der Verschuldung in Griechenland profitiert. Solange die griechische Wirtschaft am Laufen war und Griechenland zahlungsfähig, war die Kreditvergabe nach Griechenland für die Geldinstitute ein gutes Geschäft.
Bevor also die Überschuldung festgestellt wurde, haben alle profitiert, „die Deutschen“, „die Franzosen“, „die Amerikaner“, „die Engländer“, „die Chinesen“ und eben nicht nur „die Griechen“, so wie das häufig dargestellt wird. Vielleicht ist auch die Vielzahl der Profiteure ein Grund dafür, dass die Fehlentwicklung Griechenlands bis zum Crash niemanden so recht störte.

Daher sollte aber auch bei der Frage, wie mit den Kosten dieser Blasenbildung umgegangen wird, die Konfliktlinie nicht auf der Ebene „Griechenland gegen Deutschland“ gesucht werden, zumal sich das bis hierhin Geschriebene 1:1 auf die Subprime-Kredite in den USA oder die spanische oder irische Immobilienblase übertragen lässt, mit dem einzigen Unterschied, dass dort die Verschuldung im Privatsektor stattfand. Die Konfliktlinie liegt in diesem Punkt also an einer anderen Stelle und zwar zwischen der Finanzwirtschaft und den übrigen Teilen der Gesellschaft. Die meisten Menschen und auch ich gehen davon aus, dass ein Kreditgeber einen Zins bekommt, für den er dann auch das Risiko eines Zahlungsausfalls trägt. Die Banken, die durch eine Einschränkung der Kreditvergabe die Blasenbildung in Griechenland ganz einfach hätten verhindern können, wären entsprechend in der Pflicht gewesen, die Kosten der geplatzten Kreditblase durch Abschreibung zu tragen. Das große Problem: Sie konnten es damals nicht.
Wenn man also einen Schuldigen sucht, dann ist es nicht der verschwendungssüchtige Grieche, sondern ein Finanzwesen, das zuerst eine Blasenbildung durch eine zügellose Kreditvergabe zuließ (Subprime, Spanien, Griechenland…) und dann so wenig Eigenkapital vorhielt und so schlechte Sicherungsmechanismen hatte, dass es nicht in der Lage war, die Risiken selbst zu tragen. Im Grunde haben die neoliberale De- und die technokratische Fehlregulierung des Finanzwesens in den 90ern und 2000ern weit mehr zum Entstehen der Kreditblase in Griechenland und der anschließenden Notwendigkeit der Rettung beigetragen als jede griechische Regierung.

Aber auch wenn man neben der Entstehung der Schuldenblase in Griechenland und den Folgen der schlechten Risikovorsorge der geldgebenden Banken noch auf andere Faktoren der Krise schaut, liegen die Fehler immer nur zum Teil in Griechenland. Was nützt die beste Steuerverwaltung, wenn die Unternehmen mit Steuerdumping nach Luxemburg gelockt werden, und was hilft eine angemessene Lohnpolitik, wenn andernorts Lohndumping betrieben wird? Zwar ist es auch bei diesen Punkten leicht, auf die griechische Steuer- oder Arbeitsmoral zu schimpfen, es wird aber ebenfalls weder dem Problem noch den Menschen in Griechenland gerecht.


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Hierfür stehen kurzfristig allerdings nur zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder wird der Weg der Einigung, der in der Gipfelnacht von Sonntag auf Montag eingeschlagen wurde, heute im Athener Parlament konsequent weitergegangen, so dass es ab Ende der Woche zu neuen Mittelzuflüssen von außen kommt, oder die griechische Regierung wird einseitig intervenieren müssen, um die Krise abzumildern und eine humanitäre Katastrophe abzuwenden .

