mister-ede.de » Politik International https://www.mister-ede.de Information, Diskussion, Meinung Fri, 01 Dec 2023 14:44:02 +0000 de-DE hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.4.2 Zukunft EU: Dachverband der Nationalinteressen oder Gemeinschaftsprojekt? https://www.mister-ede.de/politik/zukunft-eu/1833 https://www.mister-ede.de/politik/zukunft-eu/1833#comments Thu, 31 Jan 2013 07:45:35 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1833 Weiterlesen ]]> Das Ziel des europäischen Integrationsprozesses ist eine gemeinsame Wertebasis zu manifestieren, wirtschaftliche Prosperität zu sichern und die Zivilgesellschaft mit Menschen- und Bürgerrechte zu stärken. Über mehrere Jahrzehnte ist so die heutige EU mit ihren 27 Mitgliedsstaaten entstanden.
Im Jahr 2013 wirkt die EU allerdings mehr wie ein Sammelsurium nationaler Interessen und lokaler Probleme und scheint vielerorts wirkungslos, wenn es um den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte geht. Auch ökonomisch ist die EU mehr Flickenteppich statt Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Probleme mit der Finanzkrise und die ökonomisch abgeschlagenen Gebiete Ost-Europas dokumentieren diese Zersplitterung der Wirtschaftslandschaft innerhalb der EU. In Griechenland, Portugal, Spanien und Zypern trifft die Wirtschaftskrise eine Bevölkerung von ca. 70 Mio. Menschen. In Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Ungarn und Polen liegt das reale BIP pro Kopf bei unter 10.000 Euro (ca. 60 Mio. Einwohner). In Rumänien und Bulgarien bei durchschnittlich unter 5.000 Euro pro Kopf (knapp 30 Mio. Einwohner) [1] [2]. Damit lebt ein Drittel der EU-Bevölkerung von rund 500 Mio. Menschen in Ländern mit deutlichen wirtschaftlichen Problemen. Auch die Zukunftsaussichten für die Einwohner und diese Regionen sind momentan nicht gerade berauschend.

Aber nicht nur bei der Wirtschaftsunion zeigt sich das europäische Flickwerk. Auch nationale Alleingänge, ob vor einiger Zeit bei den Reisekontrollen in Dänemark oder aktuell der französische Einsatz in Mali, zeugen von wenig Gemeinsamkeiten und Abstimmung. Auch die Finanztransaktionssteuer ist ein Musterbeispiel von „Nebeneinander“ und sicher kein Zeichen für ein „Miteinander“. Es sieht so aus, als schaffe es selbst die Finanzkrise nicht die 27 EU-Mitglieder zu einen.

Im Hinblick auf eine gemeinsame Wertebasis bietet die EU ebenfalls einen doppelten Boden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte, auf diesem Fundament ist die EU aufgebaut. Auf das Fundament der einzelnen Mitgliedsländer scheint dies aber wenig Auswirkung zu haben. Kunst-, Presse- oder Meinungsfreiheit gelten in Europa. Gelten sie aber beispielhaft auch in Ungarn [3]? Was ist mit Rechtsstaatlichkeit? Gilt sie auch in Rumänien [4]?

Die EU scheint mittlerweile mehr ein Dachverband der Nationalinteressen zu sein als ein Gemeinschaftsprojekt. Das Ausblenden der vielen lokalen Probleme und regionalen Unterschiede zu Gunsten eines Potemkinschen Dorfes Namens „Europäische Wertegemeinschaft“ ist aus meiner Sicht aber kein Lösungs- sondern ein Irrweg. Wenn der Abstand zwischen den einzelnen Mitgliedsländern der EU so groß wird, dass man die Verbindungen nicht mehr sehen kann, dann werden neue Partnerschaften ins Blickfeld rücken. So ist die Eurozone innerhalb der EU eine Folge der unterschiedlichen Entwicklung bei der Währungsgestaltung.
Die EU und ihre Vertreter wären daher gut beraten den Kern der EU, also die Entwicklung einer Gemeinschaft, wieder in den Vordergrund zu stellen. Die einzelnen Nationalstaaten müssen sich wieder näher hin zu den gemeinsamen europäischen Werten von Bürgerfreiheiten und Menschenrechten entwickeln. Mit einer aktiven Wirtschaftspolitik müssen die gröbsten Ungleichgewichte kontinuierlich beseitigt werden.

Ein starker Vertreter der EU, der demokratisch legitimiert diese Gemeinschaft von den Nationalstaaten einfordert, wäre hilfreich. Eine vom europäischen Parlament gewählte „Parlamentsvertretung“, die den Regierungen der Mitgliedsstaaten gleichgestellt ist, könnte eine solche Möglichkeit sein. Durch die Gleichstellung mit den nationalen Regierungen hätten die „EU-Parlamentsvertreter“ dann im EU-Ministerrat genauso ein Stimmrecht wie die nationalen Ressortministern. Auch bei den Gipfeltreffen der 27 Regierungschefs würde dann ein 28. stimmberechtigter Vertreter aus dem EU-Parlament teilnehmen.
Eine solche „EU-Parlamentsvertretung“ müsste naturgemäß auch keine eigenen Ministerien betreuen und könnte anstelle dessen die Koordination zwischen den Mitgliedsstaaten verbessern und die Interessen des europäischen Parlaments einbringen. Auf diese Weise wäre es einer solchen EU-Parlamentsvertretung dann möglich, gemeinschaftliche Lösungen einzufordern, nationale Alleingänge zu kritisieren und die Geschlossenheit Europas zu fördern.


[1] Übersicht der Einwohnerzahlen von Eurostat (Link zur Übersicht auf epp.eurostat.ec.europa.eu)

[2] Übersicht zum realen BIP von Eurostat (Link zur Übersicht auf epp.eurostat.ec.europa.eu)

[3] Beitrag bei Titel Thesen Temperamente zur Kunstfreiheit in Ungarn vom 27.01.2013 (Link zur Beitragsinformation auf www.daserste.de)

[4] Artikel auf Tagesschau.de vom 30.01.2013 zur Rechtsstaatlichkeit in Rumänien (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

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Die Konstruktion des ESM und seine Zukunftsaussichten https://www.mister-ede.de/politik/die-konstruktion-des-esm/1685 https://www.mister-ede.de/politik/die-konstruktion-des-esm/1685#comments Tue, 25 Dec 2012 06:02:10 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1685 Weiterlesen ]]> Der ESM ist als Konstruktion auf das Vertrauen an den Märkten angewiesen. Die Gelder, die an die Empfängerländer ausgezahlt werden, müssen am Finanzmarkt organisiert werden. Weil aber der ESM diese Gelder in Ländern anlegt, die zurzeit nicht gerade als sicher gelten, würden die Zinsen, die der ESM zu entrichten hat, sehr hoch liegen.
Durch die Garantien der verschiedenen Euro-Länder wird nun zusätzlich für die Rückzahlung gebürgt. Somit lassen sich bessere Konditionen bei der Kreditaufnahme am Geldmarkt für den ESM erreichen, was notwendig für die Funktionsfähigkeit des ESM ist.

Für Investoren ist auf diese Weise der ESM doppelt gesichert. Zuerst müssen die jeweiligen kreditnehmenden Länder für die Rückzahlung an den ESM sorgen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, kommt die zweite Absicherung, die Garantien der übrigen Länder, zum Tragen. Der ESM wird also entweder auf die eine oder die andere Art zu seinem Geld kommen, so dass er seinen Verpflichtungen ordentlich nachkommen kann.
Zwar sorgt diese Konstruktion nun für mehr Sicherheit bei den Geldgebern, weil gleichzeitig mehrere Gläubiger für dieselbe Schuld einstehen, sie birgt aber auch zusätzliche Gefahren. So könnte nun auch der Ausfall eines großen Garantiegebers, wie Frankreich, zu Problemen für den ESM und seiner Refinanzierung führen.

