Staatsanwaltschaft will ermitteln

Die ARD berichtet, dass die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität von Christian Wulff beantragt hat. Es ist der erste Schritt zu konkreten Ermittlungen. Über die Aufhebung der Immunität muss jetzt der Bundestag entscheiden. Das Verfahren läuft nach §60 IV GG in Verbindung mit §46 II. Dann kann die Staatsanwaltschaft tatsächlich erstmals prüfen, in wie weit Christian Wulff gegen das Ministergesetz verstoßen hat.

Aber wie darf man sich das dann vorstellen? Schaut dann die Staatsanwaltschaft ein weiteres mal im Schloss Bellevue vorbei? Aufgeklärt werden müssen dann sicherlich die Fälle des Nord-Süd-Dialogs, der Zusammenhang mit Groenewold und auch der Zusammenhang mit Brune könnte untersucht werden. Nach Spiegelberichten soll Brune auch Einladungskarten zum Nord-Süd-Dialog als Privatfreund erhalten haben.

Bericht von Spiegel-Online vom 05.02.2012 zu den Einladungen von Freunden zum Nord-Süd-Dialog (www.spiegel.de)


Ähnliche Artikel:
Wulff reif für die Insel? (www.mister-ede.de – 21.01.2012)

Diskussion:

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>