Variante „Einseitige Krisenintervention“:

Hierfür müsste zunächst das Finanzwesen wieder zum Laufen gebracht werden. Um dies zu erreichen, kann Griechenland beginnen, alle insolventen Banken endgültig zu schließen und abzuwickeln, so wie dann auch die EZB die vier größten griechischen Geldinstitute, für deren Kontrolle und Abwicklung sie zuständig ist, vom Markt nehmen müsste.
Die solventen Banken, die noch über ausreichend Eigenkapital und Liquidität verfügen, können dann zeitnah wieder eröffnen, wobei weiterhin Kapitalverkehrskontrollen notwendig wären, um eine erneute Kapitalflucht aus Griechenland zu verhindern. Auch die Einführung einer Kapitalverkehrssteuer wäre eine Maßnahme, um einen erneuten Liquiditätsabfluss zu bremsen. Weitere Möglichkeiten um das Finanzwesen zu stabilisieren sind die Neugründung einer solventen staatlichen Bank, in die z.B. Staatsunternehmen, Grundstücke oder Immobilien als Sicherheiten eingelegt werden, oder die Ansiedlung solventer ausländischer Institute. Auf diese Weise kann das in den letzten Monaten eilig im Land abgehobene Bargeld durch die solventen Banken wieder in einen Geldkreislauf überführt werden.
Die Verluste der abgewickelten Banken entstehen dabei im Wesentlichen bei der griechischen Zentralbank und bei den noch vorhandenen Sparern und Kontoinhabern. Letzteren könnte aber angeboten werden, dass bei einem freiwilligen Forderungsverzicht von 30% die restlichen 70% der Sparguthaben auf eine solvente Bank übertragen werden. Griechenland bliebe damit übrigens vollwertiges Euro-Mitglied und solvente griechische Banken könnten sich weiter im Rahmen des EZB-Systems mit Geld versorgen.

Würden die insolventen Banken abgewickelt werden, bliebe der griechische Staat zumindest in diesem Punkt schadlos, weil die Banken dann nicht weiter rekapitalisiert werden müssen. Dennoch müsste Griechenland auch seine Staatsfinanzen neu ordnen, wobei ohne eine Einigung in Brüssel ein Schuldenmoratorium bzw. der Verzicht auf den Schuldendienst zwingend erforderlich wären. Überdies müsste der griechische Staat seine Liquidität und Finanzlage verbessern. Durch die Einführung einer Kapitalverkehrssteuer könnten zusätzliche Einnahmen generiert werden wie auch durch die Eintreibung von Steuerschulden im Ausland. Neben einer schnellen Abwicklung des russischen Pipeline-Deals ist die Beleihung zur Privatisierung vorgesehener Objekte eine weitere Möglichkeit, um rasch an Geldmittel zu kommen. Wenn es für 14 Flughäfen ein Angebot über 1,3 Milliarden Euro gibt, könnten diese z.B. mit 800 Mio. Euro beliehen werden. Auch die Vorausabtretung von Steuereinnahmen, ein kurzzeitiger Verkauf von Staatseigentum mit Rückkaufoption oder Sale-Lease-Back-Gestaltungen für Verwaltungsgebäude könnten Maßnahmen sein, um kurzfristig Finanzmittel zu beschaffen.

Gelingt es, das Finanzwesen zu stabilisieren und den Staatshaushalt so zu gestalten, dass nach einem Schuldenmoratorium Einnahmen und Ausgaben übereinstimmen, dürfte sich Griechenland zunächst wirtschaftlich erholen, auch wenn die Schulden, die ja einfach nicht bezahlt würden, wie ein Damoklesschwert über Griechenland hingen. Die Euromitgliedschaft und die EU-Mitgliedschaft wären dabei weiterhin existent, allerdings dürfte das Klima zwischen den Mitgliedsländern dann gänzlich vergiftet sein.

Variante „Einigung mit Brüssel“:

Sollte es hingegen gelingen, die ersten Reformen im griechischen Parlament auf den Weg zu bringen, dürfte zeitnah die EZB ihre ELA-Kredite ausweiten. Die Kapitalverkehrskontrollen sollten allerdings auch in diesem Fall bestehen bleiben, damit die griechischen Banken nicht weiterhin in dieser Geschwindigkeit ausbluten. Daneben sollte auch eine Kapitalverkehrssteuer für Auslandsüberweisungen eingeführt werden, um insgesamt den Liquiditätsabfluss zu bremsen und auch die Importe etwas zu verteuern. Dies würde die heimische Produktion beleben und dem griechischen Staat würde eine solche Steuer zusätzliches Geld einbringen, welches er dringend benötigt. Wird eine Kapitalverkehrssteuer eingeführt, sollten die dadurch zur Verfügung stehenden Mittel dazu genutzt werden, Investitionen zu fördern und den Verwaltungsapparat neu zu strukturieren.