Um solchen Problemen bei den Garantien vorzubeugen, wird insgesamt eine Rückzahlung von 700 Mrd. Euro garantiert, obwohl der ESM nur 500 Mrd. Euro verleihen darf. Dies ist auch deshalb nötig, weil Griechenland oder Portugal ebenfalls einen Teil der Garantien übernehmen. Die Überdeckung hilft aber zusätzlich kleinere Probleme bei einem einzelnen Land abzufedern und so insgesamt die Kreditwürdigkeit zu stärken. Allerdings einen Ausfall von Frankreich oder Deutschland würde der ESM wohl dennoch nicht überstehen.
Würde sich die Lage in Italien verschärfen und Italien als großer Garantiegeber selbst zum Empfänger von Hilfskrediten werden, würde dies den ESM vermutlich ebenfalls in große Schwierigkeiten bringen. Ich schätze, dass sowohl die Kapazität des ESM für Italien nicht reichen würde, als auch dass die Kreditwürdigkeit des ESM deutlich leiden würde. Eine Gestaltung des ESM bei der die Pleitestaaten für sich selbst bürgen wäre wahrscheinlich nicht sonderlich vertrauenserweckend.
Eine Ausweitung des ESM oder die Verteilung der Verpflichtungen unter den übrigen Geberländern würden aber meines Erachtens ebenfalls konkrete Folgen für deren Kreditwürdigkeit mitbringen. Die Idee einer Bankenlizenz bleibt daher für mich immer noch aktuell. Ähnlich wie aber die Überdeckung des ESM für zusätzliches Vertrauen sorgt, müsste eine solche Banklizenz an noch stärkere Sicherheiten, wie z.B. höhere Eigenkapitalvorschriften, gebunden werden, als dies bei Geschäftsbanken der Fall ist.

Neben dem Ausfall der Garantiegeber bringt die Konstruktion des ESM eine weitere zusätzliche Gefahr mit sich. Durch den Ausfall eines Empfängerlandes könnte eine Kettenreaktion ausgelöst werden. Wird z.B. ein Schuldenschnitt in Griechenland nötig, dann kommen die entsprechenden Garantien zum Zuge. Dies allerdings belastet dann die Staatshaushalte z.B. in Frankreich, Italien oder Deutschland. Eine Abwertung der Kreditwürdigkeit dieser Länder kann die Folge sein. Dies hätte dann aber wieder unmittelbare Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit des ESM selbst.
Um einen solchen Dominoeffekt auszulösen, müssten die Ausfallsummen aber insgesamt groß genug sein. Ob ein erneuter Schuldenschnitt Griechenlands reichen würde, kann ich natürlich nicht sagen, aber ich vermute eher nicht. Problematischer sehe ich es, wenn neben Griechenland auch Portugal oder Irland einen Schuldenschnitt benötigen würden.

Neben den Gefahren, die durch einen Ausfall der Empfängerländer oder durch Probleme bei den großen Garantiegebern entstehen, gibt es eine weitere Schwierigkeit. Der ESM gibt Gelder heraus und wird sich damit seiner Obergrenze von 500 Mrd. Euro langsam aber sicher annähern, sofern die Grundproblematiken der wirtschaftlichen Ungleichgewichte nicht gelöst werden.

Eine Ursachenanalyse der Eurokrise (www.mister-ede.de 20.06.2012)

Die EFSF hat Kredite im dreistelligen Milliardenbereich vergeben, dazu kommen Hilfskredite des ESFM und des IWF [1]. Nun soll als nächstes ein Hilfsprogramm über 100 Milliarden durch den ESM für spanische Banken finanziert werden. Auch Griechenland braucht wohl mehr Geld und Zeit und bei Portugal oder Zypern ist noch kein Ende der Krise in Sicht. In Irland sieht es zwar so aus, als ob der Staatshaushalt wieder in Griff gebracht wird, aber es wird auch hier noch einige Jahre dauern, bis die Krise überwunden ist.

Insgesamt führt mich dies zu der Frage, wie groß das Vertrauen in die Wirksamkeit des ESM noch wäre, wenn irgendwann nur noch 150 der 500 Mrd. Euro für Hilfsleistungen zur Verfügung stehen. Auch dies könnte dann zu einem Stolperstein auf dem Weg zu neuem Vertrauen in die Eurozone werden. Hier könnte ebenfalls eine offenere Konstruktion mit einer ESM-Banklizenz helfen, das Vertrauen gerade auch dann zu sichern, wenn der ESM in Anspruch genommen wird. Überdies wäre es hilfreich, wenn ein eigenständiger Bankensicherungsfonds zukünftig die Euro-Länder bei der Bankenhilfe entlastet. Ohne die Bankenhilfe wäre der Finanzbedarf der Empfängerländer deutlich kleiner oder gar nicht vorhanden. Dies würde sowohl die Bonität der Garantieländer erhöhen, als auch die Anforderungen an den ESM minimieren.

Mögliche Gestaltung eines Bankensicherungsfonds (www.mister-ede.de – 02.07.2012)

Die aktuelle Konstruktion des ESM halte ich bei der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung in Europa bislang für nicht wirklich zukunftsfähig. Gelingt es nicht die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu beenden, wird der ESM früher oder später an seine Grenzen stoßen. Vor allem im Hinblick darauf, dass zukünftig hieraus Banken direkt kapitalisiert werden sollen, frage ich mich wo dieses Geld herkommen soll, wenn die Bonität in der Eurozone weiter sinkt.

Bankensubvention statt Finanzmarktsteuer – Die Folgen des Euro-Gipfels (www.mister-ede.de – 30.06.2012)


[1] Aus dem Glossar des Instituts für Weltwirtschaft zur Eurokrise (Link zum Glossar auf www.ifw-kiel.de)

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https://www.mister-ede.de/politik/die-konstruktion-des-esm/1685/feed 0
Startschuss zum Bankenregulierungs-Marathon https://www.mister-ede.de/politik/bankenregulierungs-marathon/1598 https://www.mister-ede.de/politik/bankenregulierungs-marathon/1598#comments Fri, 14 Dec 2012 13:39:45 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1598 Weiterlesen ]]> Die Beschlüsse des EU-Gipfels zu einer europäischen Bankenaufsicht [1] sind richtige Schritte auf einem langen Marathon zur Bankenregulierung. Inhaltlich geht dieser Beschluss zur Bankenaufsicht aber nicht weiter, als schon die Absichtserklärung aus dem Sommer ankündigte. Lediglich ein Fahrplan für die Umsetzung wurde nun vereinbart, aber die zentralen inhaltlichen Fragen bleiben weiter ungeklärt.

So gehen die Beschlüsse nicht auf die Finanzierung ein und auch die Bankenaufsicht selbst bleibt nur ein leeres Wort. Die konkreten Ausgestaltungen dieser Institution sollen jetzt folgen, aber hier wird es noch viele Hürden geben. Ziel muss eine qualitativ hochwertige und funktionierende Bankenaufsicht sein. Daher muss z.B. die Trennung vom geldpolitischen Tagesgeschäft der EZB sichergestellt sein. Aber auch die Frage der Befugnisse muss klar geregelt sein, so dass die Kontrolleure nicht zum zahnlosen Tiger werden.

Es fehlen ebenfalls konkrete Lösungen, wie mit Banken in Schieflage umgegangen wird. Ab wann die Bankenaufsicht eingreifen soll und wie die Lasten in diesem Fall zwischen Gläubigern, Anteilseignern und Hilfsfonds verteilt werden, ist völlig ungeklärt. Unklar ist auch, wer wiederum den Fonds mit den entsprechenden Geldern ausstattet.

Hier werden sicher auch noch einmal starke finanzielle Interessen aller Art aufeinanderprallen. So muss geregelt werden, ob der Steuerzahler oder die Banken selbst die Kosten tragen und wie genau diese Kosten dann unter den Beteiligten aufgeschlüsselt werden sollen. Nachdem die Empfänger von Hilfsgeldern klar die notleidenden Banken sind, bin ich der Überzeugung, dass auch die Rechnung vom Bankensektor selbst beglichen werden muss.

Überdies führt aber die Absicherung einer Pleite auch zu weiteren Vorteilen im Bankensektor. Durch die Absicherung über einen Fonds lassen sich sicherlich verbesserte Ratings und damit niedrigere Refinanzierungskosten erreichen. Großbanken dürften in diesem Fall schon von vornherein von dieser „Versicherungsleistung“ profitieren. Zusätzlich werden die Ausfallrisiken von Krediten unter den Banken durch die Hilfszahlungen abgesichert, was einer weiteren Sicherheit, auch bei den Bewertungen von Aktien und Krediten darstellt.

