Urteil im Bremer Fußballstreit um Polizeikosten: Warum das Bundesverfassungsgericht prüfen sollte

Ende März sprach das Bundesverwaltungsgericht im Bremer Fußballstreit ein Grundsatzurteil: Der Staat darf bei sogenannten Hochrisikospielen die Kosten für zusätzliche Polizeikräfte den Fußballvereinen in Rechnung stellen. Doch was im ersten Moment absolut klar und logisch klingt, schafft bei genauerem Hinsehen doch eher Unklarheit und Durcheinander.

Gesetz hat Logik-Schwächen:

Nun muss ein Gesetz nicht logisch sein, um mit unserer Verfassung in Einklang zu stehen. Aber man muss schon einmal klar ziehen, dass hier ein Bundesland, also die Allgemeinheit, für die Polizeikosten bei einem Hochrisikospiel entschädigt werden soll, während die konkret betroffenen Anwohner rund um das Stadion genau solche Unannehmlichkeiten von gesperrten Straßen über laute Fangesänge bis hin zu Randalen ganz selbstverständlich ohne Entschädigung hinnehmen müssen. Im Gegensatz zu Bund, Ländern und Kommunen profitieren diese Anwohner nicht einmal anteilig von den dadurch fließenden Steuereinnahmen.
Und auch ein Blick auf die Kostenentstehung macht deutlich, wie kurios diese Regelung ist. Stellt der Staat eine gute Verkehrsinfrastruktur bereit, z.B. ein Stadion mit direktem Bahn- und Autobahnanschluss, wird dies zu geringeren Kosten für polizeiliche Maßnahmen führen. Wenn hingegen, so wie in Bremen, die Auswärtsfans erst quer durch die Stadt vom Hauptbahnhof bis zum Weserstadion und wieder zurück geleitet werden müssen, ist der Polizeiaufwand natürlich deutlich größer. Insofern stellt sich schon die Frage, wieso nun gerade und ausschließlich die Polizeikosten auf Werder Bremen abgewälzt werden sollen. Dieses Herauspicken eines Einzelpostens führt letztlich zu dem widersinnigen Ergebnis, dass Fußballvereine mehr zahlen müssen, wenn der Staat eine schlechte Infrastruktur bereitstellt.

Der Staat ist für den öffentlichen Raum zuständig:

Eigentlich gilt in Deutschland der Grundsatz, dass der Staat für den öffentlichen Raum zuständig ist. Er ist beispielsweise für Bau und Erhalt von öffentlichen Wegen, Parks und anderer Infrastruktur verantwortlich, muss für Sicherheit und Sauberkeit sorgen oder auch auf die Einhaltung von Umweltgrenzwerten achten. Insofern ist es schon ärgerlich, wenn öffentliche Toiletten gebührenpflichtig sind oder Anwohner in unangemessener Höhe an den Sanierungskosten von Straßen beteiligt werden. Gleichwohl lässt sich dies – zumindest solange es in einem vertretbaren Rahmen bleibt – immerhin noch mit einem ganz konkreten und ausschließlichen Nutzen für einen einzelnen Bürger begründen. Und genauso lassen sich Gebühren natürlich mit einer ganz konkreten und unmittelbaren Verantwortung eines Einzelnen begründen, wie z.B. bei der polizeilichen Begleitung von Schwertransporten. Alleine die Entscheidung des Spediteurs, einen Schwertransport loszuschicken, macht den Einsatz der Polizei erforderlich.
Im Fußball-Fall ist allerdings weder das eine noch das andere gegeben. Die Ordnung im öffentlichen Raum dient nicht alleine dem Fußballverein Werder Bremen, sondern gleichermaßen allen, die den öffentlichen Raum in diesem Moment nutzen. Das gilt für andere Geschäftstreibende genauso wie für die Bürgerinnen und Bürger, egal ob sie nun in einen Park, ein Geschäft, ein Eiscafé oder eben auch ins Stadion gehen.
Und genauso wenig kann man die Verantwortung alleine bei den Fußballvereinen abladen. Was für ein Menschenbild ist das überhaupt? Ist wirklich Werder Bremen dafür verantwortlich, dass Zuschauer ins Stadion gehen, oder ist das nicht vielmehr die freie und eigenverantwortliche Entscheidung von 40.000 Menschen? Auf jeden Fall kann man das Verhalten der Zuschauer auf dem Weg zum Stadion, von Heim- wie von Gästefans, nicht einfach dem Fußballverein Werder Bremen zurechnen. Insofern ist der Unterschied zur Toiletten-Nutzung und zum Schwertransport, dass der Polizeieinsatz im öffentlich Raum eben kein ausschließlicher Nutzen für und keine unmittelbare Verantwortung von Werder Bremen ist.