Daneben muss in den kommenden Tagen eine Lösung für die ausstehenden Kredite bei EZB und IWF gefunden werden. Um schnell an Finanzmittel zu kommen, stehen Griechenland dieselben Maßnahmen zur Verfügung wie bei einer einseitiger Intervention. Zusätzlich sind bei einem Weg der Einigung aber auch Überbrückungshilfen der europäischen Partner möglich. In den nächsten Wochen müssen dann weitere Reformen durch das griechische Parlament umgesetzt werden, während im Gegenzug die Refinanzierung Griechenlands durch den ESM abgesichert wird.
Im weiteren Verlauf muss dann eine Schuldenumstrukturierung angepackt werden, um das Zinsniveau für Griechenland auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Gegebenenfalls können hierzu auch teure Kassenkredite durch langfristige ESM-Kredite abgelöst werden. Außerdem sollte in nächster Zeit über die Restrukturierung des griechischen Finanzwesens nachgedacht werden, auch wenn die Liquidität im Land vorerst durch eine Erhöhung der ELA-Hilfen abgesichert würde.


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Durch die Einführung einer z.B. bis zum 31.12.2016 befristeten Kapitalverkehrssteuer auf Auslandsüberweisungen in Höhe von 12% könnte dem massiven Liquiditätsabfluss entgegengewirkt werden und gleichzeitig die heimische Wirtschaft gefördert und damit die Handelsbilanz zum Positiven verändert werden. In einer gewissen Weise ähnelt dieses Instrument von seiner positiven Wirkung dem Grexit, ohne dabei dessen große Risiken und Nachteile zu übernehmen.

Die meisten Griechen wären von einer solchen Besteuerung nicht direkt betroffen, weil sie kein Geld ins Ausland transferieren. Betroffen wären allerdings jene Griechen die ihr Geld im Ausland in Sicherheit bringen wollen und jene Griechen, deren Kinder z.B. im Ausland studieren. Für letztere Fälle können Ausnahmegenehmigungen vergeben werden, um soziale Härten abzufedern.
Daneben sind aber auch Unternehmen oder Händler betroffen, die Waren aus dem Ausland beziehen und diese bezahlen müssen oder im Ausland Kredite bedienen oder Arbeitnehmer entlohnen müssen. Damit griechische Unternehmen, die auch im Ausland agieren oder Vorprodukte importieren und Endprodukte exportieren, keine Wettbewerbsnachteile haben, sollte diesen erlaubt werden, gesonderte Konten zu führen, auf denen Geldeingänge aus dem Ausland verbucht werden, die dann ohne Kapitalverkehrssteuer wieder ins Ausland fließen dürfen.
Damit wären die Folgen dieser Besteuerung vor allem in Griechenland selbst zu spüren, weil Importgüter wie bei einer Währungsabwertung um 12% verteuert würden. Dies führt dann zu einer Konsumverschiebung hin zu heimischen Gütern und damit zur Belebung der inländischen Produktion und zur Verbesserung der Handelsbilanz. Daneben würde eine solche Steuer dem griechischen Staat bei Importen in Höhe von grob 50 Milliarden Euro mehrere Milliarden Euro in die Kasse spülen, selbst wenn durch Ausnahmen für exportierende Unternehmen oder bei sozialen Härten nur ein Teil der Importe einer Besteuerung unterliegt.

Zwar wäre eine solche Steuer, wie auch schon die aktuellen Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland, nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren und sie würde auch ein Handelshemmnis im Sinne eines Importzolls darstellen, womöglich sind allerdings auch die Handelspartner nicht ganz unglücklich. Immerhin bekämen sie nach einer solchen Besteuerung einen harten Euro anstelle einer steuerfreien, aber dafür weichen Drachme. Außerdem könnte ein fester Fahrplan für das Ende der befristeten Kapitalverkehrssteuer festgelegt werden, z.B. mit einer monatlichen Absenkung der Steuerrate um 0,25 Prozentpunkte über 4 Jahre. Dies könnte auch dazu führen, dass ausländische Unternehmen ihr Geld dann einfach vorerst in Griechenland liegen lassen, was der Liquidität des griechischen Finanzwesens ebenfalls entgegenkommen würde.