Auch deshalb muss die Politik aus meiner Sicht strikt auf die Finanzierung der Hilfsgelder durch den Bankensektor pochen, denn dieser ist der Nutznießer einer solchen Konstruktion. Eine Finanzierung durch den Steuerzahler, z.B. aus dem ESM ist für mich grundsätzlich abzulehnen. Um zu verstehen wie Merkel hier gleichzeitig den Steuerzahler schonen, aber den ESM für die Banken zugänglich machen will [2], braucht man schon schizophrene Anwandlungen.

Mögliche Gestaltung eines Bankensicherungsfonds (www.mister-ede.de – 02.07.2012)

Bankensubvention statt Finanzmarktsteuer – Die Folgen des Euro-Gipfels (www.mister-ede.de – 30.06.2012)

Ein guter Kommentar zur Bankenaufsicht ist bei sueddeutsche.de zu finden. Frau Gammelin wirft hierin die Frage auf, wie viel die Krise dazu beigetragen hat, dass sich in diesem Punkt überhaupt etwas bewegt.

Kommentar zur geplanten Bankenaufsicht von Cerstin Gammelin (www.sueddeutsche.de – 14.12.2012)

Über die Bewegung bei der Bankenaufsicht hinaus fehlt mir für eine Bankenregulierung aber noch wesentlich mehr. Die Vereinheitlichung der Aufsicht bringt nur dann etwas, wenn die allgemeinen Vorschriften für Banken verschärft werden. Höhere Eigenkapitalvorschriften für die Banken oder andere Hinterlegungsvorschriften sind nämlich keine Frage der Aufsicht. Diese kontrolliert am Ende nur, ob die Regeln eingehalten werden und schreitet bei Problemen ein. Ob die aktuellen Vorschriften aber ausreichen, darf angesichts der Krise bezweifelt werden.

Abschließend muss angemerkt werden, dass auch dieser Bankenregulierungs-Marathon nur ein kleiner Teil der gesamten Strecke auf dem Weg zur Regulierung der Finanzmärkte ist. Leider geraten durch die Überbewertung einer Bankenaufsicht die großen Ziele, wie die Begrenzung der Spekulation, in den Hintergrund. Trennbankensysteme oder die Finanzmarktsteuer zur Begrenzung der Spekulation im Allgemeinen fehlen mir aktuell völlig in der Debatte und auch der Umgang mit dem Schattenbankenbereich erscheint mir vernachlässigt. Die Bankenaufsicht nur zu vereinheitlichen und einen womöglich steuerfinanzierten Hilfsfonds einzurichten, wird meines Erachtens zur Krisenbewältigung aber nicht reichen.


[1] Bericht zu den EU-Beschlüssen zur Bankenaufsicht (www.tagesschau.de – 13.12.2012)

[2] Bericht zu den Gipfel-Beschlüssen (www.tagesschau.de – 14.12.2012)

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https://www.mister-ede.de/politik/bankenregulierungs-marathon/1598/feed 0
Griechenland braucht keine Zeit, sondern eine Perspektive https://www.mister-ede.de/politik/griechenlands-perspektive/1270 https://www.mister-ede.de/politik/griechenlands-perspektive/1270#comments Fri, 28 Sep 2012 12:23:17 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1270 Weiterlesen ]]> Im Moment fordert Griechenland mehr Zeit für die Strukturreformen und Sparprogramme [1]. Das ist aber aus meiner Sicht nicht der richtige Weg. Anstatt die Perspektivlosigkeit in die Länge zu ziehen, sollte Griechenland lieber zügig seine Restrukturierung umsetzen. Hierfür sollte Griechenland zusätzliche, vor allem organisatorische Unterstützung erhalten.
Zusätzlich muss aber endlich eine Perspektive geschaffen werden. Ein Land das seit Jahren in einen immer größeren Abgrund schauen muss, wird nicht dadurch aufstehen, dass der Zeitraum der Perspektivlosigkeit verlängert wird.
Es bedarf investiver Maßnahmen und Aufbauprogrammen für Griechenland, die endlich auch in die Tat umgesetzt werden. Eine Umsetzung in wenigen Monaten erschien mir von Anfang an unmöglich, aber nun sind wir im vierten oder fünften Krisenjahr. Es ist traurig mit anzusehen, wie halb Europa im Strudel mitgerissen wird, während unsere Regierung lediglich Banken rettet statt den Krisenstaaten effektiv zu helfen.
Weder die Finanzmarktsteuer, noch ein effektives Aufbauprogramm sind in diesen Jahren zur Realität geworden. Lediglich die Finanzierung der Gläubiger Griechenlands oder Spanien wird betrieben, ein teurer Spaß unserer Regierung.


[1] Tagesschau-Bericht vom 25.09.2012 – www.tagesschau.de

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Gewaltenteilung und Demokratie in Deutschland und der EU https://www.mister-ede.de/politik/demokratische-legitimation-eu/1264 https://www.mister-ede.de/politik/demokratische-legitimation-eu/1264#comments Wed, 12 Sep 2012 17:24:48 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1264 Weiterlesen ]]> In den letzten Wochen und Monaten standen die Souveränität von Staaten und die demokratische Legitimation von Parlamenten und Regierungen im Rahmen der Eurokrise im Fokus. Hierbei stellt sich die Frage, wie viel Souveränität die Nationalstaaten abgeben sollen und dürfen, aber auch wie dies demokratisch legitimiert werden kann.
Um dies zu beantworten, muss man sich etwas intensiver mit der Gestaltung von Staatswesen im Allgemeinen beschäftigen. Um einem Machtmissbrauch vorzubeugen hat es sich über Jahrhunderte als zweckmäßig erwiesen, eine Trennung von gesetzgebender Gewalt (Legislative), ausführender Gewalt (Exekutive) und rechtsprechender Gewalt (Judikative) zu etablieren. Wie genau die Trennung ausgestaltet wird, ist aber in den demokratischen Nationalstaaten der Welt ganz unterschiedlich. In Deutschland muss zum Beispiel die föderale Struktur berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es hier keine „richtigen“ und „falschen“ Ausgestaltungen sondern nur unterschiedliche Abwägungen.

Rechtsprechung (Judikative):

Betrachtet man die Rechtsprechung, dann werden in einigen Staaten der Welt die Richter oder ein Teil der Richterschafft gewählt. Durch die Direktwahl der Richter, sind diese natürlich sehr unabhängig von den anderen Machtorganen, wie der Regierung. Dafür kann sich aber eine Abhängigkeit von den Wählern ergeben. In den EU-Mitgliedsstaaten und auch auf europäischer Ebene werden die Richter durch die Regierungen ins Amt gebracht. Exemplarisch kann hier Herr Müller genannt werden, der selbst Ministerpräsident des Saarlandes war und nun Verfassungsrichter ist. Durch Regelungen, wie die Ernennung auf Lebenszeit, soll dann in Deutschland wiederum die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt gesichert werden.
Schon dies zeigt, dass sich für die unterschiedlichen Ausgestaltungen jeweils Vor- und Nachteile finden lassen.

Ausführende Gewalt (Exekutive):

Betrachtet man die Exekutive, also die ausführenden Gewalt, dann stellt man schnell fest, dass man hier nicht um eine Delegation der Aufgaben herum kommt. Ähnlich wie bei der Rechtsprechung müssten sonst immer alle Bürger anwesend sein, um dann gleichzeitig zu handeln oder ein Urteil zu fällen.
Aber auch hier gibt es bei der Legitimation große Unterschiede in den einzelnen Nationalstaaten. Während in Frankreich die Regierung direkt vom Bürger bei den Präsidentschaftswahlen gewählt wird, ist in Deutschland der Bundestag derjenige, der über die Bundesregierung entscheidet. Auch in den Bundesländern werden die einzelnen Regierungen von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt. Während so in Deutschland der Kanzler bzw. Ministerpräsident seine Stärke aus dem Rückhalt im Parlament gewinnt, bezieht der französische Regierungschef, der durch den direkt gewählten Präsidenten ernannt wird, seine Stärke aus der höheren demokratischen Legitimation des Präsidenten und dessen zusätzlichen Kompetenzen. So hat in Frankreich der Präsident z.B. die Kompetenz zur Auflösung der Nationalversammlung.

