Macht und Marktwirtschaft

Innerhalb einer Marktwirtschaft entscheidet die Erwartung von Aufwand und Ertrag über den Abschluss eines Handels. Ist der Handel für beide Seiten ein Zugewinn (Ertrag höher als Aufwand), dann wird der Handel stattfinden. Wie allerdings sich der Gewinn verteilt, hängt maßgeblich von der Machtverteilung ab.
Für einen Verdurstenden ist der Nutzen durch eine Flasche Wasser unermesslich hoch. Dieser Zugewinn kann dann vom Getränkehändler abgeschöpft werden, wenn dieser in der mächtigen Position ist, als einziger Getränke anzubieten.
Man kann also deutlich erkennen, dass Machtungleichgewichte zu unerwünschten Ergebnissen führen können, sofern der Stärkere seine Position missbraucht. Die Verteilung z.B. von Unternehmensgewinnen zwischen Anteilseigner und Arbeitnehmer hängt maßgeblich von der Machtverteilung der beiden Gruppen ab.

Es gibt nun zwei Varianten um ein gerechtes Ergebnis zu erzielen. Die eine Variante besteht im Versuch von vornherein einen Ausgleich der Macht zu erreichen. Stehen sich die jeweiligen Partner dann auf Augenhöhe gegenüber, können diese selbst entscheiden ob sie handeln und zu welchen Konditionen. Umgesetzt wird dies z.B. durch die Mitbestimmungsregeln im Arbeitsleben, die zu einer Minderung des Machtgefälles führen. Die andere Variante besteht darin, zwar nicht die Machtpositionen auszugleichen, aber den Machtmissbrauch zu unterbinden. Schon der hippokratische Eid ist eine solche Verpflichtung der Mächtigen (Mediziner) gegenüber den Machtlosen (Kranken). Aber auch Regelungen zu Einstellungsgesprächen oder Diskriminierungsverbote sind solche Beispiele. Wie man am Hippokratischen Eid sieht, ist der Ausgleich der Macht nicht immer möglich (Kranken zum Arzt machen), aber durch ein Verbot des Machtmissbrauchs kann auch das gewünschte Ergebnis erzielt werden.
Sofern aber ein Machtungleichgewicht bestehen bleibt, muss überlegt werden, bis wann es sich um einen Machtgebrauch, und ab wann es sich um einen Machtmissbrauch handelt. Die Unterscheidung zwischen gewollter Differenzierung und ungewollter Diskriminierung ist allerdings sehr schwierig. Ein Machtgefälle von Versicherern zu Versicherten kann leicht festgestellt werden. Betrachtet man z.B. KFZ-Versicherungen, so werden Fahranfänger mit höheren Beiträgen belastet. Hierbei ist aber die Frage, ob es sich um eine ungerechte Diskriminierung oder eine gerechte Differenzierung handelt, eher philosophischer Natur.

Äquivalent zum Risikoaufschlag in der Versicherungswirtschaft, gibt es auch in der Finanzwirtschaft einen Risikoaufschlag bei Krediten. Hierbei richten sich die Risikoaufschläge nach der Bonität. Aber auch hier ist es sehr schwierig eine Grenze zwischen Differenzierung und Diskriminierung, wie dem Wucherzins, zu ziehen.
Gerade in diesem Bereich der Machtverteilung, muss regelmäßig die Zweckmäßigkeit der aktuellen Rahmenbedingungen geprüft werden. Sowohl Diskriminierung, als auch Ausbeutung sind in einer Marktwirtschaft nicht ausgeschlossen. Diese müssen dann gesetzliche untersagt werden. So kann der Mindestlohn genauso als Beschränkung der Ausbeutung betrachtetet werden, wie das Verbot von Wucherzinsen.


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Diskussion:

Ein Gedanke zu “Macht und Marktwirtschaft

  1. Auf Augenhöhe, das klingt für mich nach gleicher wirtschaftlicher Macht. Ich denke, es reicht aus, wenn jeder der Geschäftspartner die Möglichkeit hat, entweder (ohne z.B. lebensbedrohliche Nachteile) auf das Geschäft zu verzichten oder es mit einem anderen Partner abzuschliessen. Beispiel Benzinversorgung.

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