Hinzu kommen die großen Vorteile gegenüber einem echten Grexit. Die Eurozone bleibt auf diese Weise nämlich zusammen und die Einschränkungen werden in ein paar Jahren wieder aufgehoben, als ob nichts gewesen wäre. Daneben muss keine neue Währung erstellt werden und vor allem gäbe es keine Unsicherheiten und Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen. Auch der Wert des Euro bleibt in Griechenland damit erhalten, weil er ab 2021 wieder ganz normal außerhalb Griechenlands verwendbar ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Tourismus weiterhin in Euro abgewickelt werden kann und damit Kontinuität gewahrt wird. Nachdem dieser nicht in einer Krise steckt, würde ein Preisverfall durch eine Währungsabwertung vermutlich keine nachhaltige Entwicklung auslösen. Was würde es helfen, wenn jetzt vier, fünf Jahre ein zusätzlicher Tourismusboom ausgelöst wird, nur damit bei einer stärker werdenden Währung überall leere Hotelbetten rumstehen.

Insgesamt ist daher eine solche befristete Kapitalverkehrssteuer für Auslandsüberweisungen sinnvoll, weil das Wachstum in Griechenland gestärkt wird, ohne Fehlentwicklungen auszulösen, gleichzeitig die Außenhandelsbilanz verbessert, der Liquiditätsabfluss gebremst und der Euro zusammengehalten wird und ferner, weil durch eine solche Steuer dem griechischen Staat zusätzliche Finanzmittel in Milliardenhöhe verschafft werden.
Allerdings sollten mit einer solchen Maßnahme, die zu höheren Preisen von Importgütern führt, unter keinen Umständen Kürzungen im Renten- und Sozialbereich und Gesundheitsbereich einhergehen. Dies wäre aber auch nicht nötig, weil selbst bei einer niedrigen Schätzung mit zwei Milliarden Euro weit mehr Geld in die Kassen käme, als zurzeit an Kürzungen in diesem Bereich vorgesehen ist. Überdies sollte eine solche Maßnahme aber auch nicht als Normalfall in der Eurozone, sondern als absolute Ausnahme betrachtet werden.


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Das Auseinanderlaufen der Zinssätze in der Eurozone und die Folgen https://www.mister-ede.de/politik/zinsdivergenzen-eurozone/3722 https://www.mister-ede.de/politik/zinsdivergenzen-eurozone/3722#comments Sun, 15 Mar 2015 11:44:47 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3722 Weiterlesen ]]> Im Rahmen der Eurokrise, welche 2010 die Eurozone erfasste, entwickelten sich die Zinsanforderungen an die Staaten der Währungsgemeinschaft erheblich auseinander. Durch diese Divergenz gerieten jene Euro-Staaten unter Druck, die deutlich steigende Zinsen zu entrichten hatten, während jene Länder, die als „sichere Häfen“ galten, von niedrigeren Zinsforderungen profitierten. Mit Hilfe von Euro-Rettungsschirmen konnten in dieser Situation zwar kleinere Krisenländer teilweise von den Märkten entkoppelt werden und durch eine expansive Geldpolitik sowie zahlreiche weitere Maßnahmen der EZB konnte das Zinsniveau für Staatsanleihen insgesamt abgesenkt werden, an der grundsätzlichen Problematik unterschiedlicher Zinsanforderungen hat sich seitdem jedoch nichts geändert.

Nachdem durch die Schuldenschnitte in Griechenland und Zypern deutlich wurde, dass es je nach Euro-Land unterschiedliche Risiken bei der Kreditvergabe an Banken und Staaten gibt, wird dies durch Zinsaufschläge mittlerweile berücksichtigt. Konnten sich Banken und Staaten aus der Eurozone vor der Krise zu ähnlichen Konditionen refinanzieren, müssen Banken aus Krisenländer und die Krisenstaaten selbst bei der Kreditaufnahme heute zum Teil erhebliche Aufschläge gegenüber Deutschland oder Frankreich zahlen.
Grundsätzlich ist dies auch der Sinn von Zinsunterschieden, allerdings wird dieser Effekt durch die Gemeinschaftswährung zusätzlich verstärkt. Während normalerweise der Abfluss von Geldern aus Ländern, die sich in einer Krise befinden, zu positiven Wechselkurseffekten führt und durch die nationalen Zentralbanken auf Währungs- und Zinsentwicklungen und damit auch auf die Stabilität des heimischen Finanzplatzes Einfluss genommen werden kann, ist dies in einer Währungsunion nur eingeschränkt möglich. Dies führt dazu, dass die Risiken von Zahlungsausfällen bei Banken und Staaten im Falle einer Krise erhöht sind und diese Risiken müssen dann die Kreditnehmer durch höhere Zinsen tragen. Ferner gibt es für Kreditgeber in einer Währungsunion mehr Investitionsalternativen, wodurch ebenfalls eine höhere Schwankungsbreite bei den Zinsen möglich ist.

