Beschwerde über die EU-Kommission wegen fehlender Flüchtlingskontingente

Im EU-Türkei-Statement vom 18.03.2016 hat sich die EU-Kommission zusammen mit den Regierungen der EU-Länder unter Punkt 4 verpflichtet, Kontingente zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei zu schaffen. Die Bedingung, ein signifikanter Rückgang der irregulären Migration von der Türkei nach Griechenland, ist zwar mittlerweile erfüllt, jedoch bleibt die EU-Kommission bei der Einrichtung der Kontingente untätig.

Nachdem in diesem Jahr bereits mehr als 3.000 Menschen an den EU-Außengrenzen gestorben sind, ist für mich die Untätigkeit der EU-Kommission nicht nur unverständlich, sondern auch ein schwerer Verstoß gegen Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

Zur Beseitigung des Missstandes schlage ich die Bereitstellung von 2,5 Mrd. Euro durch die EU-Kommission vor. Kommunen, die sich verpflichten, einem Flüchtling für mindestens drei Jahre Schutz zu gewähren, sofern der Schutzgrund solange besteht, können aus diesem Topf pauschal mit 50.000 Euro pro Flüchtling entschädigt bzw. unterstützt werden. Das reicht zumindest zur freiwilligen humanitären Aufnahme von 50.000 Flüchtlingen.


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Diskussion:

Ein Gedanke zu “Beschwerde über die EU-Kommission wegen fehlender Flüchtlingskontingente

  1. Der Ombudsmann vermutet wohl eine Demenzerkrankung aller 28 EU-Kommissare. So wurde die Beschwerde abgelehnt, weil ich zunächst die EU-Kommission über das hätte informieren müssen, was sie am 18.03.2016 zugesagt, aber dann nicht umgesetzt hat.

    Regiert von vergesslichen und unfähigen Tattergreisen. Schade, denn wir Deutschen wissen ja, was mit solchen Hindenburgs passiert.

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