Absenkung der Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Lohnkosten. Während der Faktor Energie, z.B. durch die Befreiung von der EEG-Umlage, für Unternehmen verbilligt ist, wird der Faktor Arbeit durch hohe Lohnnebenkosten zusätzlich verteuert. Besonders bei einfachen Tätigkeiten können so leicht die Arbeitskosten über den Nutzen für einen Arbeitgeber steigen.
Viele Probleme, wie die Schwarzarbeit oder das Lohndumping einiger Unternehmen, werden durch die hohen Lohnnebenkosten verstärkt. Auch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland kann die Folge von zu hohen Lohnnebenkosten sein.

Die Auswirkungen von hohen Lohnnebenkosten (www.mister-ede.de – 23.12.2012)

Es ist traditionell bedingt, dass sich die Sozialkassen zum großen Teil über die Erwerbsarbeit finanzieren. In früheren Zeiten war dies bei einem guten Verhältnis von Einzahlungen in die Sozialversicherung und den Leistungen der Kassen auch leicht zu stemmen. Heute aber liegen die Lohnnebenkosten bei gut 35% der gesamten Lohnkosten. Dies mag bei unverzichtbaren oder hochqualifizierten Tätigkeiten eine nachrangige Rolle spielen, da dort der Nutzen für einen Arbeitgeber oftmals sehr groß ist und damit die Lohnkosten trotz hoher Nebenkosten noch unter diesem Nutzen liegen. Betrachtet man aber verzichtbare oder einfache Tätigkeiten, so kann es deutlich leichter zu einem Verlust an Arbeitsplätzen durch zu hohe Lohnnebenkosten kommen.

Eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge wäre daher wünschenswert um die Verzerrung bei den Lohnkosten zu verhindern. Eine einfache Variante wäre die Erhöhung steuerfinanzierter Zuschüsse zur Rentenkasse. Genauso könnten auch die Bundeszuschüsse zur Agentur für Arbeit weiter erhöht werden. Man muss zwar anmerken, dass der Bund schon jetzt Milliardenzuschüsse an die Sozialversicherungssysteme zahlt, aber niedrige Reallohnzuwächse, das Altern der Gesellschaft und die Steigerung der Gesundheitskosten werden das aktuelle System immer wieder belasten.
Auch eine Verbesserung der Finanzierungsbasis bei Kranken- und Pflegeversicherung durch eine Einbindung aller Bürger, z.B. auch der Beamten, wäre möglich. Ferner könnte eine Veränderung beim Umgang mit Privatversicherungen helfen, denn durch die private Krankenversicherung stehen oftmals gerade die hohen Gehälter nicht mehr den solidarisch finanzierten Krankenkassen zur Verfügung.

Um dem Zustand Rechnung zu tragen, dass besonders bei den unteren Lohngruppen die Nebenkosten einen großen Einfluss auf das Entstehen von Arbeitsplätzen haben, wäre auch eine Entlastung gerade dieser Gruppen sinnvoll.
Zurzeit gibt es aber Beitragsbemessungsgrenzen, die genau das Gegenteil bewirken. Durch diese Grenzen werden die Abgaben der hohen Gehälter gedeckelt. Insgesamt muss so ein prozentual niedrigerer Anteil an den Lohnnebenkosten abgeführt werden, als dies bei Geringverdienern der Fall ist. Nicht nur die Problematik bei den unteren Lohngruppen wird dadurch verstärkt, sondern diese Verteilung verletzt auch das solidarische Prinzip, zumindest bei den Gesundheitskosten.
Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde ich daher besonders im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung wünschen. In der Rentenversicherung ist dieser Effekt wesentlich kleiner, weil bei höheren Beiträgen später auch höhere Renten zu bezahlen sind. So verschiebt sich lediglich die Problematik in die Zukunft. Allerdings eine moderate Steigerung wäre durchaus sinnvoll um den heutigen Finanzbedarf zu decken.

Umgekehrt wäre es aber sinnvoll eine untere Grenze einzuführen und z.B. den Arbeitnehmeranteil an den Krankenversicherungsbeiträgen nicht ab dem ersten verdienten Euro, sondern z.B. erst ab dem 501. verdienten Euro zu berechnen. Auch eine gestaffelte Form, z.B. niedrigere Beiträge bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro, wären eine Möglichkeit. So könnten die unteren Einkommensgruppen überproportional stark entlastet werden, ohne hierdurch an der Gesamtkonstruktion etwas zu verändern.

Aber man muss sich im Zusammenhang mit den Lohnnebenkosten auch insgesamt fragen, wieso die Kosten für Kindergeld und Schulen von der Allgemeinheit über Steuern getragen werden, die Kosten des Gesundheitssystems aber voll auf die Lohnkosten und damit die Beschäftigten umgelegt werden.
Eine leichte Möglichkeit wäre es, die angesprochene Erhöhung der steuerfinanzierten Zuschüsse durch eine Erhöhung der Abgeltungssteuer zu finanzieren. Eine etwas kompliziertere Variante ist ein Solidarbeitrag, der dann genauso wie der Solidaritätszuschlag z.B. auf die Abgeltungssteuer aufgeschlagen wird.

Mit einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, mit einer Entlastung untere Lohngruppen durch einen Freibetrag und durch eine stärkere Steuerfinanzierung der Sozialkosten könnten neue Impulse in der Beschäftigungspolitik gesetzt werden.


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Diskussion:

2 Gedanken zu “Absenkung der Lohnnebenkosten

  1. Könnte es sein das der Effekt in der Rentenversicherung vielleicht doch nicht so ganz klein ist, einerseits weil wir jetzt gerade auf einen Demokraphiebauch zulaufen und denn wenn wir die Beitragszahler jetzt erstmal erhöhen dieser besser getragen werden kann, zukünftig ist das Verhältnis dann von Beitragszahlern zu Rentnern weniger schlimm so lange die Geburtenrate+Migrationssaldo nicht noch mehr einbricht.
    Andererseits müsste dann wie in der Schweiz anstelle des Einzahlungsdeckels ein Auszahlungsdeckel her damit die Auszahlungshöhe bei eben starken Beitragszahlen zu einer begrenzten last im Rentenfall wird, ebenfalls weil gut Verdiener oftmals auch noch länger leben, aber das nur nebenbei ?

    • Hallo Herr Rapp,

      natürlich hätte die Rentenversicherung dann heute deutlich mehr Geld zur Verfügung. Auf das Jetzt bezogen, hätte es also durchaus einen recht ordentlichen Einfluss, das stimmt. Allerdings sehe ich den Generationenvertrag wie einen Kreditvertrag, später müssen die eingezahlten Gelder halt wieder ausgezahlt werden.

      Durch eine Deckelung der Auszahlungsleistung hätte der zuvor geleistete Rentenbeitrag, zumindest ab einer gewissen Höhe, eher den Charakter einer Steuer. Tendenziell würde ich daher wohl eher die Einkommenssteuer im oberen Bereich erhöhen und dann einen Zuschuss zur Rente zahlen. Auf diese Weise wären dann zumindest nicht wieder nur die Arbeitseinkommen von einer solchen Besteuerung betroffen, sondern auch andere Einkommensarten, z.B. Vermietung und Verpachtung.

      P.S. Das angenehme bei einer Anhebung der Bemessungsgrenze bei Kranken- und Pflegeversicherung ist aus meiner Sicht, dass außer der Bemessungsgrenze eben überhaupt nichts geändert werden muss.

      Beste Grüße
      Mister Ede

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