Ein großes Problem bestand darin, dass die Eurozone bis 2010 kaum Zinsunterschiede kannte und somit die Eurogruppe als Ganzes und die Ländern im Einzelnen dem Auseinanderlaufen der Zinsen unvorbereitet gegenüberstanden. Ein weiteres Problem war und ist, dass die Zinsunterschiede krisenverstärkend wirken, weil die Zinsaufschläge immer zu Lasten der kriselnden Länder gehen. Hierdurch werden die vorhandenen Ungleichgewichte verstärkt und die Haushalte der Krisenländer durch eine relativ steigende Zinslast belastet. Daneben haben die jetzt vorhanden Zinsunterschiede aber noch einen zusätzlichen negativen Effekt. Denn durch diese stehen sich im Wettbewerb um Finanzmittel Gewinner und Verlierer der Eurozone gegenüber. Eine Währungsunion, bei der sich aber die Vorteile auf absehbare Zeit vermehrt bei Ländern wie Deutschland sammeln, verliert für die schwächeren Mitgliedsländer an Attraktivität und verstärkt die bereits jetzt vorhandene Spannungen innerhalb der Eurogruppe.


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Die zwei Krisen der Finanzkrise https://www.mister-ede.de/politik/zwei-krisen-der-finanzkrise/3477 https://www.mister-ede.de/politik/zwei-krisen-der-finanzkrise/3477#comments Wed, 21 Jan 2015 18:34:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3477 Weiterlesen ]]> Seit 2008 befanden sich die USA und Europa zunächst in einer schweren Finanzkrise, bevor sich die Lage ab 2009 insbesondere in der Eurozone nochmals zuspitzte. Die Finanzkrise wird dabei vor allem in den Euro-Staaten als eine einzelne Krise betrachtet, die sich mittlerweile über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zieht. Tatsächlich wurde die Eurozone allerdings nicht von einer einzelnen, sondern von zwei verschiedenen Krisen getroffen. Zuerst verursachte das Platzen der US-amerikanischen Subprime-Blase eine Banken- und Finanzmarktkrise in diversen Staaten innerhalb und außerhalb der Eurozone, danach allerdings gerieten die Euro-Länder in eine zweite Krise, nämlich die Krise der Währungsunion oder kurz Eurokrise. Das erklärt auch, wieso es Ländern außerhalb der Eurozone deutlich besser gelungen ist, ihre nur aus der Bankenkrise bestehende Finanzkrise zu meistern.

Auch wenn beide Krisen miteinander insoweit verwoben sind, als die Bankenkrise ein Auslöser der Eurokrise war und beide Krisen somit zeitlich zusammenfallen, handelt es sich um zwei grundverschiedene Problematiken. Daher sollte die Finanzkrise in der Eurozone für die Suche nach Ursachen oder Auswegen oder auch um erneute Krisen dieser Art zu verhindern, nicht als eine einzelne große Krise betrachtet, sondern in ihre Bestandteile Bankenkrise und Eurokrise zerlegt werden.

Die Banken- und Finanzmarktkrise:

Nach großen Verlusten im Kreditgeschäft diverser Banken gerieten in etlichen Ländern die Finanzmärkte in erhebliche Schieflage. Hauptverantwortlich für die Schieflage in der europäischen Bankenwelt waren vor allem die zu niedrigen Eigenkapitalanforderungen an Banken und die Verkennung der gesamtwirtschaftlichen Gefahren, die hinter der privatwirtschaftlichen Renditemaximierung der Banken auf Kosten ihrer Eigenkapitalquoten steckten. Zusätzlich haben aber auch Fehlregulierungen zu falschen Anreizen beigetragen und auch die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden hat die Bankenkrise begünstigt.

