Beschränkung des Rederechts im Bundestag

Bei der Einschränkung des Rederechtes sind zwei Punkte zu betrachten. Wenn die Entscheidung zum Rettungsschirm angeführt wird, dann gab es dort zwei unterschiedliche Ereignisse. Zum Einen haben einige Abweichler gesprochen, was durch den Vorstoß jetzt, durch den Satz “in Benehmen mit der Fraktion”, eingeschränkt werden soll. Zum Anderen, hat die Linkspartei das 5-minütige Erklärungsrecht genutzt um fast eine Stunde zusätzliche Sprechzeit für die Fraktion zu “ergattern”.

Hierbei geht es um das Recht jedes einzelnen Abgeordneten sich zu seinem Abstimmungsverhalten fünf Minuten zu äußern. Würden das alle Abgeordnete nutzen, wäre der demokratische Entscheidungsfindungsprozesse für 50 Stunden lahmgelegt. Würde es also eine Partei übertreiben, dann müsste man die Regelung evtl. wirklich ändern, aber wenn das in Ausnahmefällen genutzt wird, dann halte ich das für einen zulässigen Weg. Die Linkspartei muss sich ihrerseits fragen lassen, in wieweit sie bereit ist, das Plenum zu einem Kasperltheater werden zu lassen. Durch eine gezielte einmalige Aktion, passiert das aber sicher nicht.

Gerade wenn man das Volumen an Verpflichtungen betrachtet, dann war es notwendig die Debatte zum Rettungsschirm möglichst groß zu führen um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren und Standpunkte zu verstehen. Es kommt auch eher selten vor, dass überhaupt die Aufmerksamkeit bei einer Plenarsitzung so hoch ist, dass es sich lohnen würde, ständig solche Instrumente zu gebrauchen.

Wenn ich also den ersten Punkt betrachte, dann halte ich es für demokratisch absolut geboten, hier die Rechte nicht zu beschneiden. Beim zweiten Punkt sehe ich es ähnlich. Es muss möglich sein, fundamentale Debatten mit dem notwendigen Respekt für andere Meinungen zu führen. Nicht ganz zwei Stunden Redezeit (vor und nach der Entscheidung) halte ich im Plenum für nicht unangebracht, sondern im Gegenteil für fair.

Ich hoffe, dass die Kritik von den Fraktionen ernst genommen wird und eine solche Entscheidung nicht zu Stande kommt. Außerdem hoffe ich auch, dass nicht still und leise bei der Ausarbeitung der Geschäftsordnung zur nächsten Legislaturperiode diese Rechte beschnitten werden.

Tagesschaubericht zur geplanten Änderung des Rederechts vom 14.04.2012 (www.tagesschau.de)

Weiterer Tagesschau-Bericht vom 15.04.2012 (www.tagesschau.de)

Ursprungsartikel auf SZ-Online vom 30.03.2012 (www.sueddeutsche.de)

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