Fragen und Antworten – Wulff und Maschmeyer

Der bezahlte Urlaub in der Ferien-Villa von Maschmeyer sind bekannt. Hier ein paar Fragen und Antworten zum Thema Wulff und Maschmeyer aus dem veröffentlichten Fragenkatalog [1]:

F (PDF 2 – S. 29) (NDR): Herr Maschmeyer sagt im Interview mit der BamS, „ein Spitzenpolitiker ist in seiner Freizeit ein ganz normaler Mensch und kann Urlaub machen, wo er möchte“. Wie steht der Bundespräsident zu dieser Einstellung?
A: Christian Wulff teilt diese Einschätzung nicht.

F (PDF 1 – S. 23) (Axel Springer Konzern): Gab es jemals geschäftliche Beziehungen zwischen Christian Wulff und Carsten Maschmeyer oder Firmen an denen Herr Maschmeyer beteiligt ist?
A: Nein.

F (PDF 3 – S. 32) (NDR): Laut niedersächsischer Staatskanzlei hat es am 05.01.2004 ein gemeinsames Mittagessen des damaligen niedersächsischen MP Christian Wulff mit dem damaligen AWD-Vorstandsvorsitzenden Carsten Maschmeyer zum Thema „Optimierung Riesterrente“ in Hannover gegeben (siehe Drucksache 16/3324 des niedersächsischen Landtages, Seite 8). Um was genau ging es bei dem Gespräch? Stammt die Formulierung „Optimierung Riesterrente“ aus dem Kalender des MP Wulff? Was ist unter „Optimierung Riesterrente“ genau zu verstehen? Was an der Riesterrente galt es zu „optimieren“?
A: Herr Maschmeyer hatte den damaligen Ministerpräsidenten Wulff um das Gespräch gebeten. Über das Thema der „Optimierung Riesterrente“ wurde nur am Rande gesprochen. Herr Maschmeyer hat sich über ein vermeintliches „bürokratisches Monstrum“ beschwert und um administrative Änderungen gebeten.

F (PDF 1 – S. 23) (Axel Springer Konzern): Trifft es zu, dass im November 2007 Carsten Maschmeyer 45307,40 Euro für Zeitungsanzeigen bezahlte, um das Buch „Besser die Wahrheit“ von Christian Wulff zu bewerben?
A: Herrn Christian Wulff ist davon nicht bekannt.

F (PDF 1 – S. 59) (DuMont-Verlag): Hat Herr Wulff im Zusammenhang mit dem Privatkredit und/oder den Urlaubsreisen jemals Schenkungssteuer entrichtet? Ist Herr Wulff aus Ihrer Sicht in diesem Zusammenhang eventuell schenkungssteuerpflichtig?
A:Es handelt sich jeweils schon aus Rechtsgründen nicht um schenkungssteuerrechtliche relevante Sachverhalte. Zudem würden die jeweiligen Freibeträge ohnehin nicht überschritten.


[1] Aus dem veröffentlichten Fragenkatalog der Kanzlei Redeker Sellner Dahs (Link zum Fragenkatalog auf www.redeker.de)

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