Britische EU-Beamte: EU-Apparat künftig unter Fremdkontrolle?

Erneut hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am vergangenen Wochenende seine Beschäftigungsgarantie für britische EU-Mitarbeiter bekräftigt. Auch wenn Großbritannien die EU verlässt, sollen die rund 1.200 britischen EU-Beamten weiterhin im Dienst der EU verbleiben [1]. Dies verstößt jedoch gegen geltendes EU-Recht, das für EU-Mitarbeiter die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes vorschreibt.

Allerdings hat die Regelung durchaus Sinn, denn würde man, wie Juncker das andeutet, einfach Beamte aus Ländern beschäftigen, die irgendwann mal in der EU waren oder noch hinein wollen, könnten genauso auch ukrainische oder russische EU-Beamte angestellt werden oder auch türkische – immerhin läuft mit der Türkei gerade ein Beitrittsprozess. Es kann aber wohl kaum sinnvoll sein, einen nicht unerheblichen Teil der EU-Verwaltung mit Mitarbeitern auszustatten, die aus Ländern kommen, die noch nicht oder nicht mehr Teil der EU sind. Am Ende sollen diese Beamten ja unsere EU-Interessen vertreten und zwar gerade auch z.B. gegenüber der Türkei, Russland oder Großbritannien.
Außerdem braucht es nach einem Abschied Großbritanniens aus der EU insgesamt weniger EU-Mitarbeit und nachdem sich die EU in den letzten Jahren suboptimal entwickelt hat, wäre es überdies eine Chance für einen Neuanfang. Die bisherigen 1.200 Stellen kosten die EU mehrere Millionen Euro im Monat und mit diesem Geld könnten motivierte EU-Bürger angestellt werden, die dieser EU endlich wieder neuen Schwung geben. Gerade bei der hohen Arbeitslosigkeit, die in weiten Teilen der EU herrscht, dürfte qualifiziertes Personal leicht zu finden sein.

Zudem erfüllen viele britische EU-Beamte sowieso die Voraussetzungen, um einfach die Staatsbürgerschaft eines der 27 übrigen EU-Länder annehmen zu können. Sofern ihr Herz für die EU schlägt, wäre es allgemein ein sinnvoller Schritt, wenn dieser Teil der britischen EU-Beamten eine solche Staatsbürgerschaft erwirbt.
Bei den Austrittsgesprächen sollte deshalb jetzt auf eine Vereinbarung zwischen der EU und Großbritannien hingearbeitet werden, so dass Großbritannien die dann noch verbleibenden britischen EU-Mitarbeiter in den eigenen Staatsdienst übernimmt. Hierdurch würde eine Fremdkontrolle der EU vermieden und auch für künftige Austritte würde damit Klarheit geschaffen.


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[1] ARD-Interview mit Jean-Claude Juncker vom 07.08.2016 (Link zum Artikel auf www.tagesschau.de)

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