Gesetzgebung (Legislative):

Als letztes verbleibt die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Diese ist in allen demokratischen Ländern als Parlament ausgestaltet. Je nachdem wie der Nationalstaat aufgebaut ist, gibt es aber unterschiedliche parlamentarische Bestandteile. In Deutschland ist sowohl der Bundestag, als auch der Bundesrat mit der Gesetzgebung betraut. Hierbei wird der Bundestag, so wie die Landesparlamente, direkt von der Bevölkerung gewählt, wohingegen der Bundesrat durch die Regierungen der einzelnen Bundesländer besetzt wird.

Demokratie und Gewaltenteilung in Deutschland:

Betrachtet man Deutschland im Gesamten, dann wird das Trennungsgebot an manchen Stellen unterlaufen, z.B. weil die Parlamente (Legislative) die Regierungen (Exekutive) wählen. Auch der Bundespräsident wird über die Bundesversammlung fast direkt von den Parlamenten gewählt. Selbst die Richter werden am Ende von den parlamentarisch gewählten Regierungen ins Amt gebracht. In Deutschland sind die Parlamente also mit weitreichender Macht ausgestattet, weshalb eine hohe Anforderung an die demokratische Legitimation unserer Parlamente gestellt wird. So muss z.B. die Gleichwertigkeit der Stimme gewährleistet werden. In den Grenzen der Machbarkeit, muss jede Stimme einen gleichwertigen Einfluss auf den Wahlausgang haben, weshalb die Anzahl der Bundestagsabgeordneten aus den einzelnen Bundesländern an die Einwohnerzahl geknüpft wird. Zwar haben nicht alle Wahlkreise die gleiche Anzahl an Wählern, aber auch diese sind zumindest im Rahmen des Möglichen angenähert.
Dort wo die Regierung direkt und nicht über die Parlamente gewählt wird, kann durchaus die Anforderung an die Wahl der Legislative geringer ausfallen. Außerdem gibt es Nationalstaaten wie Großbritannien, die in ihrem Wahlrecht, welches auf ein Zweiparteiensystem ausgelegt ist, andere Schwerpunkte setzen.
In Deutschland hingegen wird durch die Aufteilung der Legislative in Bundestag und Bundesrat die Mitbestimmung der einzelnen Landesteile im Gesetzgebungsverfahren besonders gestärkt. Zurzeit haben wir ja auch genau diese Situation, dass schwarz-gelb im Bundesrat keine Mehrheit mehr hat, und daher keine wichtigen Gesetze ohne die Opposition beschließen kann. In Frankreich müssten für eine ähnliche Konstellation das Parlament und die Regierung aus unterschiedlichen politischen Lagern kommen. Etwas was in Deutschland so gar nicht möglich ist.

Demokratie und Gewaltenteilung in der EU:

Wenn man nun Europa betrachtet, dann gibt es neben den europäischen Gerichten die für die Rechtsprechung zuständig sind, vier Institutionen, welche für die Gesetzgebung (Legislative) und die Umsetzung der Gesetze (Exekutive) verantwortlich sind.

Europäischer Rat:

Im „europäischen Rat“ treffen sich die Staats- und Regierungschefs um die groben Ziele der europäischen Politik aus Sicht der Regierungen vorzugeben. Eine direkte demokratische Legitimation dieser Institution gibt es nicht, allerdings sind die einzelnen Regierungsvertreter in den jeweiligen Nationalstaaten selbst schon gewählt worden. In diesem „europäischen Rat“ hat jedes Land genau eine Stimme. Die Beschlüsse sind aber nur Absichtserklärungen, weil der europäische Rat keine Gesetzgebungskompetenz hat und auch die Regierungschefs ihrerseits, zum Teil gar keine Gesetzgebungskompetenz in den eigenen Ländern haben. Allerdings können die Beschlüsse von den Regierungen in den Nationalstaaten selbst in die nationale Gesetzgebung eingebracht werden, oder die Regierungen beteiligen sich über den „Rat der europäischen Union“ an der europäischen Gesetzgebung.

Rat der europäischen Union:

Neben dem „europäischen Rat“ gibt es den „Rat der europäischen Union“. Er ist die Hauptvertretung der Mitgliedsländer und ist gut mit dem Bundesrat vergleichbar. Anders als im „europäischen Rat“ hat nicht mehr jedes Land genau eine Stimme, sondern es findet eine Gewichtung statt. Durch diese Gewichtung werden die unterschiedlichen Einwohnerzahlen der einzelnen Mitgliedsländer berücksichtigt, auch wenn es kein proportionaler Wert ist. Ähnlich, wie das Saarland im Bundesrat überproportional viele Stimmen hat, ist auch das kleine Luxemburg im „Rat der Europäischen Union“ bevorzugt. Es gibt aber noch eine Reihe Sondervorschriften, die bei den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren angewendet werden müssen.
Ebenfalls mit dem Bundesrat vergleichbar ist die indirekte Legitimation, welche darauf beruht, dass lediglich die einzelnen Regierungen der Bundesländer bzw. Nationalstaaten gewählt wurden und nicht der Rat im Ganzen. Ebenfalls ähnlich ist die gesetzgeberische Funktion dieses Rates. Anders als der „europäische Rat“ wirkt der „Rat der europäischen Union“ bei der europäischen Gesetzgebung mit.

Europäisches Parlament:

Das Europäische Parlament ist das von den EU-Bürgern direkt gewählte Parlament. Obwohl das Parlament direkt gewählt ist, wird anders als beim Bundestag die Gleichwertigkeit der Stimme nicht erreicht. Während die Anzahl der Abgeordneten des Bundestages nach der Einwohnerstärke auf die Bundesländer verteilt wird, haben die Nationalstaaten einen Sitzanspruch, der nicht mit der Einwohnerzahlt korreliert. Ferner hat das europäische Parlament nicht so weitreichende Kompetenzen wie der Bundestag. So fehlt es z.B. am Initiativrecht um Gesetze zur Abstimmung einzubringen.

Europäische Kommission:

Die europäische Kommission ist zwar in der Hauptsache ein Exekutiv-Organ, welches die notwendigen Geschäfte der EU betreibt, hat aber auch entscheidende legislative Funktionen. Somit ist die europäische Kommission aus meiner Sicht das stärkste Organ der EU.
Sie wird in einem Verfahren aus Vorschlag und Bestätigung zwischen dem europäischen Rat und dem europäischen Parlament gewählt. Hierbei entsendet jedes Land einen Vertreter, so dass es regelmäßig immer einen Kommissar aus z.B. Deutschland in Brüssel gibt. Zurzeit ist dies Günther Oettinger, der von der deutschen Regierung vorgeschlagen wurde.

Wenn man versucht diese Regelungen auf Deutschland zu übertragen, dann würde dies bedeuten, dass nicht mehr der Bundestag alleine, sondern nur zusammen mit der Regierung neue Gesetze beschließen kann. Gleichzeitig würde die Regierung aber auch nicht mehr nur vom Bundestag, sondern von den Ministerpräsidenten der Bundesländer bestimmt. Aus jedem Bundesland würde dann jemand kommen, der, wie Oettinger, auf speziellen Vorschlag nach Berlin ginge.
So etwas würde in Deutschland natürlich die politische Macht sehr stark auf die Landesregierungen lenken, welche die Regierung in Berlin dann direkt mitgestalten könnten. Außerdem hätte der Bundestag nur noch einen geringen Einfluss, weil er Gesetze der Regierung nur noch absegnen kann, aber keine eigenständigen Gesetze mehr einbringen könnte.

Deutschland und die EU:

Aus den dargestellten Unterschieden folgt, dass die verschiedenen Organe der EU und der Bundesrepublik nur bedingt vergleichbar sind. So hat z.B. das europäische Parlament nicht dieselbe demokratische Legitimation, wie der Bundestag. Bis auf wenige Punkte, wie die 5%-Hürde, wird bei der Bundestagswahl das Wahlergebnis in einem korrekten Verhältnis abgebildet, während im europäischen Parlament einzelnen Mitgliedsstaaten über- und andere unterrepräsentiert werden. Außerdem ist das europäische Parlament mit nur relativ geringen Machtbefugnissen ausgestattet.