Grenzziehung unmöglich:

Fängt man mit einer willkürlichen Grenzziehung an, wie viel öffentliche Daseinsvorsorge im „Grundtarif“ enthalten ist und welche öffentlichen Leistungen nur „Premium-Kunden“ gegen gesonderte Bezahlung erhalten, öffnet man die Büchse der Pandora. Warum soll künftig nicht auch die Verkehrslenkung bei großen Handelsmessen, Formel-1-Rennen oder Rock-Festivals – alles kommerziell – eine Premium-Leistung sein, für die die Veranstalter extra zahlen müssen? Oder wieso sind 250 Beamte für ein kommerzielles sportliches Großereignis, z.B. ein ganz normales Bundesligaspiel von Werder Bremen, noch völlig in Ordnung, 750 Beamte bei einem Derby hingegen nicht mehr? Und weshalb ist eigentlich nur die Polizei gesondert zu entlohnen und nicht auch die notwendige Straßenreinigung?
Mit gutem Grund hat der Staat deshalb bislang die Finger von solchen Gebührenerhebungen gelassen. Die Club-Besitzer auf St. Pauli oder die Wirte auf dem Oktoberfest müssen also nicht gesondert dafür zahlen, dass ihre angetrunkenen Partygäste ständig mit der Polizei in Konflikt geraten. Gleichwohl zahlen Club-Besitzer, Festwirte und Werder Bremen natürlich schon etwas, nämlich ihre Steuern, und zwar entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit für Umsatz und Gewinn. Und das ist ja fair und zielführend. Denn was wäre unsere Gesellschaft, wenn der öffentliche Raum nur noch jenen vorbehalten bliebe, die ihn sich leisten könnten? Gerade mit Blick auf den Fußball drängt sich diese Frage auf. Regionalligavereine wie Rot-Weiss Essen, Waldhof Mannheim, Kickers Offenbach oder Chemnitzer FC könnten sich niemals hunderttausende Euro für ein „Risikospiel“ leisten. Sollen solche Spiele künftig dann ohne Zuschauer stattfinden? Und auch in der Zweiten Liga ist nicht jeder Verein finanziell auf Rosen gebettet. 2017 musste beispielsweise der Zweitligist TSV 1860 München Insolvenz anmelden. Sollen Derbys und attraktive Fußballspiele also bald nur noch kapitalstarken Vereinen bzw. Investoren wie Red Bull oder VW vorbehalten bleiben? Das kann niemand wollen. Der öffentliche Raum sollte deshalb weiterhin als Teil der Daseinsvorsorge jedem, reich wie arm, gleichermaßen zur Verfügung stehen.

Öffentliches Leben braucht öffentlichen Raum:

Als Gesellschaft sollten wir doch froh darüber sein, dass wir so ein buntes öffentliches Leben mit vielen Veranstaltungen haben, die unzählige Menschen anziehen, und eben auch Fußballvereine, die tausende Zuschauer im Stadion begeistern. Letztlich ist ein angesagtes Bundesligaspiel nichts weiter als ein x-beliebiges anderes Ereignis, das eine große Masse an Menschen anzieht, wie der Berlin-Marathon oder die Frankfurter Buchmesse.
Und logischerweise kann ein solches öffentliches Leben gerade nicht ausschließlich im privaten Kämmerlein stattfinden. Es braucht dafür immer auch irgendwo den öffentlichen Raum, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger frei und sicher aufhalten und bewegen können, mindestens für An- und Abreise. Insofern müssen wir als Gesellschaft schon damit leben, dass bei Ereignissen und Veranstaltungen, die eine größere Menschenmenge anziehen, auch selbstverständlich etwas mehr Polizei notwendig ist, um genau diese Ordnung zu gewährleisten.

Vor das Verfassungsgericht?

Sollte das Gesetz in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern eingeführt werden, kann es für DFB, DFL und die Vereine schnell um eine mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbetrag gehen. Es wäre daher nicht allzu verwunderlich, wenn nach dem Urteil nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen würde. Nachdem die Frage, wofür der Staat in Bezug auf den öffentlichen Raum originär zuständig ist, ganz zentral mit Hinblick auf unser Gemeinwesen und Zusammenleben ist, wäre es aber auch grundsätzlich wünschenswert, wenn dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch einmal von Karlsruhe geprüft würde.


Ähnliche Artikel:
Bremer Fußball-Vorschlag und DFB-Reaktion (www.mister-ede.de – 31.07.2014)

Pokalausschluss für Dynamo – Problemverein bleibt im Regen stehen (www.mister-ede.de – 21.03.2013)

Diskussion:

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>