Mittlerweile wurden zwar aus der Krise die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und die Notwendigkeit von europäischen Bankenabwicklungsmechanismen, höheren Eigenkapitalquoten oder auch einer Finanzmarksteuer zur Reduktion von Spekulation und zur Beteiligung des Finanzmarkts an gesellschaftlichen Folgekosten erkannt, die Umsetzung stockt dennoch.
Zum Teil reichen Banken immer noch Eigenkapitalquoten von rund 3% um die aufsichtsrechtlichen Kriterien zu erfüllen und auch weiterhin werden Staatskredite weitestgehend als völlig risikolos klassifiziert. Daneben wurde die Finanzmarktsteuer zwar auf den Weg gebracht, allerdings führte sie ihr Weg bislang in den meisten Ländern, z.B. in Deutschland, nur aufs Abstellgleis. Desweiteren ist die Bankenaufsicht nach sechs Jahren Bankenkrise erst bei rudimentären Stresstests angelangt, von einer Fähigkeit zur Bankenabwicklung ganz zu schweigen. Aber selbst ein Blick auf jenen jüngst von der Bankenaufsicht durchgeführten Stresstest muss erschrecken, wenn immerhin noch eine zweistellige Zahl von Instituten bei den gegebenen Szenarien selbst die aktuell minimalen Anforderungen nicht mehr erfüllen konnten. Vor allem im Hinblick auf einen möglichen Zahlungsausfall eines bislang als sicher klassifizierten Krisenstaates, birgt der Banken- und Finanzsektor in der Eurozone auch weiterhin ein nicht unerhebliches Risiko. Obwohl schon rund die Hälfte der griechischen Verbindlichkeiten nicht mehr am Finanzmarkt platziert sind, sondern Gläubigern wie dem ESM oder dem IWF gehören, dürften je nach Ausprägung bei einem erneuten Schuldenschnitt vermutlich trotzdem noch ein paar der in Griechenland heimischen Banken in schweres Fahrwasser geraten.

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Die Eurokrise:

Die Eurokrise beschreibt die Krise der Währungsunion, die in unterschiedlichen Formen aus einer einheitlichen Währung und Divergenzen zwischen den eigenständigen Euro-Mitgliedsländern resultiert. Die relevanten Divergenzen traten hierbei sowohl bei der Preisentwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern als auch bei der Bonität der jeweiligen Euro-Staaten auf, wobei der Nachteil des einen Landes regelmäßig zu Vorteilen bei den anderen Ländern führt. So hat die unterschiedliche Preisentwicklung in den Jahren vor der Krise zu einem auseinanderlaufen der Wettbewerbsfähigkeit mit Folgen zum Beispiel für die Außenhandelsbilanzen der Euro-Länder geführt. Während Deutschland große Exportüberschüsse erzielt, haben sich in anderen Ländern erhebliche Importüberschüsse aufgebaut. Auf anderer Ebene haben Divergenzen bei der Bonität zu einem Auseinanderlaufen der Kapitalverfügbarkeit geführt. Die sinkende Bonität, oder anders ausgedrückt, der Verlust des Vertrauens in die Finanzstabilität der Krisenländer und auch der dortigen Märkte, z.B. dem spanischen Bankenmarkt, hat daraufhin eine Kreditklemme mit steigenden Zinskosten in den Krisenstaaten ausgelöst. Umgekehrt ist dafür allerdings auch die Kapitalverfügbarkeit in anderen Regionen der Eurozone gestiegen, weshalb sich die Zinskosten in den relativ starken Euro-Staaten verringert haben.