Auch der Vergleich zwischen der Bundesregierung und der europäischen Kommission hinkt. Während die Kommission relativ große Befugnisse im Gesetzgebungsverfahren hat, ist die Bundesregierung in vielen Punkten auf Bundestag und Bundesrat angewiesen. Lediglich in engen, vom Parlament vorher festgelegten Grenzen kann die Bundesregierung eigene Rechtsvorschriften erlassen.

Wenn man nun versucht darzustellen, dass sich die Bundesländer zu Deutschland in etwa so verhalten, wie die EU-Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union, dann trifft auch dies nur entfernt zu.
Während die Bundesregierung eigenständig über den Bundestag gewählt wird, ist die Zusammensetzung der europäischen Kommission im Wesentlichen das Ergebnis von Entscheidungen der nationalen Regierungen. Der Einfluss der Landesregierungen auf die Bundespolitik ist daher wesentlich geringer, als der Einfluss der nationalen Regierungen auf die Europapolitik.

Innerhalb Europas lässt sich damit auch eine Verschiebung der Macht von den gewählten Parlamenten hin zur Regierung feststellen. Während in Deutschland das wichtigste Organ im Staatsgebilde der Bundestag ist, hat auf europäischer Ebene die europäische Kommission die weitreichendsten Befugnisse. Anders als der Bundestag, der ja direkt gewählt wird, hat die Kommission aber nur eine sehr indirekte demokratische Legitimation.
Für Deutschland besteht damit die Gefahr, dass durch eine Ausweitung der europäischen Aufgaben, die Bundesregierung über die europäische Kommission zusätzliche Kompetenzen erhält, während der direkt gewählte Bundestag dann eine geringe Machtfülle hätte.

Das Subsidiaritätsprinzip:

Neben der reinen Frage der Legitimation muss auch die Frage geklärt sein, welche inhaltliche Zuständigkeit besteht. Betrachtet man nur Deutschland, so wird zwischen den Bundesländern und Deutschland eine Aufteilung gemacht, die hauptsächlich darauf abzielt, nur dies bundeseinheitlich zu regeln, was sinnvoller- oder notwendigerweise dort geregelt werden muss.
Betrachtet man aber die Inhalte genauer, so kann man meistens für beide Varianten Vor- und Nachteile finden. So ist es sicherlich ein Vorteil, wenn die Bundesländer ihre Bildungspolitik individuell gestalten können, und so auf die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort eingehen. Es wäre aber sicher auch ein Vorteil, wenn die Bildungssysteme und Lerninhalte einheitlich wären, damit Wohnortwechsel nicht zu Nachteilen bei der Schulausbildung führen.

Auch auf europäischer Ebene lassen sich zwar Inhalte definieren, die nur von den Mitgliedsstaaten individuell gelöst werden sollen, und Inhalte die eine gemeinsame Politik benötigen, aber hier tritt dasselbe Problem auf. Für eine Vereinheitlichung des Finanzwesens spricht die verbesserte Kontrolle der Bankinstitute, für eine nationalstaatliche Lösung sprechen die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedsstaaten. Sparkassen und Genossenschaftsbanken spielen z.B. nicht in allen Mitgliedsländern eine solche Rolle wie in Deutschland.

Die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU:

Bislang haben die Nationalstaaten noch weitreichende eigene Regelungsbefugnisse. Die europäischen Regelungsbefugnisse zielen hauptsächliche auf eine Harmonisierung der Wirtschafts- und Wettbewerbsregeln ab. Vor allem der freie Marktzugang ist ein häufiges Thema, aber auch europaweiter Verbraucherschutz.
Diese Zielsetzung führt auch gelegentlich zu recht bizarren Ergebnissen. So drängt die EU in den Mitgliedsländern auf einen freien Kommunikationsmarkt, weshalb die Kommunikationsanbieter z.B. Voice-Over-IP-Techniken nicht verhindern dürfen, allerdings für den flächendeckenden Ausbau des Internets und damit den Zugang für die Bürger sind wieder die Nationalstaaten verantwortlich. Erst durch die beschlossenen Wachstumspakete stehen hierfür nun europäische Fördergelder in größerer Menge zur Verfügung.

Durch diese Enge der Aufgabenstellung innerhalb der EU, wird natürlich der Einfluss der EU deutlich reduziert. Für die europäische Kommission bedeutet dies, dass sie zwar auf dem europäischen Feld sehr wichtig ist, aber ihr Feld nicht ganz so groß ist, wie das der Bundesregierung, bzw. des Bundestages.
Zwar wird bei der Gesetzgebung immer darauf verwiesen, dass viele Gesetze aus Brüssel kommen, aber das Gewicht dieser Gesetze ist oftmals nicht so groß.

Übertragung von mehr Souveränität an die EU:

Nachdem ich nun dargestellt habe, wie die einzelnen Ebenen (Land, Bund, EU) zusammenwirken und die staatliche Gewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) in den verschiedenen Ebenen aufgeteilt ist, kann sich jeder selbst ein Bild darüber machen, unter welchen Bedingungen er oder sie wie viel Aufgaben an die EU übertragen würde. Es sollte hierbei aber stets bedacht werden, dass eben die verschiedenen Mitgliedsstaaten ein teils völlig unterschiedliches Staatswesen haben.

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Mögliche Gestaltung eines Bankensicherungsfonds https://www.mister-ede.de/politik/bankensicherungsfonds/1226 https://www.mister-ede.de/politik/bankensicherungsfonds/1226#comments Mon, 02 Jul 2012 11:58:25 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1226 Weiterlesen ]]> Der Eurokrise liegen viele Ursachen zu Grunde. Neben der wirtschaftlichen Situation der Euro-Staaten und der krisenverstärkenden Wirkung des Euros, ist die Bankenkrise als Auslöser auch ein Grund für die aktuelle Problematik in der Eurozone.

Eine Ursachenanalyse der Eurokrise (www.mister-ede.de – 20.06.2012)

Hätte das Land Bayern nach der Pleite der HRE (Sitz: München) für diese einstehen müssen, wäre der Schuldenstand pro Einwohner schnell auf Rekordniveau gestiegen. Auch wenn den Verbindlichkeiten der HRE von über 200 Mrd. Euro gewisse Vermögenswerte gegenüberstanden, wäre die Pro-Kopf Verschuldung in Bayern um gut 20.000 Euro pro Einwohner gestiegen. Ähnlich kann man sich auch das Problem in Irland vorstellen, das gerade mal halb so viele Einwohner hat wie Bayern. Um die Bankenkrise im eigenen Land zu bewältigen hatte sich Irland 2009 massiv verschulden müssen und ist so selbst in eine Krise gerutscht. Daher erscheint mir der Gedanke eines einheitlichen Instruments um Banken gemeinsam in der Eurozone und nicht durch die Nationalstaaten zu unterstützen sinnvoll.

Auch die europäische Kommission formulierte deshalb jüngst, dass es notwendig sei “den Teufelskraus aus Bankanleihen und Staatsanleihen“ zu durchbrechen. Ein solches Instrument könnte in Form eines Bankensicherungsfonds ausgestaltet werden. Diesem Bankensicherungsfonds kämen dann heute zwei Aufgaben zu. Zum einen die Lösung der aktuellen Krisenproblematik bei den Banken, zum anderen das Verhindern einer erneuten Bankenkrise in diesem Ausmaß.

Aus meiner Sicht muss aber ein solcher Sicherungsfonds dann in ein gesamtes Regelwerk eingebunden werden, um dauerhaft die Sicherheit des Finanzwesens zu gewährleisten, aber gleichzeitig keine Fehlanreize zu setzen. Außerdem muss der Fonds so ausgestaltet sein, dass die Banken die eigene Risikovorsorge auch selbst tragen, und nicht Hilfsgelder aus der Staatskasse hierfür benötigen.

