Neuer Rundfunkbeitrag: Ein Preis – Unterschiedliches Angebot

Der neue Rundfunkbeitrages soll im Gegensatz zur bisherigen Rundfunkgebühr die verschiedenen Transportwege für medialen Inhalt, also Fernsehen, Radio und Internet bei der Preisgestaltung gleich behandeln. Bislang war es noch möglich das eingeschränkte Internetangebot ohne Fernseher etwas günstiger zu nutzen, aber das hat sich seit der Einführung des neuen Finanzierungsmodells nun geändert.

Anders als der Preis, der sich ans Fernsehen angepasst hat, bleibt aber das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Internet weiterhin eingeschränkt. Es gibt noch immer Schwarzbilder, weil die Bildrechte für das Netz nicht vorhanden sind und auch viele Kanäle, die für den digitalen Fernsehzuschauer aufgebaut wurden, sind im Internet unerreichbar.

Dieses Auseinanderklaffen des Angebots zwischen Fernsehen und Netz ist für mich nach Einführung des neuen und damit für alle Haushalte gleichen Rundfunkbeitrags aber kaum noch verständlich. Entweder man zahlt den gleichen Preis für die gleiche Leistung, oder einen niedrigeren Preis für ein eingeschränktes Angebot. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag muss nun aber jeder Haushalt den gleichen Preis bezahlen, obwohl den „Netzschauern“ ein deutlich kleineres Angebot als den Fernsehzuschauer zur Verfügung steht.
Wie das zusammengeht kann man wohl nur mit staatlich festgesetzten Preisen erklären, die keiner Relation entsprechen müssen. Marktwirtschaftlich würde es wohl nicht funktionieren eine Zeitung für denselben Preis anzubieten wie 2 Zeitungen.

Aus meiner Sicht wäre es wichtig, dass jetzt die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, nach einer Preissteigerung um 200% von 6 Euro auf 18 Euro, für die „Netzschauer“ nun auch das Angebot dementsprechend ausgestalten. Werden bislang speziell für Radio oder Fernsehen Formate entwickelt, fehlen bislang solche eigenen Formate für das Netz. So sind auch die für die HD-Fernseher konzipierten Digitalkanäle im Internet nur eingeschränkt verfügbar.
Wenn aber die „netzschauenden“ Haushalte mit den fernsehschauenden preislich gleichgestellt sind, sollten auch Livestreams aller Kanäle, wie z.B. EinsPlus oder ZDFkultur, für die netzbasierten Zuschauer vorhanden sein. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, dass nur die Fernsehzuschauer in den Genuss mancher Bilder kommen. Entweder sollten die Sendeanstalten zukünftig die Bildrechte auch für das Netz mit einkaufen, oder ganz auf solche Beiträge verzichten.

Insgesamt finde ich, dass die Sendeanstalten nun mehr in den Bereich der Netz-Angebote investieren müssen um auch gegenüber den „Netzschauern“ den neuen einheitlichen Rundfunkbeitrag zu rechtfertigen. Die Ausrichtung auf das Netz muss sich künftig in neuen, zusätzlichen Angeboten für das Internet und einer besseren Verfügbarkeit von Medieninhalten im Netz widerspiegeln. In dieser Richtung weitergedacht könnte ich mir dann sogar eine Entwicklung von einem Rundfunkbeitrag hin zu einem Medienbeitrag vorstellen, so dass neben öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch eine Art öffentlich-rechtliche Internetanstalt entsteht. Wenn eine Rundfunkgebühr für ARD und ZDF die Informationsfreiheit der Bürger in Zeiten des Rundfunks fördert, wieso sollte in Zeiten des Internet nicht auch die Informationsfreiheit im Netz mit einem solchen Medienbeitrag für eine neue Medienanstalt gefördert werden.


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