Zwar wurden die Liquiditätsengpässe zunächst durch Rettungsschirme und später durch die EZB-Politik beseitigt, allerdings besteht das grundsätzliche Problem der deutlichen Vertrauensunterschiede weiter. Sollte die EZB nicht wie angekündigt im Zweifel intervenieren, dürfte eine Reihe von Staaten sehr schnell erneut am Finanzmarkt unter die Räder kommen.
Auch das zweite Problem, das unterschiedliche Preisniveau bzw. die unterschiedliche Wettbewerbsfähigkeit, ist kaum gelöst. Weiterhin soll eine Angleichung des Preisniveaus lediglich in den Krisenstaaten durch eine strikte Austeritätspolitik erreicht werden. Allerdings solange in den starken Euro-Staaten weiterhin die Lohn- und Preissteigerung so niedrig ist, kann eine Angleichung in den Krisenstaaten Im Grunde nur durch eine Preisentwicklung nahe der Deflation gelingen. Dies allerdings schwächt die durch die Austeritätspolitik belasteten Volkswirtschaften zusätzlich.

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Bankenkrise und Eurokrise:

Vor rund zwei Jahren hatte ich befürchtet, dass die Bankenkrise die Eurokrise, also die speziellen Probleme der Währungsunion, überdeckt. Heute ist mein Eindruck, dass die Bankenkrise längst wieder in Vergessenheit geraten ist, während die Eurokrise in der öffentlichen Debatte in Deutschland dafür allerdings gar nicht erst angekommen ist. Abseits von Pleitegriechen und niedrigen Zinsen auf das Sparguthaben, die Stammtische zum meckern einladen, fand eine wirkliche Beschäftigung mit den Ursachen dieses speziellen Euro-Problems kaum statt. Beiden Krisen wird diese fehlende Beachtung aber nicht gerecht, weil beide nachhaltig unseren Wohlstand bedrohen. Die Eurokrise bedroht ihn akut und konkret und auch der instabile Banken- und Finanzsektor stellt weiterhin eine abstrakte Gefahr für unseren künftigen Wohlstand dar. Deshalb müssen sowohl die Konsequenzen aus der Bankenkrise, höheren Eigenkapitalanforderungen für Banken, europäische Bankenabwicklungsmechanismen und Finanzmarktbesteuerung, als auch die Konsequenzen aus der Eurokrise, die Entwicklung von An- und Ausgleichsmechanismen, schleunigst gezogen werden.


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Recht irrsinnig: Musterentscheid zu HRE-Schadensersatz https://www.mister-ede.de/wirtschaft/musterentscheid-zur-hre/3272 https://www.mister-ede.de/wirtschaft/musterentscheid-zur-hre/3272#comments Wed, 17 Dec 2014 17:55:01 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3272 Weiterlesen ]]> In seinem Musterentscheid hat das OLG München am Montag festgestellt, dass die HRE ehemaligen Aktionären Schadensersatz wegen falscher Informationen zur Situation der Bank im Zeitraum vor ihrem Zusammenbruch zahlen muss [1]. Ein solcher Richterspruch zeigt einmal mehr, wie irrsinnig Recht doch sein kann, denn so muss am Ende der Retter der Bank selber doppelt bluten. Nicht nur, dass der Staat auf den Milliardenkosten der damaligen HRE-Rettung sitzen bleibt, wird der Steuerzahler am Ende auch noch jenen Eigentümern der HRE, die zuvor für diesen Milliardenschaden mitverantwortlich waren, eine Entschädigung zahlen müssen.

Zwar gilt diese Entscheidung nur für jene, die HRE-Aktien zwischen dem Zeitpunkt der Falschinformation Mitte 2007 und der Richtigstellung Anfang 2008 erworben haben, aber hier stellt sich schon die Frage, ob der Verkäufer der Aktien in diesen Fällen die HRE war oder schlicht ein anderer Eigentümer. Hat Onkel Alfred seine HRE-Anteile im Jahr 2006 gekauft und gehalten, ist er nach dem Musterentscheid nicht schadensersatzberechtigt. Hat er die Anteile hingegen 2007 an Tante Berta verkauft, kann diese dann ihren Schaden geltend machen. Allerdings soll dann nicht Alfred, der als Miteigentümer zum Zeitpunkt des Verkaufs für die falsche Information mitverantwortlich ist und auch von ihr profitierte, den Schaden von Berta begleichen, sondern die HRE, die an diesem Verkauf gar nicht beteiligt war, bzw. der Steuerzahler als ihr jetziger Eigentümer. Ähnlich wäre es, eine Schrottimmobilie, die man zu einem zu hohen Preis gekauft hat, günstiger zu verkaufen und sich den Schaden, bzw. die Preisdifferenz, von diesem Käufer dann ersetzen zu lassen.