Einheitliche Vorschriften für die Banklizenz:

Als Grundlage für einen Bankensicherungsfonds muss eine gemeinsame Basis des Finanzwesens vorhanden sein. Innerhalb der Eurozone müssen die Vorschriften für Banken einheitlich und verbindlich sein und die Überwachung gemeinsam stattfinden. Ein solches Projekt unter der Federführung der EZB ist sehr zu begrüßen.
Die Bankenvorschriften sollten zwar zukünftig auch strenger sein, bzw. krisenmildernd wirken, aber eine solche Gestaltung kann dann später jederzeit nachgeholt werden. Im Moment ist es wesentlicher die gemeinsame Kontrolle der Regeln, sowie Durchgriffsrechte bei Verstößen umzusetzen. Hierbei müssen die Nationalstaaten Souveränität nach Brüssel abgeben, um zukünftig eine funktionierende Bankenaufsicht europaweit zu gewährleisten. Wie schwierig das aber ist zeigt die Diskussion um die deutschen Sparkassen und wie die verschiedenen Formen von Eigenkapital und Einlagen zu bewerten sind.

Mehrstufiges Insolvenzverfahren:

Als wichtigsten Bestandteil eines Regelwerkes für einen Bankensicherungsfonds sehe ich eine Art Insolvenzverfahren für Banken, die Hilfe beantragen. Ein solcher Fonds verfolgt das politische Ziel, systemrelevante Banken nicht in die Pleite gehen zu lassen. Um Fehlanreize zu verhindern, müssen deshalb Verfahren entwickelt werden, die diesen üblichen marktwirtschaftlichen Vorgang einer Unternehmenspleite ersetzen.
Die Verstaatlichung der HRE oder die Teilverstaatlichung der Commerzbank waren richtige Wege. Ähnlich sollte dies bei einem Bankensicherungsfonds für die europäische Finanzwirtschaft gehandhabt werden. Nur wenn wir Regeln mit einführen, welche die Eigentümer belasten, ist es möglich Fehlanreize zu verhindern. Ansonsten könnten sogar gerade hierdurch riskante Spekulationen das Ergebnis sein. Das würde natürlich den politischen Zielen einer Stabilisierung zuwiderlaufen.

Es sind nun verschiedene Wege denkbar, aber aus meiner Sicht ist hier ein mehrstufiges Verfahren sinnvoll, um je nach Situation unterschiedliche Maßnahmen ergreifen zu können. Außerdem könnten dann Gegenmaßnahmen schon eingeleitet werden, sobald ernsthafte Risiken erkennbar sind und nicht erst wenn es zu spät ist. Sobald Banken nicht mehr in der Lage sind, auf Grund zu niedriger Liquidität oder zu geringem Eigenkapital, die Bankenvorschriften einzuhalten, sollen die Maßnahmen einsetzen. Hierbei sieht man schon, dass es zuerst gemeinsamer Regeln und Kontrolle für Banken bedarf um dies dann so umzusetzen.

In einer ersten Stufe muss es dann darum gehen, die Bereitstellung von Liquidität und Eigenkapital zu sichern. Bei der Erhöhung des Eigenkapitals sollen die Banken zuerst private Investoren suchen, und nur wenn diese nicht gefunden werden, sollte der Bankenfonds durch die Bereitstellung von Eigenkapital helfen.
Wichtig ist, dass hierbei die Anteilseigner schon in einer ersten Stufe zum Teil den Einfluss auf die Bank verlieren und durch die Erhöhung des Eigenkapitals einen eigenen Beitrag leisten müssen. Weiter Beschränkungen, wie bei Mangergehältern oder ähnliches sollten aber nicht auferlegt werden, wohingegen eine Begrenzung solcher Beteiligungen z.B. auf 10% notwendig erscheint, um den Sicherungsfonds nicht über Gebühr zu belasten. Wenn es der Bank zu einem späteren Zeitpunkt besser geht, kann der Fonds die Eigenkapitalanteile ohne Auflagen einfach wieder veräußern.

Wenn eine Bank trotz dieser Hilfsmaßnahmen erneut in eine Situation kommt, in der sie die notwendigen Anforderungen nicht mehr erfüllen kann, tritt die zweite Stufe in Kraft. Neben weiteren eigenkapitalstärkenden Maßnahmen sind dann auch zusätzliche Beschränkungen wie Dividendenverbot und ähnliches sinnvoll. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten aber keine weitgehenden Garantien für die Gläubiger übernommen werden, um Zinseffekte nicht falsch zu gestalten. Allerdings ist auch hier eine Beschränkung der Eigenkapitalbeteiligung auf z.B. 30% sinnvoll.

Kann eine Bank auch jetzt nicht die Vorschriften einhalten, die für eine Banklizenz notwendig sind, muss man feststellen, dass die Bank nicht mehr in der Lage ist, den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Aus meiner Sicht wäre es zweckmäßig an den Beginn der dritten Stufe die Erklärung der jeweiligen Bank zu stellen, dass das Geschäftsmodell nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
Hierdurch sollte unmissverständlich klar sein, dass die Eigentümer nicht in der Lage sind, Ihrer Verantwortung im Finanzwesen nachzukommen, und die notwendigen Sicherungen vorzunehmen. Ein Übergang der Eigentumsrechte auf den Sicherungsfonds ist in diesem Fall dann auch geboten, selbst wenn theoretisch noch Eigenkapital vorhanden ist, dies nur nicht mehr ausreicht um die Bankenvorschriften einzuhalten. Im Gegenzug sollen den Gläubigern dann weitgehende Garantien (z.B. 75%) ausgesprochen werden um eine Kettenreaktion zu verhindern. Damit aber z.B. eine Gläubigerbeteiligung erreicht werden kann, dürfen keine vollumfänglichen Garantien übernommen werden, weil es ansonsten keinen Anreiz für die Gläubiger geben würde, auf ihre Forderungen zum Teil zu verzichten. Außerdem sollte die Höhe der Garantien je nach Einzelfall gestaltet werden, um nicht schon vorher Fehlanreize zu erzeugen.

Im Anschluss soll der Fonds versuchen, ähnlich einem Insolvenzverwalter, entweder Einzelteile zu veräußern und die Bank langsam aufzulösen, oder die Bank zu erhalten und z.B. durch Beteiligung der Gläubiger wieder marktfähig zu machen.

Kapitalausstattung:

Ein weiterer Bestandteil einer solchen Regelung muss sich mit der Frage der Kapitalausstattung befassen. Grundsätzlich sollte sich die hinterlegte Summe proportional zu den Bilanzsummen der Banken im Euroraum entwickeln.
Es wäre also sinnvoll z.B. 1% oder 2% der Bilanzsumme der Banken im Euroraum zu hinterlegen. Für die „Deutsche Bank“ würde dies bedeuten, dass eine Summe von rund 20 Mrd. bzw. 40 Mrd. Euro zu hinterlegen wäre. Das sind gewaltige Summen, die wohl jede europäische Bank überfordern würden.
Daher kann ich mir auch vorstellen, die Hinterlegung zu Beginn mit Garantien zu gestalten, die dann durch jährliche Zahlungen langsam abgelöst werden. Auf diese Art sollte das Instrument relativ schnell zu einer gewissen Stärke kommen, ohne die Banken in der jetzigen Situation zu überfordern.

Im Moment würde ich eine Hinterlegung von 0,25% der Bilanzsumme veranschlagen um eine Basis zu erhalten. Ferner würde ich 0,75% der Bilanzsummen als Garantien von den Banken einfordern. Von diesen 0,75% sollte dann jährlich 0,05% durch eine tatsächliche Hinterlegung abgelöst werden. Bis dieses Eigenkapital in 15 Jahren wirklich hinterlegt ist, sollte die EZB diese Geldsumme zur Verfügung stellen.

Somit hätte der Fonds ein Eigenkapital in Höhe von 1% der Bilanzsumme aller Eurobanken. Allerdings müssen dann bei einem solchen Sicherungsfonds höhere Anforderungen an das Eigenkapital gestellt werden, als dies bei Geschäftsbanken üblich ist. Dies erscheint mir sinnvoll um in Krisenzeiten das notwendige Vertrauen in dieses Instrument zu haben. Trotzdem sollte es mit Hilfe dieses Eigenkapitals dann möglich sein, die Bilanzsumme des Sicherungsfonds noch zu verfünffachen. Das ist so eine gewaltige Summe, dass hiervon vermutlich ohne größere Beeinträchtigungen einzelne Banken abgewickelt werden können, falls dies erforderlich wird.

Finanzierung:

Der dritte Bestandteil eines solchen Regelungskomplexes muss klären, wie die Verluste verteilt bzw. ausgeglichen werden. Aus meiner Sicht sind es die Banken selbst, die für diesen Fonds über Pflichtzahlungen und Einlangen aufkommen sollten.
In einem anderen Artikel beschreibe ich wie mit Zinsaufschlägen für gutbewertete Banken mögliche Fehlentwicklungen gebremst werden können.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Eurokrise – Teil 1 (www.mister-ede.de – 20.06.2012)

Diese Zinsaufschläge könnten beispielsweise direkt in einen solchen Fonds gelangen, würden also den Banken selbst wieder zur Verfügung stehen. Ferner könnten Banken einen gewissen Prozentsatz der Bilanzsumme als eine Art Versicherungsbeitrag entrichten. Dies könnten z.B. 0,05% der durchschnittlichen Bilanzsumme eines Jahres als Beitrag sein.
So würde der Fonds eigenständig in ruhigen Zeiten einen Gewinn erwirtschaften, der neben den Garantien oder Einlagen der einzelnen Geschäftsbanken, ebenfalls die Kapitalausstattung erhöht. Mit diesen Gewinnen können dann auch die Verluste bei einer Bankenpleite ausgeglichen werden, ohne dass dies zu Lasten der hinterlegenden Banken geht.

Zusammenfassung:

Für mich ist der Vorschlag zu einer gemeinschaftlichen Kontrolle und Absicherung des Finanzwesens lange überfällig. Wahrscheinlich hätten wir diese Probleme nicht, oder nicht in diesem Maße in Europa, wenn wir eine solche Vereinheitlichung schon vor 15 Jahren erreicht hätten. Allerdings muss die Ausgestaltung genau geprüft werden, um nicht ein weiteres Mal den Steuerzahler für die Verluste von Aktionären haften zu lassen.

Schon kleine Detailänderungen können hier eine komplett unterschiedliche Haftungsverteilung oder Finanzierung auslösen. Daher kann das Vorhaben, egal wie es ausgestaltet wird, nur in einer offenen Diskussion und durch eine breite Aufklärung die Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Auch ich lehne ein solches Instrument ab, solange die Details in den Hinterzimmern bleiben, oder die Steuerzahler für Kapitalanleger haften, wie dies bei einer Finanzierung über den ESM stattfinden würde.

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Bewertung der Gipfelpläne zur „Bankenunion“ https://www.mister-ede.de/politik/bewertung-der-bankenunion/1225 https://www.mister-ede.de/politik/bewertung-der-bankenunion/1225#comments Mon, 02 Jul 2012 11:57:33 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1225 Weiterlesen ]]> Der Gedanke eines einheitlichen Instruments, um Banken nicht über die Nationalstaaten, sondern gemeinsam mit der Eurozone zu retten, macht aus meiner Sicht viel Sinn. Hätte das Land Bayern für die HRE (Sitz: München) einstehen müssen, wäre der Schuldenstand pro Einwohner schnell auf Rekordniveau gestiegen. Auch wenn den Verbindlichkeiten der HRE von über 200 Mrd. Euro auch Forderungen und Sachanlagen gegenüberstanden, hätte dies einen Anstieg der Pro-Kopf Verschuldung in Bayern um gut 20.000 Euro pro Einwohner bedeutet.
Wahrscheinlich wäre Bayern in eine Krise gestürzt, wenn es ein eigener Nationalstaat und eben kein Bundesland in Deutschland gewesen wäre. Ähnlich kann man sich auch das Problem in Irland vorstellen, das gerade mal halb so viele Einwohner hat, wie Bayern. Daher bin auch ich ein Befürworter eines überstaatlichen Sicherungsprogramms, damit nicht Banken ganze Länder in den Abgrund ziehen können.

Die Frage ist allerdings, wie soll ein solches Sicherungsprogramm ausgestaltet sein, und vor allem, woher sollen die jetzt benötigten Gelder kommen, wenn bislang in einen solches Sicherungsprogramm noch nicht eingezahlt wurde.
Betrachtet man die Ideen der letzten Zeit, dann soll eine gemeinsame Bankenaufsicht und höheren Eigenkapitalanforderungen helfen. So kann aber aus meiner Sicht nur die Gefahr einer neuerlichen Krise minimiert werden, allerdings hilft dies nicht die aktuelle Krise zu lösen.

Wenn man nun die Ergebnisse des Brüsseler Eurotreffens anschaut, dann stellt man fest, dass als Lösung für die aktuelle Finanzlücke der ESM als Geldgeber genutzt werden soll. Eine solche Ausgestaltung ist natürlich völlig überzogen und unangebracht. Es ärgert mich schon deshalb, weil der ESM schließlich die Solidarität zwischen den Ländern und nicht die Solidarität mit der Finanzbranche erreichen soll.

Bankensubvention statt Finanzmarktsteuer – Die Folgen des Euro-Gipfels (www.mister-ede.de – 30.06.2012)

Aber der schlimmste gedankliche Fehler einer solchen Konstruktion liegt in der Gleichbehandlung von Staaten und Banken. Während es nicht das Ziel sein kann, dass Deutschland durch Hilfsmaßnahmen das Eigentum an Griechenland oder Spanien erwirbt, sollte genau dies die Maßgabe für die Hilfe bei Banken sein. Bei der Hypo-Real-Estate wäre es nicht vermittelbar zu helfen, solange es private Eigentümer gibt, und auch bei der Commerzbank war es absolut richtig, dass die Bundesrepublik Eigentumsanteile erworben hat. Eine insolvente Bank kann man im Gegensatz zu einem Volk oder Nationalstaat abwickeln. Und diese Effekte sollten wir keinesfalls außer Kraft setzen.

Aus meiner Sicht ist es daher notwendig für Banken einen gesonderten Mechanismus einzurichten. Zum einen können dann die Finanzierungswege getrennt behandelt werden, zum anderen wird die Transparenz deutlich erhöht. Ein solcher Mechanismus muss in Zukunft auch völlig ohne staatliche Hilfe auskommen, ähnlich wie dies die Einlagensicherungsfonds in Deutschland für die Privatanleger erreichen. Damit bleiben in einer Krisensituation auch die Finanzmittel der Länder ungebunden und können dann effektiver zur Krisenbewältigung eingesetzt werden.
Vorstellbar wäre eine europäischer Fonds zur Sicherung des Finanzwesens, der durch Einzahlungen der Banken gespeist wird. Um die aktuelle Finanzierungslücke zu decken könnte ich mir in engen Grenzen eine Banklizenz und direkte Kredite der EZB vorstellen, welche durch die zukünftigen Einzahlungen der Banken abgesichert werden.

Mögliche Gestaltung eines Bankensicherungsfonds (www.mister-ede.de – 02.07.2012)

Am Ende werden genau solche Details darüber entscheiden, ob die Bürger mit Steuern die Banken subventionieren sollen, oder ob es ein Sicherungsmechanismus wird, der den Ausfall einer Bank durch ein Netz zwischen den Banken auffängt.

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Weiter so, statt neuer Weg https://www.mister-ede.de/politik/weiter-so-statt-neuer-weg/1197 https://www.mister-ede.de/politik/weiter-so-statt-neuer-weg/1197#comments Sat, 30 Jun 2012 15:07:06 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1197 Weiterlesen ]]> Die gestrigen Entscheidungen des Brüsseler Gipfels sind ein klares Signal - ein klares Signal für ein „Weiter so“! Zwar sind die Entscheidungen zum Teil notwendig, aber lediglich um die Symptome der Eurokrise, nämlich die Pleite einiger Staaten zu verhindern. Die Ursachen bleiben weiter bestehen, weshalb ich keine Hoffnung habe, dass diese Entscheidungen die Krisensituation lösen werden.
Die Wirtschaftskraft der Länder Portugal und Griechenland ist deutlich niedriger als in Österreich oder Deutschland. Solange wir keine Anreize setzen um diese Wirtschaftskraft in diesen Ländern zu erhöhen, werden weder Schuldentilgungsfonds, Wachstumspakt oder Fiskalunion helfen.
Selbst wenn morgen alle Schulden der Euro-Staaten getilgt sind, wird die unterschiedliche Verteilung von Wirtschaftskraft wieder zu Ungleichgewichten führen. Auch in Deutschland haben wir keine Instrumente um die Wirtschaftskraft anzugleichen. Lediglich die Folgen, also die Unterfinanzierung mancher Bundesländer, werden durch den Länderfinanzausgleich abgemildert.