Daneben stellt sich die Frage, ob die Verstaatlichung nicht auch eine Insolvenz darstellt, bei der die Ansprüche der Eigentümer als letztes zu bedienen sind. Nachdem der Schaden der Aktionäre durch die Fehlinformationen bis 2008 entstand, und damit die Schadensersatzansprüche auf einen Zeitpunkt vor der Verstaatlichung fallen, müssten diese Ansprüche aus dem Aktienbesitz entsprechend der üblichen Haftungsreihenfolge eigentlich nachgeordnet werden. Erst wenn alle Forderungen der Fremdkapitalgeber erfüllt sind und der Staat seine Hilfsgelder vollständig zurückerhalten hat, kann das restliche Vermögen unter den Eigenkapitalgebern verteilt werden, sofern dann noch etwas vorhanden ist.

Außerdem hat ja auch nicht die Rettung des Bundes den Schaden bei den Aktionären versursacht, sondern umgekehrt hat der von der HRE verschwiegene Milliardenschaden, der durch Fehlspekulation entstand, die Hilfsmaßnahmen des Bundes erst notwendig gemacht. Durch einen Schadensersatz würden somit die Aktionäre jener Bank, die den Staat zur Abwehr von Schäden für die Fremdkapitalgeber zum Eingreifen zwang, noch zusätzlich für den Schaden bei sich als Eigenkapitalgeber entschädigt werden. Statt einer Eigentümerhaftung steht damit am Ende dieser irrsinnigen Rechtslage die Eigentümerentschädigung.

Die HRE wird nun vor dem BGH gegen diesen Musterentscheid vorgehen, aber sofern der Tatbestand der Fehlinformation bestätigt wird, dürften die HRE und damit der Steuerzahler als aktueller Eigentümer nicht um die Schadensersatzleistung herumkommen. Zu hoffen bleibt allerdings, dass die Höhe des Schadensersatzes auf den Teil des Schadens beschränkt bleibt, der nachweislich auf die Falschinformation zurückzuführen ist. Sowohl überhöhte Kaufpreise sind dem Käufer anzulasten, als auch Kursverluste die auf anderen Ursachen beruhen. Kauft jemand ungeschickterweise eine Aktie zu ihrem Höchststand, entsteht der Verlust ja nicht durch eine Fehlinformation, sondern durch den falschen Zeitpunkt des Erwerbs.

Des Weiteren sollte diese Musterentscheid aber auch zeigen, wie notwendig bei der aktuellen Rechtslage die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist, damit jene, die vom Finanzmarkt oder von der auf das Eigenkapital begrenzten Haftung profitieren, zumindest auch an den gesellschaftlichen Folgekosten beteiligt werden, die solche Gestaltungsformen mit sich bringen.


Weiterführende Links zum HRE-Verfahren auf dejure.org


[1] Kurzmeldung bei C.H.Beck vom 15.12.2014 (Link zur Meldung bei beck-aktuell.beck.de)

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StandPUNKT: Die Eurokrise kann nicht nationalstaatlich gelöst werden! https://www.mister-ede.de/standpunkt/euro-krise-und-nationalstaaten/3104 https://www.mister-ede.de/standpunkt/euro-krise-und-nationalstaaten/3104#comments Fri, 10 Oct 2014 17:22:40 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=3104 Weiterlesen ]]> Wer versucht, die Krise in der Eurozone alleine auf der Ebene der Nationalstaaten zu lösen, ist gescheitert, bevor er angefangen hat. Weder der hohen Fluidität des Geldes innerhalb der Währungsunion noch der fehlenden Differenzierbarkeit der Geldpolitik der EZB kann alleine auf nationalstaatlicher Ebene ausreichend Rechnung getragen werden. Ohne eine stärkere wirtschaftspolitische Koordination in der Eurozone, z.B. bei der Lohnentwicklung, und ohne Ausgleichsmechanismen, die sowohl wirtschaftliche Ungleichgeweichte verhindern als auch bei einer ungleichen Entwicklung die Auswirkungen abfedern, wird sich die Eurokrise nicht nachhaltig lösen lassen.

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