So gibt es selbst 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch deutliche Unterschiede in der Wirtschaftskraft zwischen West- und Ostdeutschland. Auch Schleswig-Holstein hat es nie geschafft, die Wirtschaftskraft von Baden-Württemberg zu erreichen.
In Europa kommt aber noch die fehlende Flexibilität dazu. Während bei hoher Arbeitslosigkeit in Schleswig-Holstein, ein Umsiedeln nach Hamburg oder Stuttgart ohne bürokratische oder sprachliche Hürden möglich ist, gibt es diese Probleme auf europäischer Ebene sehr wohl. Nicht nur die unterschiedlichen Sprachen, sonder auch unterschiedliche Berufsabschlüsse, Zeugnisse und anderes erschweren den Ausgleich der Wirtschaftskraft durch Wanderung.
Für Europa ist es deshalb noch wesentlich wichtiger, die Anreize z.B. für Wirtschaftswachstum in den einzelnen Regionen richtig zu setzen. Ansonsten werden wir auch weiter erleben, dass wir in Deutschland von Fachkräftemangel sprechen, während im Nachbarland Frankreich die Arbeitslosigkeit zweistellig wird.

Thüringen hatte nach der Wiedervereinigung über 2,5 Mio. Einwohner. Heute sind es noch rund 2,2 Mio. Einwohner. Ohne die Abwanderung dieser 300.000 Einwohner wäre die Arbeitslosigkeit wesentlich größer.
Wenn wir aber solche Wanderungen nicht verstärken wollen, müssen die Anreize so gesetzt werden, dass die Wirtschaftskraft dort entsteht, wo sie für die europäische Gemeinschaft am sinnvollsten ist.
Die jetzigen Entscheidungen helfen zwar vorübergehend, die Krisenstaaten vom Markt zu nehmen, Vertrauen zu schaffen und eine Verschuldung in Nicht-Krisenzeiten einzudämmen, können aber die Ursachen ohne die richtigen Anreize nicht beseitigen.


Ähnliche Artikel:
Eine Ursachenanalyse der Eurokrise (www.mister-ede.de – 20.06.2012)

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Bankensubvention statt Finanzmarktsteuer – Die Folgen des Euro-Gipfels https://www.mister-ede.de/politik/die-folgen-des-euro-gipfels/1200 https://www.mister-ede.de/politik/die-folgen-des-euro-gipfels/1200#comments Sat, 30 Jun 2012 15:06:50 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1200 Weiterlesen ]]> Betrachtet man die Gipfelbeschlüsse der letzten Woche im Einzelnen, dann fällt als erstes auf, dass von der Finanzmarktsteuer nichts mehr zu hören ist. Das wichtigste Projekt, beim Versuch die Spekulation einzudämmen und die Beteiligung von Vermögenden und Finanzsektor herzustellen, wird schlicht nicht mehr erwähnt.

Ganz im Gegenteil ebnen die Beschlüsse den Weg zu einer steuerfinanzierten Subventionierung von Banken. Der ESM sollte den Krisenstaaten solidarisch helfen, um eine aktuelle Notlage zu überwinden. Er ist wahrlich nicht dafür konzipiert worden um mit Steuergeldern aus Deutschland oder Niederlande die Aktionäre spanischer oder italienischer Banken zu finanzieren.
Die Gipfelbeschlüsse pervertieren den Gedanken der Solidarität zwischen den Völkern und Menschen indem Banken ebenfalls hierüber finanziert werden sollen. Noch nicht einmal einen Vorrang dieser Kredite vor andere Gläubiger ist bei den Banken eingeplant, obwohl den Euro-Staaten solche Auflagen gemacht werden.
Auch wenn ich den grundsätzlichen Gedanken eines überstaatlichen Sicherungsprogramms für Banken für sinnvoll erachte, halte ich die Beschlüsse und Pläne für inakzeptabel.

Lobenswert ist hingegen der Schritt zu mehr gemeinsamer Kontrolle. Sollte eine gemeinsame Bankenaufsicht gelingen, ohne dass die Qualität der Kontrolle weiter abfällt, wäre dies sicherlich wünschenswert. Nur wenn ich betrachte, dass diese gemeinsame Bankenaufsicht als Grundlage für die Finanzierung der Bankenhilfe aus dem ESM gedacht ist, dann ist mir der Preis für diese gemeinsame Aufsicht viel zu teuer.

Auch die Beschlüsse für die Hilfe an Spanien sind für mich kein Fortschritt, sondern nur ein Zeichen, dass den führenden Kräften in Europa nur die Fortsetzung einer falschen Politik einfällt. Die Hilfsleistung ist durch die schlechte Politik der letzten Jahre notwendig geworden, nun die Hilfszahlungen als Erfolg zu betrachten erscheint mir unsinnig.

Somit bringt dieser Gipfel nicht viel Sinnvolles um die Eurokrise zu meistern. Lediglich in der gemeinsamen Bankenaufsicht kann ich einen gewissen Fortschritt bei der Kontrolle der Finanzmärkte erkennen.
Der Entfall der Finanzmarktsteuer aus dem Programm, und die Subventionspläne für Banken erschrecken mich hingegen.

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Zu viel Information für die ARD – Mein Kommentar zur Eurokrise https://www.mister-ede.de/politik/eurokrise-und-die-tagesschau/1189 https://www.mister-ede.de/politik/eurokrise-und-die-tagesschau/1189#comments Wed, 27 Jun 2012 09:33:11 +0000 MisterEde http://www.mister-ede.de/?p=1189 Weiterlesen ]]> Wenn es um die Eurokrise geht, dann gibt es viele Meinungen. Manche Meinungen sind dezidierter, manche oberflächlicher. Nachdem ich mich nun schon lange mit dem Thema beschäftige, ist meine Meinung sehr speziell und nicht immer in zehn Sätzen erklärt, zumal das Thema etwas größere Dimensionen hat. Leider war tagesschau.de nicht bereit meine Kommentare zu diesem Thema freizuschalten, weshalb ich diese sinngemäß hier noch einmal zusammengefasst habe.

Im groben lässt sich formulieren, dass die Eurokrise nicht nur eine Ursache hat. Oft wird aber nur verkürzt auf die einzelnen Punkte, z.B. den Auslöser (Bankenkrise) eingegangen. Eine Analyse der Ursachen lässt sich aber schon nicht mehr in wenigen Sätzen bewerkstelligen.

Eine Ursachenanalyse der Eurokrise (www.mister-ede.de – 20.06.2012)

Nach meiner Meinung hat die schwarz-gelbe Krisenpolitik viel zu lange die wahren Ursachen ausgeblendet und lediglich die Bankenkrise vorgeschoben. Es lässt sich darstellen, wieso einzelne Länder schon nicht mehr wirklich in der Krise sind, andere hingegen Jahre später in die Krise rutschen. Dies ist aber nur möglich, wenn man die Bankenkrise nicht als einzige Ursache sieht. Es lassen sich einige Beispiele finden, die auf die wahren Ursachen hindeuten und eben den vernebelnden Schleier der Bankenkrise lösen könnten.

Die Bankenkrise lenkt nur ab (www.mister-ede.de – 23.06.2012)

Und wenn es um die verschiedenen Lösungsansätze geht, so muss man feststellen, dass ja eben nicht die Ursachen sondern nur die Symptome gemildert werden. Griechenland hat weiter keine Wirtschaftskraft (Ursache) und zu viele Schulden (Ursache), wird aber in der Krisenpolitik lediglich vor der Pleite (Symptom) bewahrt. Wichtiger wäre es Maßnahmen zu ergreifen, welche die Wirtschaftskraft von Griechenland erhöhen. Aber auch solche Ideen sind nicht in zehn Sätzen zu beschreiben.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Eurokrise – Teil 1 (www.mister-ede.de – 20.06.2012)

Nachdem beide öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (ARD / ZDF) ausgiebig mit kommerziellen Foren wie Facebook zusammenarbeiten, ist es für mich unverständlich, wieso eine private nichtkommerzielle Seite nicht genauso verlinkt werden kann. Aber auch diesen Gedanken möchte ich näher erläutern.

Die Selektion von ARD und ZDF (www.mister-ede.de – 27.06.2012)

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